Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 13. August 2024
Im Studium zählt meist jeder Cent und damit jede Quelle, über die sich Geld beziehen lässt. Kindergeld ist als Student daher oftmals eine wichtige Stütze.
Wir wollen Dir in diesem Beitrag zeigen, unter welchen Voraussetzungen Du eine Kindergeldberechtigung im Studium hast und wann der Kindergeldanspruch im Studium erlischt.
Hat man als Student Anspruch auf Kindergeld?
Generell hast Du während des Studiums Anspruch auf Kindergeld. Genauer gesagt haben Deine Eltern Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr Kind studiert. Es steht Deinen Eltern für jedes Kind zu, dass das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und das noch kein eigenes Einkommen bezieht.
Wie hoch ist das Kindergeld für Studierende?
Das Kindergeld beträgt 292 Euro pauschal für jedes Kind. Das Geld ist vor allem für
- Lebenshaltungskosten,
- Kleidung,
- Nahrung
- und Lehrmaterialien gedacht.
Unter welchen Voraussetzungen bekommt man Kindergeld während des Studiums?
Bis zur Vollendung Deines 18. Lebensjahres beziehen Deine Eltern regelmäßig Kindergeld. Danach entscheidet die Art der Ausbildung darüber, ob sie bzw. Du weiterhin mit dem Kindergeld rechnen können.
Schreibst Du Dich für ein Studium ein, sprich, verdienst Du mit Deiner Ausbildung kein Geld, hast Du bis zum Ende Deines 25. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld.
Deine Eltern müssen die Förderung allerdings beantragen. Das funktioniert ganz einfach online auf der Page der Bundesagentur für Arbeit. In der Regel ist dafür der Nachweis Deiner Immatrikulationsbescheinigung notwendig.
Grundsätzlich: Das Kindergeld wird Deinen Eltern ausbezahlt. Du hast aber während Deines Studiums Anspruch auf Unterhalt und kannst Dir das Kindergeld in dem Rahmen von ihnen überweisen lassen.
Kindergeld während des Auslandsstudiums
Studierst Du im Ausland, ist Dein gemeldeter Wohnort darüber entscheidend, ob Du weiterhin Kindergeld bekommst oder nicht. Der muss sich nämlich in Deutschland oder zumindest in einem anderen EU-Land befinden.
- Studierst Du beispielsweise in Frankreich, ist es egal, ob Du dort oder an der deutschen Adresse Deiner Eltern gemeldet bist.
- Studierst Du hingegen in den USA, kommt es darauf an, ob Du weiterhin bei Deinen Eltern gemeldet bleibst oder den Wohnsitz in den USA anmeldest.
In letzterem Fall würdest Du keinen Anspruch auf Kindergeld mehr haben.
Kindergeld während eines dualen Studiums
Auch während eines dualen Studiums hast Du Anspruch auf Kindergeld. Natürlich verdienst Du im Rahmen eines dualen Studiums bereits Dein erstes eigenes Gehalt.
Trotzdem steht Dir beim dualen Studium weiterhin Kindergeld zu. Es gelten hier die gleichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld, wie sie in einer klassischen Berufsausbildung gelten würden. Das duale Studium wird als Erstausbildung betrachtet.
Genauso verhält es sich bei einem Fernstudium mit dem Kindergeld. Ob Du Deine erste Ausbildung an der Uni oder via Fernstudium absolviert, spielt für das Amt keine Rolle.
Bekommen Studenten mit Nebenjob Kindergeld?
Kindergeld und ein Nebenjob und BAföG sind als Student miteinander vereinbar.
Du hast als sogenannter Werkstudent Anspruch auf Kindergeld. Das bedeutet, dass Du wöchentlich bis zu 20 Stunden arbeiten kannst, ohne dass Dir Kindergeld verloren geht.
Theoretisch kannst Du in der vorlesungsfreien Zeit auch mehr Wochenstunden arbeiten, musst dann aber aufpassen, dass Du aufs Jahr gerechnet die Stundenzahl nicht überschreitest.
Du kannst als Student also ein gewisses Einkommen beziehen, ohne dass Dein Anspruch auf Kindergeld verwirkt ist.
Kindergeld über 25 Studium – Welche Ausnahmen gibt es?
Bis wann Du als Student Kindergeld beziehen kannst, ist klar geregelt: Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Es gibt allerdings eine Ausnahme für den Bezug von Kindergeld im Studium über 25. Wenn Du eine Behinderung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 Bundeskindergeldgesetz (BKKG) hast, steht Dir Kindergeld im Studium unter Umständen länger als 25 zu.
Die Behinderung muss dabei bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein. Zudem muss ein Zusammenhang zwischen der Behinderung und der Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bestehen.
Bist Du aufgrund Deiner Behinderung nicht in der Lage, neben dem Studium für Deinen Unterhalt zu sorgen – beispielsweise über einen Werkstudentenjob – dann steht Dir für die Zeit des Studiums Kindergeld zu – altersunabhängig.
Kindergeld zwischen Abitur/Ausbildung und Studium
Falls Du nach dem Abitur nicht direkt mit dem Studium beginnen kannst, weil Du Dich beispielsweise in einer Wartereihe einfügen musst, dann hast Du in der Zeit zwischen Schule und Studium Anspruch auf Weiterzahlung des Kindergelds. Du musst normalerweise nur den Nachweis erbringen, dass Du Dich für das betreffende Studium beworben hast.
Falls Du zuerst eine Ausbildung und dann ein Studium absolvierst, hast Du leider keinen Anspruch mehr auf Kindergeld.
- Die Ausbildung zählt in dem Fall als Erstausbildung,
- das Studium als Zweitausbildung.
Zwischen Bachelor und Master bleibt Dein Anspruch auf Kindergeld hingegen erhalten – und zwar immer dann, wenn Du noch nicht 25 bist und die Übergangszeit maximal vier Monate beträgt. I
m Masterstudium erlischt der Kindergeld Anspruch dann allerdings, da es sich dann um Deine zweite Ausbildung handelt.
Kindergeld und BAföG: Geht das?
Kindergeld und BAföG schließen einander nicht aus. Zwar musst Du beim BAföG-Antrag jede Menge Angaben zu Vermögen und Einkünften machen, jedoch wird das Kindergeld nicht auf BAföG angerechnet. Du kannst also theoretisch Kindergeld bei gleichzeitigem BAföG-Höchstsatz beziehen.
Kindergeld bei der Familienkasse beantragen
Der Kindergeldantrag fürs Studium muss bei der Familienkasse beantragt werden. Das funktioniert praktischerweise online.
Du bzw. Deine Eltern müssen dazu einfach einen Antrag auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit ausfüllen. In dem Rahmen werden bestimmte Nachweise wie Deine Immatrikulationsbescheinigung verlangt.
Wie lange nach dem Studienabschluss bekomme ich Kindergeld?
Kindergeld beziehst Du bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur für die Dauer Deines Studiums. Es ist als eine Existenzsicherung während des Studiums gedacht.
Allerdings kann Dir das Kindergeld nach dem Studienabschluss für maximal vier Monate noch weitergezahlt werden. Die Zahlungen des Kindergelds nach der Beendigung des Studiums zählen als eine Art Überbrückungsphase bis Du eine weitere Ausbildung oder einen Job startest.
Fazit
Kindergeld ist und bleibt eine wichtige finanzielle Stütze im Studentenleben. Bis zum 25. Lebensjahr steht diese Dir auch in jedem Fall zu, wenn Du ein Studium an einer Hochschule absolvierst. Und 292 Euro sind eine echte Konstante!
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