Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 17. April 2026
Status) besitzen und die Altersgrenze von 45 Jahren nicht überschritten haben. Der BAföG-Höchstsatz liegt aktuell bei 992 € pro Monat für Studierende und 959 € für Schüler. Ob du
konkret Anspruch hast, hängt zusätzlich vom Einkommen deiner Eltern und deiner Wohnsituation ab — prüf es in 2 Minuten mit unserem BAföG-Rechner.
Das BAföG (Abkürzung für BundesAusbildungsförderungsGesetz) ist eine Förderung für Menschen, deren Eltern ein Studium oder eine weiterführende Schulausbildung nicht oder nicht ausreichend finanzieren können. Ob Du einen BAföG-Anspruch hast, ist von mehreren Faktoren, also nicht nur rein vom Einkommen abhängig. Wir zeigen Dir die wichtigsten Kriterien auf und erklären Dir, wann Du als Student, Schüler, Azubi oder im Praktikum mit BAföG gefördert werden kannst!
Wer hat Anspruch auf BAföG
Der Anspruch auf BAföG ist zunächst abhängig von der Art der Fachschule bzw. Ausbildungsstätte, die Du besuchst, also Deiner Uni, FH oder Schule.
Dazu kommen persönliche Voraussetzungen wie die Staatsbürgerschaft und Dein Alter (dazu findest Du weiter unten mehr Infos).
Um herauszufinden, wie viel BAföG Du möglicherweise erhältst, kannst Du unseren BAföG Rechner nutzen. Steht dir BAföG nach der Ausbildung zu? – Hier findest du alles Wissenswerte zu BAföG nach Ausbildung!
Förderungsfähige Schulart:
Einige Schulen und auch solche, die nicht staatlich anerkannt sind, berechtigen Dich nicht dazu, BAföG zu erhalten.
Wenn Du eine dieser Ausbildungsstätten besuchst, hast Du einen Anspruch auf BAföG
- Universitäten (Hochschulen)
- Fachhochschulen und Akademien
- Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien
- Berufsaufbauschulen
- Kollegs
| Es gibt Ausbildungen, bei denen Du bereits eine abgeschlosseneBerufsausbildung haben musst, um einen Anspruch auf BAföG zu haben. Das ist der Fall bei: |
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| Bei diesen Schulen musst Du keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber Du musst nach mindestens 2 Jahren einen berufsqualifizierenden Abschluss erhalten: |
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| Du bekommst auch BAföG als Schüler, wenn Du eine allgemeinbildende Schule ab der 10. Klasse besuchst, z.B.: |
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| Beim Besuch einer dieser Schulen hast Du nur einen Anspruch auf BAföG, wenn Du weitere Voraussetzungen erfüllst. |
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BAföG als Student
Was sind die persönlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf BAföG?
Grundsätzlich steht BAföG nur deutschen Staatsbürgern zu. BAföG für Ausländer gibt es Ausnahmen.
Einhalten des Ausbildungsziels:
Die Förderungshöchstdauer ist der Zeitraum, für den BAföG maximal gewährt wird. Sie entspricht der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs — beim Bachelor in der Regel 6 Semester, beim Master 4 Semester.
Als Schüler wirst Du übrigens Deine ganze Schulzeit gefördert, auch wenn Du eine Klasse wiederholst.
Dein Alter:
Hab ich auch einen BAföG Anspruch, wenn ich den Studiengangwechsel?
Auch nach einem Studiengangwechsel oder Fachrichtungswechsel kannst Du weiter mit BAföG gefördert werden. Eventuell muss Du dann eine Begründung für den Wechsel vorlegen.
Nach dem 5. Fachsemester wird es dann mit dem Wechseln etwas schwieriger. Denn dann musst Du einen objektiv zwingenden Grund vorlegen.
Wie viel BAföG bekomme ich?
Wann habe ich einen BAföG Anspruch bei einem Auslandssemester?
Wann Du Anspruch auf BAföG im Ausland hast, findest Du in unserem Artikel über das AuslandsBAföG!

Welche Voraussetzungen gelten für den Master?
Um einen BAföG-Anspruch im Master zu haben, ist es nicht relevant, ob Du im Bachelor einen Wechsel hattest. Im Master darfst Du allerdings, außer in sehr seltenen Fällen, nicht mehr wechseln. Mehr Infos zu den Voraussetzungen für den Master, findest Du in unserem Artikel zum Master-BAföG.
Wann endet der BAföG Anspruch?
Wenn Du nicht die geforderten Studienleistungen und somit nicht den nötigen Leistungsnachweis erbringst, dann endet Dein Anspruch auf BAföG.
Spezielle Studienformen und BAföG
Beachte, wenn Du nebenbei arbeitest, jedoch die für BAföG geltenden Freibeträge – verdienst Du mehr, hast Du ohnehin keinen Anspruch auf BAföG.
Bekomme ich BAföG, wenn ich mein Studium in Teilzeit absolviere?
Bei dualen Studiengängen ist es auch möglich, dass Dein Studium als Vollzeitstudium angenommen wird.
Informationen darüber, welche Form Dein Studium hat, also ob es ein Vollzeitstudium oder ein Teilzeitstudium ist, bekommst Du auf verschiedenen Wegen: In der Beschreibung Deines Studiums findest Du Informationen über die Studienform. Auch im Sekretariat Deiner Hochschule und im Modulhandbuch bekommst Du die notwendigen Informationen.
Was bedeutet denn überhaupt Teilzeitstudium?
Manche Hochschulen bieten deshalb Teilzeitstudiengänge an. Dabei wird der Unterrichtsstoff, der sonst in der Regelstudienzeit von meistens 3 Jahren bewältigt sein muss, gestreckt. Dadurch bist Du zeitlich weniger eingebunden und hast statt drei Jahren 4 oder 5 Jahre für Dein Studium Zeit.
Und wenn ich beim Vollzeit-Studium einfach länger studiere?
Was passiert dann mit dem BAföG beim inoffiziellen Teilzeitstudium?
Und wie werde ich nun bei einem Teilzeitstudium gefördert?
Alle Infos zum Einkommen neben dem BAföG, also wie viel Geld Du bei einem Nebenjob neben dem Studium oder der Schule verdienen darfst, findest Du in unserem Artikel über das BAföG und Deinen Nebenjob.
Verlängerung der Förderungshöchstdauer unter speziellen Bedingungen
Aufgrund dieser Fälle kannst Du einen Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer beim BAföG stellen:
- Schwangerschaft oder die Erziehung eines Kindes. Hierbei gibt es jedoch weitere Einschränkungen: Dein Kind muss unter 10 Jahren sein und Du musst weiterhin mindestens 21 Stunden pro Woche für Dein Studium aufwenden.
- Krankheit. Bei einer chronischen oder längerfristigen Erkrankung kannst Du beantragen, dass Deine Förderungshöchstdauer verlängert wird.
- Behinderung. Wenn Du durch Deine Behinderung nicht in der Lage bist, ein Vollzeitstudium zu absolvieren, kann Deine Förderungsdauer länger werden.
- Mitwirkung in Hochschulgremien. Arbeitest Du in einem Gremium, das gesetzlich vorgeschrieben ist und durch Wahlen besetzt wird, kannst Du Dein Studium so weit verlängern, wie die Arbeit Dein Studium beeinträchtigt hat.
Kann ich bei einem Fernstudium mit BAföG gefördert werden?

Wann kann ich beim Fernstudium BAföG bekommen?
Außerdem musst du mindestens 40 Stunden die Woche beschäftigt sein, sodass es als Vollzeitstudium zählt.
Vom Fernstudium muss der Fernunterricht unterschieden werden:
Fernstudium und Fernunterricht ist nicht dasselbe. Anders als beim Fernstudium wird BAföG für Fernunterricht nur in den letzten 12 Monaten des Studiums gezahlt. Das bedeutet, dass Du nur BAföG bekommst, wenn Du Deinen Abschluss in den nächsten 12 Monaten erreichen kannst. Außerdem musst Du auch für dieses Studium mindestens 40 Stunden die Woche beschäftigt sein, sodass es als Vollzeitstudium zählt.
Können diese Bedingungen nicht nachgewiesen werden, weil für Dein Studium zum Beispiel weniger Zeit geplant ist oder der Fernstudium-Träger nicht zugelassen ist, hast Du keinen Anspruch auf BAföG.
Sind diese Bedingungen aber erfüllt und Du befindest Dich in den letzten 12 Monaten Deines Studiums, hast Du einen BAföG Anspruch. Sind für Dein Studium 3 Jahre und somit 36 Monate geplant, werden die ersten 24 Monate des Studiums nicht gefördert.
Fernunterricht als Schüler
Hierbei gibt es einige Regeln, welche Lehrgänge gleichgestellt sind.
| Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss | nach Vollendung des 17. Lebensjahres wie Schüler von Abendhauptschulen |
| Vorbereitung auf den Realschulabschluss | nach Vollendung des 18. Lebensjahres wie Schüler von Abendrealschulen |
| Vorbereitung auf die Fachhochschulreife | nach Vollendung des 19. Lebensjahres wie Schüler von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt |
| Vorbereitung auf die allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulreife | nach Vollendung des 21. Lebensjahres wie Schüler von Abendgymnasien |
Diese Lehrgänge sind einander gleichgestellt. Somit kannst Du einen Anspruch auf BAföG haben, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst.
Kosten eines Fernstudiums von der Steuer absetzen
Allerdings gibt es auch hier wieder einige Bedingungen und Besonderheiten.
Denn ist Dein Fernstudium ein Erststudium und somit eine erstmalige Ausbildung, können für dieses Studium eine Pauschale von 4.000€ im Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden. Dabei darf das Studium nicht als Weiterbildung eingestuft werden. Das ist ganz unabhängig von Deinem Vermögen oder Einkommen.
Ist Dein Studium ein Zweitstudium, Du machst also einen Master oder nutzt das Fernstudium als Weiterbildung? Dann muss diesem Studium ein Erststudium vorangegangen sein. Denn dann kannst Du die Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen. Das bedeutet, dass Du alle Gebühren für das Studium, die Fachliteratur und Fahrtkosten, sowie Deinen Laptop und benötigte Software absetzen kannst. Der Freibetrag dafür ist nicht limitiert.
Als Freibetrag bezeichnet man den Teil des Elterneinkommens (oder des eigenen Einkommens/Vermögens), der bei der BAföG-Berechnung nicht angerechnet wird. Liegt das Einkommen unter dem Freibetrag, erhält man den vollen BAföG-Satz.
Anspruch auf BAföG haben grundsätzlich deutsche Staatsbürger (sowie bestimmte ausländische Personen), die an einer förderungsfähigen Schule oder Hochschule eingeschrieben sind, das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Elterneinkommen unter den gesetzlichen Freibeträgen liegt. Außerdem muss die Ausbildung innerhalb der Regelstudienzeit absolviert werden.
Der BAföG-Höchstsatz beträgt 992 € pro Monat für Studierende an Hochschulen und bis zu 959 € für Schüler. Der tatsächlich ausgezahlte Betrag ist meist niedriger und hängt vom Elterneinkommen, der eigenen Wohnsituation und weiteren Faktoren ab.
BAföG kann beantragt werden, solange die Ausbildung vor dem Ende des 45. Lebensjahres begonnen wird. Das Alter beim Antrag selbst ist nicht entscheidend — maßgeblich ist der Beginn der Ausbildung.
Nein, BAföG setzt grundsätzlich ein Vollzeitstudium mit mindestens 40 Stunden pro Woche voraus. Ausnahmen mit Verlängerung der Förderungshöchstdauer gelten bei Schwangerschaft, Kinderbetreuung (Kind unter 10 Jahren, mind. 21 Std./Woche Studium), chronischer Erkrankung oder Behinderung.
Ja, ein Wechsel des Studiengangs gefährdet den BAföG-Anspruch nicht automatisch. Bis zum 4. Fachsemester ist ein Wechsel ohne Angabe von Gründen möglich. Ab dem 5. Fachsemester wird ein objektiv zwingender Grund (z.B. gesundheitliche Gründe, persönliche Fehlentscheidung mit Nachweisen) vorausgesetzt.
Ja, BAföG wird auch für Auslandssemester, Auslandspraktika und vollständige Auslandsstudien gewährt. Das sogenannte Auslands-BAföG bietet zusätzliche Auslandszuschläge, sodass der Förderbetrag im Ausland in der Regel höher ist als im Inland.
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