Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 10. April 2024
Du hast Deinen BAföG-Antrag abgeschickt, hast vielleicht sogar schon angefangen, zu studieren oder eine Schule zu besuchen und wartest sehnlichst auf den BAföG-Bescheid.
Denn der BAföG-Bescheid (der eigentlich BAföG-Bewilligungsbescheid heißt) sagt aus, wie viel BAföG Du in Deinem Bewilligungszeitraum bekommen wirst
Was ist der BAföG-Bescheid eigentlich?
Den BAföG-Bescheid erhältst Du, nachdem Dein Antrag auf BAföG bearbeitet worden ist. In diesem Brief vom BAföG-Amt steht, ob und wie viel BAföG Du im Bewilligungszeitraum erhalten wirst. Der BAföG-Bescheid ist die rechtliche Grundlage für Deine Förderung.
Die Bearbeitung des BAföG Antrags kann manchmal etwas länger dauern, womit auch der BAföG-Bescheid länger auf sich warten lässt. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Du keine Fehler in Deinem Antrag machst, um Fehler zu vermeiden.
Natürlich ist es wahnsinnig ärgerlich, wenn dieser Bescheid anders ausfällt, als Du es eigentlich geplant hast.
Es kann vorkommen, dass im BAföG-Bescheid eine viel niedrigere Förderungssumme steht, als Du erwartet hast oder Deine Förderung durch BAföG komplett abgelehnt wird.
Wann wird der BAföG-Bescheid verschickt?
Der BAföG-Bescheid wird vom BAföG-Amt an Dich verschickt, sobald dieses Deinen Antrag geprüft hat. Aus Deinen Angaben ergibt sich dann die Summe, mit der Du gefördert wirst.
Der BAföG-Bescheid bezieht sich dabei immer auf den Bewilligungszeitraum.
Was steht im BAföG-Bescheid? Wie sieht der Bescheid aus?
Im BAföG-Bescheid steht genau, mit welcher Summe Du im Bewilligungszeitraum und somit in den nächsten Monaten gefördert wirst. Es ist gar nicht so schwierig, ihn zu verstehen.
Der Bescheid ist in mehrere Teile aufgeteilt, in denen Du folgende Informationen findest:
- Die genauen Daten zu Deinem Bewilligungszeitraum, also für die Zeit, in der Du BAföG erhältst. Wenn der Bewilligungszeitraum vorbei ist, musst Du einen neuen Antrag auf BAföG stellen.
- Deinen monatlichen Bedarf. Dies ist der Grundbedarf (meist die höchste Summe), sowie evtl. die Mietkostenpauschale, Kinderbetreuungszuschlag, Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
- Eine Übersicht über Dein Einkommen und Vermögen im Bewilligungszeitraum.
- Eine Übersicht über das Einkommen Deiner Eltern bzw. Deiner Ehefrau/Deines Ehemannes.
- Und schließlich Deine monatliche Förderungssumme!
Wann kommt das BAföG nach dem Bescheid?
Das BAföG wird jeweils zum Anfang des Monats ausgezahlt. In Deinem Antrag legst Du fest, in welchem Zeitraum Du BAföG erhalten möchtest. Die erste BAföG-Zahlung bekommst Du somit am Anfang des Monats, in dem Dein Bewilligungszeitraum beginnt.
Wer kann den BAföG-Bescheid prüfen?
Ganz unverbindlich und kostenlos prüft unser Partner-Anwalt Christian Solmecke mit seiner Kanzlei WBS.LEGAL gerne Deinen BAföG-Bescheid. Sie helfen Dir dabei, herauszufinden, ob der Bescheid Fehler aufweist und ob die richtige Förderungssumme berechnet wurde.
Über sie kannst Du auch einen Widerspruch und sogar eine Klage gegen den BAföG-Bescheid anstreben.
Du möchtest Deinen BAföG-Bescheid kostenlos auf Fehler prüfen lassen?
Warum steht im BAföG-Bewilligungsbescheid nicht das, was ich erwartet habe?
Dafür gibt es natürlich verschiedenste Gründe. Denn die Höhe Deines BAföGs bemisst sich nach unterschiedlichen Variablen – Deinem eigenen Einkommen und Vermögen, Deinen Lebensverhältnissen und dem Einkommen Deiner Eltern. Mehr erfahren über den BAföG-Höchstsatz.
Es gibt drei Szenarien, warum Dein BAföG-Antrag abgelehnt wurde oder Deine Förderungssumme zu niedrig ist:
- Du hast tatsächlich keinen Anspruch auf BAföG, weil z.B. Deine Eltern zu viel verdienen oder Du zu viel Vermögen hast. Das ist ärgerlich, aber daran kannst Du nicht viel ändern.
- Das BAföG-Amt hat sich vertan und die Berechnung ist falsch. In Deinem Bescheid kannst Du sehen, wie sich die Berechnung zusammensetzt. Sind dort andere Angaben eingetragen als die, die Du in Deinem BAföG-Antrag gemacht hast, dann musst Du das Amt darauf aufmerksam machen.
- Das BAföG-Amt hat sich nicht vertan (die Angaben sind also genau so, wie Du sie auch im Antrag gemacht hast), aber Du bist Dir trotzdem sicher, dass Du einen Anspruch auf BAföG hast. Dann musst Du einen Widerspruch gegen den BAföG-Bescheid erheben oder sogar dagegen klagen. Wie das funktioniert und welche Möglichkeiten sich Dir bieten, erfährst Du im Folgenden.
Was ist, wenn das BAföG falsch berechnet wurde?
Wenn das BAföG falsch berechnet wurde, kann dies zu einer Überzahlung oder einer Unterzahlung führen.
Wenn es zu einer Überzahlung gekommen ist, wird das BAföG-Amt versuchen, das zu viel ausgezahlte Geld von dir zurückzufordern. Du wirst in der Regel schriftlich darüber informiert und erhältst einen Rückforderungsbescheid, in dem die Höhe der Überzahlung und die Modalitäten der Rückzahlung festgelegt sind. Die Rückzahlung kann entweder auf einmal oder in Raten erfolgen.
Wenn es zu einer Unterzahlung gekommen ist, kannst du Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und eine Überprüfung der Berechnung beantragen. Wenn sich herausstellt, dass tatsächlich zu wenig BAföG ausgezahlt wurde, wird die Nachzahlung in der Regel mit den nächsten Zahlungen verrechnet.
Es ist wichtig, dass du deine Bescheide aufmerksam prüfst und bei Unstimmigkeiten schnell reagierst, um mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Widerspruch und Klage gegen einen BAföG-Bescheid erheben
Das BAföG-Amt kannst Du nicht einfach verklagen. Vorher muss die Entscheidung durch das Amt, Dich nicht mit BAföG zu fördern, in einem behördlichen Vorverfahren überprüft werden. Dieses Vorverfahren nennt sich Widerspruchsverfahren. Der Ablauf dieses Widerspruchsverfahrens ist abhängig von den einzelnen Bundesländern.
Möglichkeit 1:
In manchen Bundesländern ist das Widerspruchsverfahren abgeschafft worden. Du kannst Dir aussuchen, ob Du direkt gegen das BAföG-Amt klagen möchtest, oder zunächst einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen möchtest.
Möglichkeit 2:
In anderen Bundesländern muss vor der Klage ein Widerspruch eingelegt werden, Du hast hier also keine Auswahlmöglichkeit.
Am Ende Deines Bescheids findest Du auch selbst die Antwort darüber, wie der weitere Ablauf des Verfahrens ist. Angeheftet an Deinen Bescheid ist eine Rechtsbehelfsbelehrung. Dort findest Du Informationen darüber, ob Du einen Widerspruch einlegen musst oder nicht und wie lange Du eine Widerspruchsfrist hast. So hast Du schon einmal Klarheit über die behördlichen Gegebenheiten.
Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. Das bedeutet, dass Du einen Monat Zeit dafür hast, dass der Widerspruch gegen Deinen BAföG-Bescheid beim BAföG-Amt eingeht. Die Widerspruchsfrist beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheids (achte also auf das Datum Deines Bescheids).
Wie muss so ein Widerspruch gegen den BAföG-Bescheid nun aussehen?
Im Internet gibt es viele Muster für den Widerspruch. Du kannst diesen Brief aber auch selbst schreiben.
Wichtig sind folgende Komponenten des Briefes:
- Der Betreff: Dieser ist Dein vollständiger Name, den Du auch schon im BAföG-Antrag angegeben hast, sowie Deine Förderungsnummer. Diese erhältst Du mit dem Bescheid vom BAföG-Amt.
- Das aktuelle Datum (das BAföG-Amt wird sich darauf beziehen, außerdem ist es wichtig, um zu belegen, dass Du die Widerspruchsfrist einhältst)
- Das Datum des Bescheids (findest Du auf dem Bescheid)
- Die klare Aussage, dass Du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist
Eine inhaltliche Erläuterung für Deinen Widerspruch ist prinzipiell nicht nötig, aber empfehlenswert. Dadurch erkennt das BAföG-Amt, welchen Fehler es gemacht haben.
Und dann ist es natürlich wichtig, dass Du diesen Widerspruch an die richtige Behörde, also Dein zuständiges BAföG-Amt sendest!
Du musst dabei nicht zwingend begründen, warum Du einen Widerspruch einreichst. Allerdings ist es sinnvoll, diese Begründung vorzunehmen. Die Behörde wird dann nämlich dazu gezwungen, sich mit Deinen Argumenten und ggf. einem neuen Sachverhalt auseinanderzusetzen.
Dein Widerspruch muss dabei auf jeden Fall schriftlich erfolgen! Ein Widerspruch per Mail ist nicht zulässig!
Wenn es schnell gehen muss mit dem Bescheid
Du hast oben ja schon gelesen, dass die Widerspruchsfrist einen Monat nach Bekanntgabe des BAföG-Bescheids beträgt. Manchmal kann es dann natürlich auch eng mit dem Widerspruch werden und Du hast Dir noch nicht so viele Gedanken über die Formulierung der Gründe gemacht.
Das Wichtigste ist also erstmal, den Widerspruch fristwahrend einzureichen. Die Begründung des Widerspruchs kannst Du dann die Begründung mit einem gesonderten Schreiben nachreichen.
Warum ist ein Widerspruchsverfahren vom BAföG-Amt gewünscht?
Durch das Widerspruchsverfahren hat das zuständige BAföG-Amt die Gelegenheit, sich selbst zu kontrollieren. Denn wir sind alle nur Menschen – Fehler können passieren. Durch das Verfahren kann das Amt die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Entscheidung, die es über Deinen Bescheid gefällt hat, überprüfen.
Nach der Überprüfung durch das Amt bekommst Du einen Widerspruchsbescheid, in dem Dir die Entscheidung des Amts mitgeteilt wird.
Entweder bekommst Du einen neuen BAföG-Bescheid mit der Förderung, die Du auch bekommen möchtest, oder das Amt teilt Dir mit, dass es Deinen Widerspruch nicht annimmt – Du bekommst also immer noch keine BAföG-Förderung! Dann hast Du die Möglichkeit zur Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Klage vor dem Verwaltungsgericht – so klagst Du Dein BAföG ein
Auch eine Klage – genauso wie der Widerspruch – hat eine Frist zur Einreichung. Diese beträgt auch einen Monat. Das bedeutet: Nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids durch das Amt hast Du einen Monat Zeit, um die Klage einzureichen.
Gab es kein vorgeschriebenes Widerspruchsverfahren und Du hast auf den Widerspruch verzichtet, dann hast Du einen Monat nach Bekanntgabe des BAföG-Bescheids Zeit, die Klage einzureichen.
Auch die Einreichung der Klage muss schriftlich erfolgen.
Diese Klage wird beim Verwaltungsgericht eingereicht, dem zuständigen Amt für BAföG-Fragen.
Vor dem Verwaltungsgericht gibt es keinen Anwaltszwang. Du kannst Dich also dazu entscheiden, keinen Anwalt einzuschalten.
Allerdings ist es ratsam, trotzdem bei einer Klage einen Rechtsanwalt einzuschalten. Denn sowohl rechtlich als auch tatsächlich sind die Konstellationen oft schwierig.Entscheidet das Verwaltungsgericht nicht so, wie Du es Dir vorgestellt hast, dann kannst Du in Berufung gehen und über den Bescheid muss erneut entschieden werden. Das nennt sich dann die zweite Instanz. Die Klage geht dann vor das Oberverwaltungsgericht, bzw. den Verwaltungsgerichtshof.
In dieser zweiten Instanz ist es zwingend vorgeschrieben, einen Rechtsanwalt zu haben.
Ein Anwalt bedeutet natürlich auch Kosten. Doch es gibt Möglichkeiten, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das ist ein Beitrag vom Staat dafür, dass Du Dir den Anwalt leisten kannst. Denn Du hast in Deutschland das Recht, für Deine Überzeugungen und Dein Recht zu klagen. Für diese Prozesskostenhilfe musst Du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darfst also nicht genug verdienen.
Um Prozesskostenhilfe zu beantragen, musst Du die Unterlagen über Deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig beifügen. Die Unterstützung bekommst Du aber nur, wenn Deine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Mutwillige Klagen werden nicht unterstützt. Der Verwaltungsrichter entscheidet darüber, ob Dir die Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Dann hast Du zwei Möglichkeiten:
- Die Klage zurücknehmen
- Das Verfahren auf Dein Eigenes Kostenrisiko weiterführen.
Du hast eine Rechtsschutzversicherung? Dann sind die Klage und die Bezahlung des Anwalts natürlich einfacher. Allerdings hast Du dann – logischerweise – auch keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
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