Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 21. März 2023
Studenten mit Behinderung sollen gleichberechtigt und ohne Diskriminierung ihrem Hochschulleben nachgehen können. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten dazu sogar.
Aber der Alltag sieht oft anders aus: Studieren mit Behinderung wird an den nicht barrierefreien Altbaugebäuden der Universitäten oft zur echten Challenge.
Ein Studium mit Behinderung bedarf oftmals besonderer Voraussetzungen und muss – leider – häufig viel besser geplant werden.
Oftmals sind die genaue Wahl der Uni und die Voraussetzungen dort entscheidend. Wir wollen Dir einige Tipps dazu geben und hoffen, Dir mit dem Beitrag auch Ängste und Zweifel nehmen zu können.
Auch geben wir dir mit unserem BAföG Rechner eine Richtung, wie viel BAföG Anspruch dir zustehen würde.
Können Behinderte studieren?
Studieren mit Beeinträchtigung? Ja, denn Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankungen können genauso ein Studium aufnehmen wie jeder andere auch. Gesetzlich gibt es hier keine Einschränkungen.
Viele Universitäten bzw. spezielle Ausschüsse an den Hochschulen tun mittlerweile auch viel dafür, Wege barrierefreier zu gestalten und beeinträchtigten Studierenden bestmögliche Grundvoraussetzungen zu schaffen.
Trotzdem ist es nach wie vor so, dass beeinträchtigte Studenten Nachteile erfahren und für ihr Studium mehr Zeit benötigen bzw. öfter die Uni wechseln müssen. Das hat oft ganz pragmatische oder organisatorische Gründe.
Während sich unbeeinträchtigte Studenten in der Regel nur darüber Gedanken machen müssen, für welches Fach und welche Studentenwohnung sie sich entscheiden wollen, müssen beeinträchtigte Studierende sehr viel genauer planen:
- Kann ich für mein Studium umziehen und alleine wohnen?
- Wie sind die Gegebenheiten an der Uni?
- Komme ich dort von A nach B?
- Ist das Studienfach oder der spätere Berufswunsch mit meiner körperlichen Situation vereinbar?
Wo können sich Studierende mit einer Behinderung beraten lassen?
Oft ist es schwierig bis unmöglich, derartige Fragen für sich selbst zu beantworten. Bei der Studienberatung Deiner gewählten Hochschule kannst Du Unterstützung finden.
An den großen Hochschulen gibt es spezielle Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigung, die ein besonderes Know How darüber verfügen, Dich mit den richtigen Tipps und Einschätzungen auszustatten.
Diese Berater stehen Dir nicht nur vor Studienbeginn, sondern in der Regel auch während Deiner ganzen Studienzeit zur Seite. Du solltest hier im Normalfall also nicht auf Dich allein gestellt sein.
Wir wollen Dir nachfolgend einige Tipps geben, die Dir vielleicht schon einmal etwas weiterhelfen können.
BAföG für Studierende mit Behinderung: Voraussetzungen und Konditionen
BAföG ist für nicht-behinderte und behinderte Studierende gleichermaßen ein essenzieller Anker. Und egal ob Beeinträchtigung oder nicht, Du kannst es ungeachtet Deiner körperlichen Ausgangslage beantragen.
Der BAföG-Antrag ist für chronisch kranke und behinderte Studierende daher auch der gleiche wie für andere Studierende auch.
Allerdings kannst Du nach § 25 Abs. 6 BAföG bei der Anrechnung des Einkommens der Eltern und/oder des Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebenspartners einen Härtefreibetrag geltend machen.
Der Antrag macht dann für Dich Sinn, wenn beim Studium außergewöhnliche Belastungen oder Aufwendungen für behinderte Personen anfallen, denen der Einkommensbezieher nach dem bürgerlichen Recht nach unterhaltspflichtig ist.
Also immer dann, wenn Deine Eltern oder Dein Partner Dich während dem Studium besonders versorgen müssen,
- Dich zum Hörsaal bringen
- oder Dich bei der Gabe von Medikamenten unterstützen müssen.
Und es gibt noch eine Ausnahme beim BAföG, wenn Du beeinträchtigt bist:
Normalerweise wird BAföG ja nur für die Regelstudienzeit gewährt. Verzögert sich das Studium allerdings aufgrund einer Behinderung oder chronischen Krankheit, weil Du es aufgrund Deiner körperlichen Verfassung nun einmal nicht schneller schaffen kannst, ist eine Förderung allerdings auch über die Förderungshöchstdauer hinaus möglich, wenn damit die Fortführung Deines Studiums steht oder fällt.
In dem Fall kannst Du die zusätzliche Förderung über einen BAföG- Härtefallantrag erwirken.
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Hast Du schon einmal vom Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung gehört? Davon kannst Du Gebrauch machen, wenn Deine Abiturnote behinderungsbedingt schlechter ausgefallen ist als sie das ohne Deine Beeinträchtigung wäre.
Der Nachteilsausgleich spielt insbesondere bei einem Studium eine Rolle, für das es einen Numerus clausus gibt.
Du musst Deinem Antrag eine beglaubigte Kopie der Schulzeugnisse, sowie ein Schulgutachten beifügen, das deutlich macht, inwiefern sich die Behinderung auf die Verschlechterung Deiner Abi-Note ausgewirkt hat.
Was ist ein Härtefallantrag?
Auch der Härtefallantrag BAföG kann Dir helfen, Deinen Weg zum erträumten Studium zu ebnen.
Hochschulstart.de reserviert rund zwei Prozent der verwalteten Studienplätze für Härtefälle, in denen eine sofortige Zulassung zum Studium erforderlich ist. Das beinhaltet insbesondere zulassungsbeschränkte Studiengänge, wie beispielsweise in der Medizin oder Pharmazie.
Eine Krankheit oder Behinderung kann als solcher Härtefall gewertet werden. Als Beleg ist ein fachärztliches Gutachten oder ein anderer Beleg über eine Schwerbehinderung einzureichen.
Der Studiumhärtefallantrag muss mit einem Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes und den erforderlichen Belegen über die Erkrankung und Behinderung eingereicht werden.
Wird dem Härtefallantrag stattgegeben, kannst Du ohne Zulassungsbeschränkung oder Wartezeit sofort mit dem Studium beginnen.
Was sind die häufigsten Herausforderungen für Studierende mit Behinderungen?
Hier ein kurzer Überblick darüber, welche Herausforderungen an der Hochschule auf Dich zukommen und womit Du (leider) für gewöhnlich rechnen solltest:
- Altbaugebäude ohne Fahrstühle, nicht barrierefreie Wege an der Uni
- Eingeschränktes Angebot an passenden, behindertengerechten Studentenwohnungen am Uni-Standort
- Regelstudienzeit kann aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht eingehalten werden
- Zulassungsvoraussetzungen wie ein Numerus clausus sind aufgrund von Erkrankung oder Behinderung nicht erreicht
- Probleme mit der Krankenkasse: es muss, um das Studium absolvieren können, beispielsweise ein Betreuer oder Pfleger übernommen werden
- Der Weg zur Hochschule mit Bus oder Bahn ist nicht barrierefrei
FAQ
Trotz aller Widrigkeiten: Lass Dich nicht entmutigen. Je nach Erkrankung oder Behinderung empfiehlt es sich, das gewünschte Studium rechtzeitig zu planen und sich rechtzeitig über Möglichkeiten und Wägbarkeiten vor Ort zu informieren. Entsprechende Anträge oder Härtefallregelungen können eine wichtige Unterstützung sein.
Wie viele Menschen mit Behinderung studieren?
Rund 11 % aller Studierenden haben derzeit eine mehr oder weniger studienerschwerende Behinderung. Viele Universitäten arbeiten stetig daran, die Situation für beeinträchtigte Menschen zu verbessern und entsprechende Hilfsangebote vor Ort anzubieten.
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