Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 8. Oktober 2024
Das BAföG (Abkürzung für BundesAusbildungsförderungsGesetz) ist eine Förderung für Menschen, deren Eltern ein Studium oder eine weiterführende Schulausbildung nicht oder nicht ausreichend finanzieren können. Ob Du einen BAföG-Anspruch hast, ist von mehreren Faktoren, also nicht nur rein vom Einkommen abhängig. Wir zeigen Dir die wichtigsten Kriterien auf und erklären Dir, wann Du als Student, Schüler, Azubi oder im Praktikum mit BAföG gefördert werden kannst!
Wer hat Anspruch auf BAföG
Der Anspruch auf BAföG ist zunächst abhängig von der Art der Fachschule bzw. Ausbildungsstätte, die Du besuchst, also Deiner Uni, FH oder Schule.
Dazu kommen persönliche Voraussetzungen wie die Staatsbürgerschaft und Dein Alter (dazu findest Du weiter unten mehr Infos).
Förderungsfähige Schulart:
Einige Schulen und auch solche, die nicht staatlich anerkannt sind, berechtigen Dich nicht dazu, BAföG zu erhalten.
Wenn Du eine dieser Ausbildungsstätten besuchst, hast Du einen Anspruch auf BAföG
- Universitäten (Hochschulen)
- Fachhochschulen und Akademien
- Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien
- Berufsaufbauschulen
- Kollegs
Es gibt Ausbildungen, bei denen Du bereits eine abgeschlosseneBerufsausbildung haben musst, um einen Anspruch auf BAföG zu haben. Das ist der Fall bei: |
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Bei diesen Schulen musst Du keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber Du musst nach mindestens 2 Jahren einen berufsqualifizierenden Abschluss erhalten: |
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Du bekommst auch BAföG als Schüler, wenn Du eine allgemeinbildende Schule ab der 10. Klasse besuchst, z.B.: |
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Beim Besuch einer dieser Schulen hast Du nur einen Anspruch auf BAföG, wenn Du weitere Voraussetzungen erfüllst. |
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BAföG als Student
Als Student hast Du einen Anspruch auf BAföG, wenn Du eine anerkannte Hochschule oder Uni besuchst. Infos zum Teilzeitstudium und Studium an einer Fernuni findest Du weiter unten.
Was sind die persönlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf BAföG?
Staatsangehörigkeit:
Grundsätzlich steht BAföG nur deutschen Staatsbürgern zu. BAföG für Ausländer gibt es Ausnahmen.
Einhalten des Ausbildungsziels:
Das Einhalten des Ausbildungsziels bedeutet, dass Du Dein Möglichstes tun musst, um das Ausbildungsziel fristgerecht zu erreichen. Es geht im Klartext darum, dass Du dem BAföG Amt nach dem vierten Semester die notwendigen Leistungsnachweise vorlegen und beweisen musst, dass Du die Förderungshöchstdauer nicht überschreitest. Als Schüler wirst Du übrigens Deine ganze Schulzeit gefördert, auch wenn Du eine Klasse wiederholst.
Dein Alter:
Die Altersgrenze für BAföG liegt bei 45 Jahren (27. BAföG-ÄndG), im Master sogar über 45 Jahren. Das bedeutet, dass Du die Ausbildung, die gefördert werden soll, vor dem Ende des 45. Lebensjahres beginnen musst, beim Master vor dem Ende des 45. Lebensjahres. Die spätere Förderung ist nur eine Ausnahme und wird auf jeden Fall als elternunabhängiges BAföG gezahlt.
Hab ich auch einen BAföG Anspruch, wenn ich den Studiengangwechsel?
Auch nach einem Studiengangwechsel oder Fachrichtungswechsel kannst Du weiter mit BAföG gefördert werden. Eventuell muss Du dann eine Begründung für den Wechsel vorlegen.
Nach dem 5. Fachsemester wird es dann mit dem Wechseln etwas schwieriger. Denn dann musst Du einen objektiv zwingenden Grund vorlegen.
Wie viel BAföG bekomme ich?
Durch das BAföG kannst Du mit bis zu 992 € monatlich (29. BAföG-ÄndG) als Student und 959 € als Schüler gefördert werden. In unserem Text über den BAföG Höchstsatz erhältst Du mehr Infos darüber!
Wann habe ich einen BAföG Anspruch bei einem Auslandssemester?
Ob Du für ein oder mehrere Semester im Ausland studieren willst, einen Schüleraustausch machen oder ein Praktikum im Ausland absolvieren willst – BAföG gibt es auch für Deinen Auslandsaufenthalt!
Wann Du Anspruch auf BAföG im Ausland hast, findest Du in unserem Artikel über das AuslandsBAföG!
Welche Voraussetzungen gelten für den Master?
Um einen BAföG-Anspruch im Master zu haben, ist es nicht relevant, ob Du im Bachelor einen Wechsel hattest. Im Master darfst Du allerdings, außer in sehr seltenen Fällen, nicht mehr wechseln. Mehr Infos zu den Voraussetzungen für den Master, findest Du in unserem Artikel zum Master-BAföG.
Wann endet der BAföG Anspruch?
Wenn Du nicht die geforderten Studienleistungen und somit nicht den nötigen Leistungsnachweis erbringst, dann endet Dein Anspruch auf BAföG.
Spezielle Studienformen und BAföG
Studieren bedeutet nicht immer, dass Du den ganzen Tag zur Uni gehst. Viele Studenten studieren in Teilzeit – weil sie nebenbei arbeiten, Kinder erziehen oder sich um Verwandte kümmern. Andere Studenten lernen für ihr Fernstudium – weil sie flexibler sein wollen oder ihre Universität zu weit weg ist. Wir stellen Dir mögliche Studienformen vor, bei denen Du einen BAföG-Anspruch haben kannst.
Beachte, wenn Du nebenbei arbeitest, jedoch die für BAföG geltenden Freibeträge – verdienst Du mehr, hast Du ohnehin keinen Anspruch auf BAföG.
Bekomme ich BAföG, wenn ich mein Studium in Teilzeit absolviere?
Die Grundlage dafür, dass Du einen BAföG Anspruch hast, ist, dass Du Vollzeit studierst und somit mit Deinem Studium mehr als 40 Stunden pro Woche beschäftigt bist. Es wird davon ausgegangen, dass Du 30 ECT-Punkte pro Semester bei einem Vollzeit-Studium erreichen kannst (je nach Studiengang gibt es hier natürlich Unterschiede).
Bei dualen Studiengängen ist es auch möglich, dass Dein Studium als Vollzeitstudium angenommen wird.
Informationen darüber, welche Form Dein Studium hat, also ob es ein Vollzeitstudium oder ein Teilzeitstudium ist, bekommst Du auf verschiedenen Wegen: In der Beschreibung Deines Studiums findest Du Informationen über die Studienform. Auch im Sekretariat Deiner Hochschule und im Modulhandbuch bekommst Du die notwendigen Informationen.
Was bedeutet denn überhaupt Teilzeitstudium?
Viele Studenten können sich ein Vollzeitstudium nicht leisten. Gründe dafür können sein, dass Du schon ein Kind oder mehrere hast und durch die Erziehung der Kinder eingespannt bist. Oder Du pflegst jemandem, engagierst Dich ehrenamtlich oder möchtest neben dem Studium viel reisen. Aber vielleicht reicht Dein Vermögen auch nicht und Du musst neben dem Studium so viel arbeiten, dass Du keine Zeit für ein Vollzeit-Studium hast. Dann nennt man diese Studienform ein berufsbegleitendes Studium.
Manche Hochschulen bieten deshalb Teilzeitstudiengänge an. Dabei wird der Unterrichtsstoff, der sonst in der Regelstudienzeit von meistens 3 Jahren bewältigt sein muss, gestreckt. Dadurch bist Du zeitlich weniger eingebunden und hast statt drei Jahren 4 oder 5 Jahre für Dein Studium Zeit.
Und wenn ich beim Vollzeit-Studium einfach länger studiere?
Wenn Du beim Vollzeitstudium einfach länger studierst und über Deine Regelstudienzeit hinaus kommst, absolvierst Du ein inoffizielles Teilzeitstudium. Du bist also nicht wirklich in einem Teilzeit-Studium eingeschrieben, schiebst aber Deine Vorlesungen und Prüfungen so, als würdest Du ein Teilzeitstudium absolvieren.
Was passiert dann mit dem BAföG beim inoffiziellen Teilzeitstudium?
Nach dem 4. Semester musst Du einen BAföG Leistungsnachweis erbringen. Dadurch möchte das BAföG-Amt sicherstellen, dass Du auch wirklich studierst und Dein BAföG berechtigterweise bekommst. Der BAföG Leistungsnachweis zeigt, dass Du höchstwahrscheinlich in Regelstudienzeit Dein Studium beenden wirst. Kannst Du diesen nicht erbringen, bekommst Du auch kein BAföG mehr!
Und wie werde ich nun bei einem Teilzeitstudium gefördert?
Leider ist eine BAföG-Förderung bei der Studienform Teilzeit Studium nicht möglich.
Alle Infos zum Einkommen neben dem BAföG, also wie viel Geld Du bei einem Nebenjob neben dem Studium oder der Schule verdienen darfst, findest Du in unserem Artikel über das BAföG und Deinen Nebenjob.
Verlängerung der Förderungshöchstdauer unter speziellen Bedingungen
Es gibt ein paar Gründe, warum Deine Förderungshöchstdauer verlängert werden kann. Im Klartext bedeutet das, dass Du mehr Zeit für Dein Studium hast, somit eine Art Teilzeitstudium absolvieren kannst und trotzdem eine BAföG Förderung möglich ist.
Aufgrund dieser Fälle kannst Du einen Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer beim BAföG stellen:
- Schwangerschaft oder die Erziehung eines Kindes. Hierbei gibt es jedoch weitere Einschränkungen: Dein Kind muss unter 10 Jahren sein und Du musst weiterhin mindestens 21 Stunden pro Woche für Dein Studium aufwenden.
- Krankheit. Bei einer chronischen oder längerfristigen Erkrankung kannst Du beantragen, dass Deine Förderungshöchstdauer verlängert wird.
- Behinderung. Wenn Du durch Deine Behinderung nicht in der Lage bist, ein Vollzeitstudium zu absolvieren, kann Deine Förderungsdauer länger werden.
- Mitwirkung in Hochschulgremien. Arbeitest Du in einem Gremium, das gesetzlich vorgeschrieben ist und durch Wahlen besetzt wird, kannst Du Dein Studium so weit verlängern, wie die Arbeit Dein Studium beeinträchtigt hat.
Kann ich bei einem Fernstudium mit BAföG gefördert werden?
Wann kann ich beim Fernstudium BAföG bekommen?
Die Bedingungen für die Förderung deines Fernstudiums ist, dass das Fernstudium dieselben Zugangsvoraussetzungen hat, wie ein vergleichbares Präsenzstudium. Auch der Abschluss muss der gleiche sein. Außerdem muss das Fernstudium zugelassen sein und/oder von einem öffentlich-rechtlichen Träger veranstaltet werden.
Außerdem musst du mindestens 40 Stunden die Woche beschäftigt sein, sodass es als Vollzeitstudium zählt.
Vom Fernstudium muss der Fernunterricht unterschieden werden:
Fernstudium und Fernunterricht ist nicht dasselbe. Anders als beim Fernstudium wird BAföG für Fernunterricht nur in den letzten 12 Monaten des Studiums gezahlt. Das bedeutet, dass Du nur BAföG bekommst, wenn Du Deinen Abschluss in den nächsten 12 Monaten erreichen kannst. Außerdem musst Du auch für dieses Studium mindestens 40 Stunden die Woche beschäftigt sein, sodass es als Vollzeitstudium zählt.
Können diese Bedingungen nicht nachgewiesen werden, weil für Dein Studium zum Beispiel weniger Zeit geplant ist oder der Fernstudium-Träger nicht zugelassen ist, hast Du keinen Anspruch auf BAföG.
Sind diese Bedingungen aber erfüllt und Du befindest Dich in den letzten 12 Monaten Deines Studiums, hast Du einen BAföG Anspruch. Sind für Dein Studium 3 Jahre und somit 36 Monate geplant, werden die ersten 24 Monate des Studiums nicht gefördert.
Fernunterricht als Schüler
Teilweise gibt es auch Schüler, die ihren Abschluss als Fernunterricht bsolvieren.
Hierbei gibt es einige Regeln, welche Lehrgänge gleichgestellt sind.
Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss | nach Vollendung des 17. Lebensjahres wie Schüler von Abendhauptschulen |
Vorbereitung auf den Realschulabschluss | nach Vollendung des 18. Lebensjahres wie Schüler von Abendrealschulen |
Vorbereitung auf die Fachhochschulreife | nach Vollendung des 19. Lebensjahres wie Schüler von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt |
Vorbereitung auf die allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulreife | nach Vollendung des 21. Lebensjahres wie Schüler von Abendgymnasien |
Diese Lehrgänge sind einander gleichgestellt. Somit kannst Du einen Anspruch auf BAföG haben, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst.
Kosten eines Fernstudiums von der Steuer absetzen
Die Kosten für Dein Fernstudium kannst Du von der Steuer absetzen!
Allerdings gibt es auch hier wieder einige Bedingungen und Besonderheiten.
Denn ist Dein Fernstudium ein Erststudium und somit eine erstmalige Ausbildung, können für dieses Studium eine Pauschale von 4.000€ im Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden. Dabei darf das Studium nicht als Weiterbildung eingestuft werden. Das ist ganz unabhängig von Deinem Vermögen oder Einkommen.
Ist Dein Studium ein Zweitstudium, Du machst also einen Master oder nutzt das Fernstudium als Weiterbildung? Dann muss diesem Studium ein Erststudium vorangegangen sein. Denn dann kannst Du die Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen. Das bedeutet, dass Du alle Gebühren für das Studium, die Fachliteratur und Fahrtkosten, sowie Deinen Laptop und benötigte Software absetzen kannst. Der Freibetrag dafür ist nicht limitiert.
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