Werkstudent & BAföG – Zuverdienst zum BAföG geht das?

Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 22. August 2023

Werksstudentenarbeit ist begehrt. Meist recht fair bezahlt, gibt es in dem Bereich wirklich spannende Jobs zu ergattern. Was aber, wenn du bereits BAföG beziehst? Geht das überhaupt, BAföG und nebenbei arbeiten? Wer als Werkstudent BAföG beantragen will, sollte dabei ein paar Dinge beachten.

Bekommt man als Werkstudent BAföG?

Ja, auch als Werkstudent hast du Anspruch auf BAföG. Wie hoch der BAföG Anspruch ist, hängt von deinem persönlichem Einkommen ab. Aktuell liegt der Freibetrag bei 6.240€ (Stand: August 2022). Das sind ca. 520€ im Monat. Übersteigt dein Werkstudenten – Gehalt diese Freibetrag, dann schmälert sich entsprechend dein BAföG-Höchstsatz.

Ob die Möglichkeit besteht, Werkstudent- und Minijob gleichzeitig zu kombinieren, erfährst du in einem separaten Artikel.

Was ist ein Werkstudent und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Zunächst einmal sollten wir klarstellen: Was ist ein Werkstudent? Und bist du als Werkstudent oder im Minijob besser dran? Als Werkstudent giltst du dann, wenn du offiziell an einer Uni eingeschrieben bist, allerdings noch keinen akademischen Titel erlangt hast, daneben aber einer geringfügigen Erwerbstätigkeit nachgehst.

Diese geht sowohl was den zeitlichen als auch den monetären Umfang betrifft deutlich über den üblichen Studentenjob hinaus. Die Wochenarbeitszeit darf dabei 20 Stunden nicht überschreiten. Die Tätigkeit muss dabei auch nicht zwingend etwas mit dem Studienfach zu tun haben.

Im Gegensatz zu einem Praktikanten, der dem Job zeitlich nur vorübergehend nachgeht, bist du als Werkstudent voll in alle Arbeitsprozesse in eingebunden.

Wie viel darf man beim Bafög dazu verdienen, um noch den Bafög-Höchstsatz zu erhalten?

Wenn du BAfög beziehst und einen Werkstudentenjob annimmst, solltest du bedenken, dass sich deine Einkünfte aus deiner Tätigkeit ab einer gewissen Höhe auf deinen BAföG-Satz auswirken. Der Freibetrag, innerhalb dem du dennoch deinen vollen BAföG-Satz erhältst, liegt im Regelfall bei 6.240 Euro im Jahr. Diese Zahl bezieht sich auf den Bruttobetrag. So viel darfst du zum BAföG dazuverdienen, ohne dass du irgendwelche Kürzungen hinnehmen musst. Das heßt im Klartext, innerhalb dieser Grenze bekommst du trotz deines Werkstudentenjobs volles BAföG ausgezahlt.

Solltest du bereits verheiratet sein oder Kinder haben, liegen die Freibeträge etwas höher. Du darfst dann pro Monat mehr verdienen, ohne Abzüge beim BAföG befürchten zu müssen. Wie hoch diese Freibeträge sind, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Wenn dir das jetzt alles etwas zu schnell ging, kein Problem. Wir haben uns mit diesem Thema in unserem Beitrag “BAföG und Nebenjob – Das darfst Du verdienen” genauer damit beschäftigt

Was passiert, wenn ich zu viel verdiene – wie werden meine Einnahmen angerechnet?

Wenn du durch deine Tätigkeit als Werkstudent im Jahr mehr verdienst als den Freibetrag von 6.240 Euro, werden deine Einkünfte auf deinen BAföG-Anspruch angerechnet. Es hängt somit von deinen Verdiensten ab, wie viel BAföG du noch bekommst.

Wichtig ist also die Differenz zwischen deinen tatsächlichen Einkünften und dem Freibetrag. Diese Differenz wird über einen Verlauf von zwölf Monaten von deinem BAföG abgezogen.

Hier mal ein kurzes Rechenbeispiel: Tim hat einen Job als Werkstudent in einer Marketingagentur bekommen. Er verdient monatlich 620 Euro und hat somit ein jährliches Einkommen von 7.440 Euro. Das ist über dem möglichen Freibetrag von 6.240 Euro. Sein Werkstudentengehalt wird folglich aufs BAföG angerechnet. Dazu wird die Differenz aus Einnahmen und dem Freibetrag berechnet, also 7.440 – 6.240, macht 1200 Euro. Um diese 1200 Euro wird das BAföG von Tim gekürzt. 1200 Euro geteilt durch 12, wären 100 Euro weniger BAföG pro Monat.


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Muss ich einen Werkstudentenjob beim Bafög Antrag angeben

Wer BAföG bezieht, sollte seinen Nebenjob melden. Ganz egal ob Werkstudententätigkeit oder 520-Euro-Job, beim BAföG Antrag musst du den Verdienst mit angeben. Darüber hinaus musst du eine Steuererklärung machen.

Was passiert, wenn ich vergessen habe den Werkstudentenjob anzugeben?

Wenn Du falsche Angaben in Deinem BAföG-Antrag machst oder bewusst Informationen weglässt, begehst Du BAföG-Betrug. Es ist wichtig, dass du dein eigenes Einkommen, also alle Angaben zum Verdienst über einen Nebenjob, im Vorhinein angibt.

Wer BAföG bezieht und seinen Nebenjob nicht angibt, kann mit ähnlichen Konsequenzen wie bei Falschangaben bei einer Steuerklärung rechnen.
BAföG ist schließlich eine Förderung für Studenten und Schüler, die sich ohne diese Förderung keinen Schulabschluss oder Universitätsabschluss leisten könnten. Deshalb soll nicht jeder diese Förderung bekommen. Und deshalb prüft das BAföG-Amt auch so genau, wer zu dieser Förderung berechtigt ist.

Finden die heraus, dass du es nicht mehr oder nicht mehr vollumfänglich bist, bekommst du umgehend einen Rückzahlungsbescheid – mit ihm wird auch dein Bewilligungsbescheid zurückgenommen – sprich, das war ´s dann mit BAföG für dich.

Fazit

Wer BAföG bezieht und zugleich einer werkstudentischen Tätigkeit nachgehen möchte, kann das jederzeit tun. Es wird vom Amt sogar gerne gesehen.
Ein Auge solltest du aber auf deinen Freibetrag von 6.240 Euro haben – verdienst du mehr als das, wird dein BAföG entsprechend gekürzt.

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