BAföG Bewilligungszeitraum » Worauf Du achten musst | Ratgeber

Was ist der BAföG Bewilligungszeitraum? Wann muss ich meinen BAföG Antrag stellen? Wie lange ist der Bewilligungszeitraum? Und wann stelle ich meinen BAföG Folgeantrag? Alle Fragen beantwortet Dir meinBafög - Einfach unkompliziert BAföG beantragen!

Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 29. August 2023

Wenn Du das erste Mal einen Antrag auf BAföG stellst, findest Du ganz schnell die Frage nach Deinem BAföG Bewilligungszeitraum. Bewilligungszeitraum?! Was ist denn das, und wie lege ich diesen fest? Wir erklären Dir, wie der Bewilligungszeitraum beim BAföG Antrag aussieht und worauf Du achten musst!

Was ist der BAföG Bewilligungszeitraum?

Der BAföG Bewilligungszeitraum (BWZ), beschreibt den Zeitraum in dem das BAföG ausgezahlt wird. In der Regel handelt es sich hierbei um 12 Monate, also 2 Semester. Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraum musst ein Folgeantrag gestellt werden. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen.

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Wann beginnt der BAföG Bewilligungszeitraum?

Normalerweise beginnt der Bewilligungszeitraum in dem Monat, in dem Du Deine Ausbildung beginnst. Meist beginnt das Semester an Hochschulen und Universitäten schon einen Monat vor dem Beginn der Vorlesungen – für das BAföG Amt ist aber nur wichtig, wann Dein Unterricht und Deine Vorlesungen beginnen.Du belegst einen Vorkurs? Vorkurse gehören zum Unterricht, wenn sie verpflichtend für Dein Studium sind und von Lehrkräften der Hochschule durchgeführt werden.
Durch das Belegen eines Vorkurses beginnt Deine Ausbildung somit früher und auch Dein Bewilligungszeitraum startet früher.

Es gibt noch zwei weitere Ausnahmen, bei denen Dein Bewilligungszeitraum früher startet als der Beginn der Vorlesungen, bzw. des Unterrichts:
Und zwar wenn zwischen dem Ende Deines letzten Ausbildungsabschnitts und dem Beginn Deines neuen Ausbildungsabschnitts, für den Du BAföG beantragst, nur ein Monat liegt. Dann beginnt Dein Bewilligungszeitraum in diesem Monat. Grund dafür ist, dass Du durchgehend gefördert wirst.

Die andere Ausnahme besteht, wenn Du eine Ausbildung im Ausland beendest und im Inland eine anschließende Ausbildung beginnst. Liegen zwischen dem Ende der Auslandsausbildung und dem frühstmöglichen Start der neuen Inlandsausbildung höchstens 4 Monate, bekommst Du für die zwei Monate vor dem Start der neuen Ausbildung schon BAföG!
In diesen Fällen ist Dein Bewilligungszeitraum dann auch länger als normal – die Monate gehören dann schließlich in den Bewilligungszeitraum, für den Du BAföG beantragst!

Wie lang ist der Bewilligungszeitraum beim BAföG?

Der Bewilligungszeitraum ist normalerweise 2 Semester und somit 12 Monate lang. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Wann ist der BAföG Bewilligungszeitraum kürzer oder länger als 12 Monate? Spezielle Fälle

Ausnahmen bei der Länge des Bewilligungszeitraum gibt es z.B. bei der Beendigung der Ausbildung und beim Auslandsstudium.

Ende der Ausbildung als Ausnahme beim Bewilligungszeitraum

Deine Ausbildung beendest Du mit Deiner Abschlussprüfung oder sie endet planmäßig, wie es in der Ausbildungsordnung vorgegeben ist. Das Datum Deines Abschlusszeugnisses ist dabei maßgeblich. Deine Hochschulausbildung ist dann beendet, wenn Du das Gesamtergebnis Deines Studiums bekommst, spätestens aber 2 Monate nach Deiner letzten Prüfung. Natürlich ist Deine Ausbildung auch zuende, wenn Du Deine Ausbildung abbrichst.

Auslandssemester als Ausnahme bei der Länge des Bewilligungszeitraums

Ein anderes Beispiel für einen kürzeren oder längeren BAföG Bewilligungszeitraum ist eine Auslandsaussemester. Viele Schüler*innen und Student*innen möchten nur für ein halbes Jahr, also ein Semester im Ausland eine Schule besuchen oder studieren. Dann ist der Bewilligungszeitraum fürs AuslandsBAföG nur 6 Monate lang.
Teilweise haben Universitäten und Schulen im Ausland aber auch andere Studienzeiten – dann beginnt das Semester nicht im September, sondern z.B. im November. Auch dann gibst Du natürlich einen anderen Bewilligungszeitraum an, als die standardmäßigen 12 Monate.

Ein Beispiel zum Bewilligungszeitraum beim Auslandsaufenthalt

Ein Beispiel:

Du gehst für 8 Monate nach Australien, um dort an einer australischen Universität zu studieren. Den BAföG-Antrag stellst Du dann für 8 Monate. Danach studierst Du noch 6 Monate in Australien. Jetzt muss Du einen neuen Antrag auf AuslandsBAföG stellen (keinen Folgeantrag), mit dem Bewilligungszeitraum von 6 Monaten.

Sobald der Bewilligungszeitraum vorbei ist und Du keinen neuen Antrag auf BAföG gestellt hast, bekommst Du auch kein Geld mehr! Deshalb musst Du, um eine konstante Förderung zu gewährleisten, frühzeitig Deinen BAföG Folgeantrag für’s Studium in Deutschland stellen!

Warum ist der BAföG Bewilligungszeitraum so wichtig?

Egal ob Du SchülerBAföG, StudentenBAföG, BAföG für ein Praktikum oder AuslandsBAföG beantragst – der BAföG Bewilligungszeitraum hat Einfluss auf einige Deiner Angaben im BAföG Antrag.

Zum Beispiel musst Du beim Antrag angeben, wie viel Du in Deinem Bewilligungszeitraum verdienen wirst. Das bedeutet, dass es das BAföG Amt nicht interessiert, ob Du im Dezember Dein Weihnachtsgeld bekommst und im Juli aufgrund einer Sommerpause gar nicht beschäftigt bist – Deine Einnahmen neben dem BAföG Bezug musst Du für den gesamten Bewilligungszeitraum zusammenrechnen.


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Dieses Einkommen wird dann durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum geteilt (sodass ein durchschnittliches monatliches Einkommen dabei raus kommt). So ergibt sich ein monatliches und ein jährliches durchschnittliches Einkommen. Für dieses Einkommen gibt es einen Freibetrag, der bei Deinem BAföG Höchstsatz nicht berücksichtigt wird. Übersteigt Dein Einkommen diesen Freibetrag, verringert sich Dein Höchstsatz.
Weitere Infos dazu, wie viel Du im Bewilligungszeitraum verdienen darfst, findest Du in unserem Text über das BAföG und den Nebenjob.

Wie geht es nach dem Bewilligungszeitraum mit meiner BAföG Förderung weiter?

Bevor der Bewilligungszeitraum endet, solltest Du Dir schon Gedanken über den nächsten Bewilligungszeitraum machen. Denn leider gehen die BAföG-Zahlungen nicht einfach weiter. Hierfür musst Du einen BAföG Folgeantrag stellen. Da das BAföG Amt beim InlandsBAföG etwa 2 – 3 Monate und beim AuslandsBAföG etwa 6 Monate zur Bearbeitung des Antrags braucht, empfehlen wir Dir, den Folgeantrag frühzeitig zu stellen, sodass Du Dir eine lückenlose Förderung sichern kannst!
Stellst Du Deinen Antrag über meinBAföG, erinnern wir Dich automatisch frühzeitig per Mail an Deinen Folgeantrag! Außerdem speichern wir Deine Daten. So kannst Du einfach nochmal durchklicken, die Daten überarbeiten, die sich verändert haben, und hast so innerhalb von 15 Minuten Deinen Folgeantrag fertig! Da kann gar nichts mehr schief gehen!

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