Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 24. September 2024
Um einen BAföG-Antrag zu stellen, musst Du bis zu 8 Formblätter ausfüllen. Welches BAföG Formblatt Du wann brauchst und welche Du erstmal liegen lassen kannst, ist abhängig von Deiner persönlichen Situation.
BAföG-Formblätter: Die nötigen Formulare für den BAföG-Antrag
Formblatt | Pflicht? | Wann benötigt? | |
BAföG-Formblatt 1 | Ja | immer | Jetzt beantragen! |
BAföG-Formblatt 1– Anlage 1 | Nein | Beim Erstantrag sowie nach einer Unterbrechung der Ausbildung und beim Antrag auf Auslands-BAföG | Jetzt beantragen! |
BAföG-Formblatt 1– Anlage 2 | Nein | Ist auszufüllen, wenn min. 1 Kind unter 10 Jahren in deinem Haushalt lebt und zu versorgen ist. | Jetzt beantragen! |
BAföG-Formblatt 2 | Ja | Bescheinigung nach § 9 BAföG – Dieses Formblatt füllt entweder Deine Ausbildungsstätte aus oder Du reichst Deine Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAföG ein. | Jetzt beantragen! |
BAföG-Formblatt 3 | Ja | Hier werden die Daten deiner Eltern und deines möglichen Ehepartners erfasst. Dieses Formblatt entfällt, wenn du elternunabhängigem BAföG beantragst. | Jetzt beantragen! |
BAföG-Formblatt 4 | Nein | Ist nur von Ausländerinnen und Ausländern beim Erstantrag abzugeben, wenn auch die Eltern und der/die Ehegatte/in keine Deutschen sind. | Download |
BAföG-Formblatt 5 | Nein | Bescheinigung über die erforderlichen Leistungsnachweise zur Weiterförderung durch BAföG. Ist normalerweise nach dem 4. Fachsemester, einzureichen. | Download |
BAföG-Formblatt 6 | Nein | Formblatt, zur Beantragung für Auslandsbafög. | Jetzt beantragen! |
BAföG-Formblatt 7 | Nein | BAföG-Aktualisierungsantrag – Änderungen im Einkommen Deiner Eltern musst Du hiermit dokumentieren. | Download |
BAföG-Formblatt 8 | Nein | Kann eingereicht werden, wenn die Zahlung der Förderung nicht rechtzeitig erfolgt vom BAföG-Amt. Mit Hilfe dieses Antrags kannst Du Vorausleistungen beantragen. | Download |
Wir zeigen Dir, welches BAföG Formblatt Du wann ausfüllen musst und welche Bedeutung diese für Deinen BAföG Antrag haben!
Für einen Erstantrag auf BAföG musst Du grundsätzlich Formblatt 1 – 3 ausfüllen. Auf BAföG Formblatt 1 will das BAföG-Amt von Dir wissen, wer genau Du bist, was Du studieren willst, für welche Hochschule und welchen Studienort Du Dich entschieden hast. Außerdem musst Du angeben, ob Du Kinder hast und welches Einkommen Du im Bewilligungszeitraum haben wirst, ob Du also einen Nebenjob oder anderweitig Einnahmen hast. Außerdem musst Du Dein Vermögen darlegen.
BAföG Formblatt 2 muss von Deiner Hochschule ausgefüllt werden. Alternativ kannst Du Deine Immatrikulationsbescheinigung nach §9 BAföG mitsenden.
BAföG Formblatt 3 ist besonders wichtig. Denn hier gibst Du an, welches Einkommen Deine Eltern und Dein Ehepartner haben. Die Angaben auf diesem Formblatt entscheiden besonders stark über Deinen BAföG-Höchstsatz. Je mehr Deine Eltern und Dein Ehepartner verdienen, desto weniger Anspruch auf BAföG hast Du nämlich.
Die Formblätter 4 – 8 sind für Dich nur von Bedeutung, wenn Du Ausländer bist, AuslandsBAföG beantragst oder einen Folgeantrag stellst. Die Erläuterungen hierzu findest Du weiter unten.Die Formblätter für Deinen BAföG Antrag kannst Du alle per Hand ausfüllen. Allerdings haben wir für Dich ein Tool entwickelt, mit dem Du viel einfacher, digital und ohne Amtsdeutsch Deinen BAföG-Antrag stellen kannst. Außerdem generieren wir Dir am Ende Deines Antrags eine Liste mit den notwendigen Dokumenten, die Du beim Antrag auf BAföG noch abgegeben musst.
99% der Anträge, die über unser Tool gestellt werden, sind fehlerfrei. Dein Antrag ist also mit höchster Wahrscheinlichkeit richtig gestellt und alle Formblätter richtig ausgefüllt. Außerdem unterstützen wir Dich durch unseren Support und geben Dir Hilfe auch bei schwierigen Fragen.
Erläuterungen zu allen Formblättern für Deinen BAföG-Antrag
Im Folgenden erläutern wir Dir alle Formblätter und deren Nutzen für das BAföG-Amt.
BAföG Formblatt 1 – Allgemeine Angaben – darum geht’s
BAföG Formblatt 1 musst Du immer ausfüllen, wenn Du einen Erstantrag auf BAföG stellst. Das BAföG-Amt möchte hier von Dir Deine persönlichen Daten wissen. Dazu gehören Angaben zu Deiner Person (Alter, Geschlecht, Name etc.), Deine Anschrift und Deine Bankverbindung. Allerdings musst Du hier auch Angaben zu Deiner finanzielle Situation machen, z.B. darüber, wie viel Vermögen Du hast, wie viel Geld Du im Bewilligungszeitraum verdienen wirst, ob Du eine Lebensversicherung oder Riester-Rente besitzt und noch viel mehr. Stand 2022 liegt der Freibetrag von Vermögen bei Personen unter 30 bei 15.000€. Für Personen über 30 liegt die Grenze bei 45.000€. Außerdem musst Du angeben, wie viel Geld Du im Portemonnaie und auf der Bank hast, ob Du Grundstücke, Häuser oder Wohnungen besitzt oder bald etwas erben wirst. Zu Deinen Einnahmen gehören dann Nebenjobs (Stand: Oktober 2022 – max. 520€ / Monat), Waisenrente oder Einnahmen aus selbstständiger Arbeit.
Zudem musst Du einen Haken bei der Frage machen, wie Du in Deiner Ausbildung krankenversichert sein wirst. Eine eigene Pflege- und Krankenversicherung erhöht die Berechnung Deiner Förderung.
Die Angaben zu Deiner finanziellen Situation sollten absolut korrekt sein. Denn BAföG-Betrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann Dich hohe Geldstrafen kosten!
Wichtig für die Berechnung Deines BAföG-Höchstsatzes ist zudem, ob Du noch bei Deinen Eltern wohnst oder ob Du einen eigenen Haushalt führst. Auch beim Schüler-BAföG macht das starke Unterschiede.
BAföG-Formblatt 1 – Anlage 1 – der Lebenslauf
Dieses Formblatt erwartet von Dir einen lückenlosen Lebenslauf. Damit findet das BAföG-Amt heraus, ob Du z.B. schonmal eine Ausbildung begonnen und beendet hast, einen Fachrichtungswechsel hinter Dir hast, ob es sich um ein Zweistudium handelt und (beim elternunabhängigen BAföG) wie viele Jahre Du bereits berufstätig warst.
Dieses Formblatt musst Du nur ausfüllen, wenn Du einen Erstantrag stellst (beim Folgeantrag ist dieser Lebenslauf ja schon beim BAföG-Amt gespeichert), AuslandsBAföG beantragst, oder Deine Ausbildung unterbrochen hast.
Du hast mal eine Zeit lang nicht gearbeitet und warst auch nicht in einer Ausbildung? Diese Zeit beschriftest Du mit “Zwischenzeit”.
BAföG-Formblatt 1 – Anlage 2 – der Kinderbetreuungszuschlag
Du hast bereits Kinder? Dann hast Du zusätzlich zu Deinem Höchstsatz einen Anspruch auf einen Kinderbetreuungszuschlag. Damit kannst Du zum Beispiel die Gebühren für die Kita bezahlen oder die Betreuung Deines Kindes nachmittags nach der Grundschule. Du bekommst für jedes Kind 160€. Allerdings gibt es einige Bedingungen für diesen Zuschlag:
Dein Kind muss unter 14 Jahre alt sein. Ist es bereits älter, bekommst Du keinen Zuschlag mehr. Der Staat geht davon aus, dass eine Betreuung außerhalb der Schule dann nicht mehr notwendig ist. Dein Kind und Du müssen in einem Haushalt leben (ansonsten hast Du kein Anrecht auf den Zuschlag). Du musst BAföG beziehen und aktiv studieren. Das bedeutet, dass Du vorweisen kannst, dass Du Deine Regelstudienzeit einhältst. Diesen Nachweis müssen alle Studenten nach dem 4. Semester erbringen.
Du bist nicht alleinerziehend, sondern wohnst mit Deiner Partnerin/Deinem Partner zusammen?
Dann kann nur einer von Euch den Kinderbetreuungszuschlag bekommen. Wer das ist, solltet Ihr vorher festlegen.
BAföG Formblatt 2 – der offizielle Ausbildungsnachweis
Formblatt 2 musst Du, genau wie Formblatt 1, sowohl beim Erstantrag als auch beim Folgeantrag auf BAföG ausfüllen und dem BAföG-Amt schicken. Immer bedeutet bei Studenten BAföG, Schüler BAföG, elternunabhängigem BAföG und Auslands BAföG.
Warum braucht das BAföG-Amt dieses Formblatt von Dir? Dieses BAföG Formblatt ist der Beweis dafür, dass Du Dich im Bewilligungszeitraum überhaupt in einer Ausbildung befindest, die gefördert werden kann und Du damit förderungsberechtigt bist.
Allerdings musst Du selber bei dem Formblatt ziemlich wenig ausfüllen, der Großteil wird von Deiner Schule, Hochschule oder Universität ausgefüllt. Beim Folgeantrag ist es besonders wichtig, dieses Formblatt frühzeitig einzureichen. Sonst kann es zu einer Unterbrechung Deiner Zahlungen kommen!
Die Schule weigert sich bei der Mithilfe?
Leider passieren solche Fälle immer mal wieder… Aber mach Dir keine Sorgen! Nach §47 BAföG ist die Ausbildungsstelle zur Mitwirkung verpflichtet. Darauf kannst Du die Schule hinweisen. Sie MUSS Dir also helfen!!
Alternative zu BAföG Formblatt 2? Das ist Deine Immatrikulationsbescheinigung, bzw. Studienbescheinigung nach §9 BAföG. Diese ist ein Ersatz für das Formblatt 2. Dadurch sparst Du Dir den Gang zum Sekretariat Deiner Hochschule oder Schule.
Du machst ein Praktikum und willst dafür BAföG beantragen? Dann muss Dein zukünftiger Arbeitgeber den Abschnitt “B” auf BAföG Formblatt 2 ausfüllen.
BAföG Formblatt 3 – Das Einkommen von Eltern und Partnern
BAföG Formblatt 3 musst Du für jedes Deiner Elternteile und für Deine Frau/Deinen Mann ausfüllen.
Du beantragst elternunabhängiges BAföG? Dann musst Du dieses BAföG Formblatt nur ausfüllen, wenn Du bereits verheiratet bist.
Was muss auf dem BAföG Formblatt 3 angegeben werden?
Das BAföG Amt will von Dir wissen, wie die finanzielle Situation derjenigen aussieht, die für Dich unterhaltsverpflichtet sind. Wenn Du bereits verheiratet bist, ist Dein Partner für Dich unterhaltsverpflichtet. Ansonsten sind Deine Eltern unterhaltsverpflichtet, außer Du erfüllst die Bedingungen für elternunabhängiges BAföG.
Du musst auf dem BAföG Formblatt 3 also angeben, welches Einkommen Deine Eltern/Dein Partner hatten, und zwar zwei Jahre vor Deinem Bewilligungszeitraum. Du musst dort angeben, wie Deine Eltern ihr Geld verdient haben (im Angestelltenverhältnis oder selbstständig) und wie viel sie verdient haben. Außerdem gibst Du an, ob Du Geschwister hast. Jedes Geschwisterkind, das sich noch in einer Ausbildung befindet und/oder das zuhause wohnt, aber kein BAföG bekommt, erhöht den Freibeitrag Deiner Eltern um 730€. Ist dieser Freibetrag erhöht, kann Deine Förderungshöhe größer werden!
Es gibt noch weitere Freibeträge: Sind Deine Eltern verheiratet, haben sie einen Freibetrag von 2540€ (Stand: September 2024). Wenn sie geschieden sind, hat jeder von ihnen einen Freibetrag von 1.690€.
Verdienen Deine Eltern oder Dein Partner zu viel Geld, kann es sein, dass Du kein BAföG bekommst. Denn dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass Deine Eltern Dir das Studium finanzieren können.
Du kennst Deine Eltern nicht oder sie sind nicht auffindbar?
Dann kannst Du natürlich auch nicht BAföG Formblatt 3 ausfüllen. Füllst Du den Antrag über meinBafög aus, generieren wir Dir einen Rechtstext, mit dem Du klarmachst, wie Deine Situation aussieht und warum Du dieses Formblatt nicht ausfüllen kannst.
BAföG-Formblatt 4 – das Zusatzblatt für Ausländer
Du möchtest BAföG beantragen, bist aber kein deutscher Staatsbürger? Dann ist BAföG Formblatt 4 für Dich relevant! Es gibt verschiedene Bedingungen dafür, als Ausländer BAföG in Deutschland zu bekommen.
Dieses Formblatt muss nur beim Erstantrag abgegeben werden. Hier gibst Du Daten über Deinen Aufenthalt in Deutschland an. Außerdem will das BAföG-Amt wissen, wie viel Du und Deine Eltern in Deutschland verdienen. Auch wenn es mal eine Zeit gab, in der Deine Eltern oder Du nicht erwerbstätig waren, muss dies im Formblatt begründet und erklärt werden.
Du arbeitest schon seit mindestens 5 Jahren in Deutschland? Dann fallen die Angaben zum Einkommen Deiner Eltern weg.
Eins Deiner Elternteile arbeitet seit mindestens 3 Jahren in Deutschland? Dann musst Du keine Angaben mehr über das Einkommen des anderen Elternteils machen.
BAföG Formblatt 5 – der Leistungsnachweis oder “Bist Du ein braver Student?”
Wenn Du Student bist, will das BAföG Amt sicher gehen, dass Du Dir nicht nur die Sonne auf den Bauch scheinen lässt, sondern auch studierst. Deshalb fordert es nach dem 4. Semester einen Leistungsnachweis. Dadurch kann das Amt einschätzen, ob Du wohl in der Regelstudienzeit mit Deinem Studium fertig werden wirst.
Diese Bescheinigung bekommst Du von Der Hochschule. Bei der Verwaltung Deines Fachbereichs gibst Du dieses Formblatt ab, das dann von den zuständigen Mitarbeitern ausgefüllt wird. Dieses gibst Du dann mit Deinem BAföG-Antrag ab.
Als Leistungsnachweise gelten die beschriebenen Bescheinigungen, bestandene Zwischenprüfungen oder ECTS-Credits.
Was passiert, wenn ich den Leistungsnachweis nach dem vierten Semester nicht erbringen kann?
Wenn Du den Leistungsnachweis nicht erbringen kannst, weil Du z.B. nötige Klausuren nicht geschrieben oder Hausarbeiten nicht abgegeben hast, entfällt Dein Anspruch auf BAföG. Der Staat möchte nämlich nur Studenten fördern, die ihr Studium in Regelstudienzeit abschließen.
Und was passiert, wenn ich noch nicht alle Prüfungsergebnisse habe?
Diesen Moment kennen wir alle: Wir warten sehnsüchtig auf die Prüfungsergebnisse, aber der Prof lässt sich unendlich viel Zeit für die Korrektur. In Zusammenhang mit dem BAföG-Bezug kann das natürlich noch viel ärgerlicher sein, als wenn wir einfach nur gespannt auf die Note sind.
Wenn Du also nicht pünktlich alle Prüfungsergebnisse nachweisen kannst, entfällt zunächst Dein Förderungsanspruch. Du hast dann im folgenden Semester 4 Monate Zeit, um das notwendige BAföG Formblatt 5 nachzureichen. Du hast alle Prüfungen bestanden? Dann bekommst Du für die Zeit zwischen eigentlicher Leistungsnachweiserbringung und dem tatsächlichen Einreichen des Schreibens Dein BAföG rückwirkend ausgezahlt.
Es gibt ein paar Gründe, aus denen der Leistungsnachweis aufgeschoben werden kann. Dann musst Du das BAföG Formblatt 5 nicht nach dem 4. Semster nachreichen, sondern erst später.
Folgende Gründe sind möglich:
- Auslandsaufenthalt: Nur wenn dieser nicht in der Studienordnung vorgeschrieben ist
- Krankheit: Falls Du aufgrund einer Krankheit an einer Prüfung nicht teilnehmen konntest
- Verschulden der Hochschule: Dieses muss zu einer Leistungsverzögerung geführt haben (z. B. Ausfall einer Prüfung)
- Nichtbestehen einer Modul- oder Zwischenprüfung: Das Nichtbestehen muss leistungsbedingt sein. Täuschungsversuche führen zu keinem Aufschub
- Behinderung: Die Behinderung muss der Grund für die Verzögerung des Studiums sein
- Kindererziehung: Voraussetzung für den Aufschub ist, dass das Kind unter 10 Jahre alt ist
- Schwangerschaft: Führt zu einem Aufschub von einem Semester
- Spracherwerb: Sofern dein Studiengang besondere Sprachkenntnisse voraussetzt
- Spracherwerb: Sofern dein Studiengang besondere Sprachkenntnisse voraussetzt
Weitere Infos über den Leistungsnachweis findest Du in unserem Artikel zur Förderungshöchstdauer.
BAföG Formblatt 6 – für Deinen Auslandsaufenthalt und Dein AuslandsBAföG
Du willst für ein oder mehrere Semester im Ausland studieren, einen Schüleraustausch machen oder ein Praktikum im Ausland absolvieren? Dann hast Du vielleicht einen Anspruch auf AuslandsBAföG. Und dafür musst Du BAföG Formblatt 6 ausfüllen und beim BAföG Amt abgeben.
Wir empfehlen Dir, den Antrag auf AuslandsBAföG mindestens 6 Monate vor Deinem geplanten Auslandsaufenthalt abzugeben. Die Bearbeitung dieses Formblatts dauert nämlich um einiges länger als die Bearbeitungsdauer eines “normalen” BAföG-Antrags. Achtung: Dein BAföG-Amt ist beim Antrag auf AuslandsBAföG ein anderes als beim InlandsBAföG.
BAföG Formblatt 7 – die Aktualisierung des Einkommens
Wie oben erklärt, musst Du bei BAföG Formblatt 7 Angaben zum Einkommen Deiner Eltern und/oder Deines Partners machen. Grundlage für diese Angaben ist das Einkommen, das Deine Eltern/Dein Partner zwei Jahre vor dem Bewilligungszeitraum verdient haben. Es dreht sich also um das vorletzte Kalenderjahr.
Warum will das BAföG Amt diese alten Angaben haben? Diese Angaben sind meist leicht zu belegen, da der Steuerbescheid von vor 2 Jahren in den meisten Haushalten schon angekommen ist. Der Staat geht davon aus, dass Deine Eltern außerdem ein einigermaßen konstantes Einkommen haben, sodass sich dieses in den letzten zwei Jahren nicht stark verändert hat.
Trotzdem kann genau dieser Fall vorkommen. Und dann kommt BAföG-Formblatt 7 ins Spiel. Wenn Deine Eltern/Dein Partner im aktuellen Bewilligungszeitraum viel weniger verdienen als vor zwei Jahren, kannst Du das Einkommen mit dem BAföG Formblatt 7 “aktualisieren”.
Durch diese Aktualisierung hast Du die Chance, dass Deine Förderungshöhe steigt! Denn wenn Deine Eltern weniger verdienen, steigt Dein BAföG-Höchstsatz.
BAföG Formblatt 8 – Antrag auf Vorausleistungen
Es gibt einige Fälle, in denen Du Vorausleistungen vom BAföG Amt in Anspruch nehmen willst. Ein Beispiel dafür ist z.B., wenn Deine Eltern unterhaltsverpflichtet dazu sind, Dich beim Studium oder bei Deinem Schulabschluss zu unterstützen, dies aber nicht tun oder diese Zahlungen gefährdet sind. Eine Anhörung Deiner Eltern muss schon stattgefunden haben und es darf keine Unterhaltsbestimmung vorliegen. Dann kannst Du BAföG Formblatt 8 spätestens zum Ende Deines Bewilligungszeitraums einreichen. Mit der Unterschrift auf diesem BAföG Formular erklärst Du Dich damit einverstanden, dass Du diese Vorausleistungen vom BAföG Amt erhältst und das Amt diese von Deinen Eltern einfordern kann.
Diese Vorausleistungen gibt es dann für ein Jahr. Ändert sich Deine Situation nicht, kannst Du eventuell eine Anschlussförderung bekommen. Dafür musst Du einen Wiederholungsantrag stellen, indem Du das BAföG Formblatt 8 erneut beim BAföG Amt einreichst.
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