Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 26. Juli 2023
Du träumst davon, eines oder mehrere Semester im Ausland zu absolvieren oder denkst sogar über ein komplettes Studium in einem anderen Land nach? Auch in dem Fall kannst du BAföG beantragen, nämlich das sogenannte Auslands-BAföG.
Dafür brauchst du BAföG Formblatt 6.
Wann brauche ich das Bafög Formblatt 6?
Das Formblatt 6 benötigst du, wenn du über ein Studium, einen Schulaufenthalt oder ein Praktikum im Ausland nachdenkst.
Bevor du das Blatt jedoch umsonst ausfüllst, solltest du dich genau erkundigen, ob dir Auslands-BAföG überhaupt zusteht. Es gibt hierfür einige Voraussetzungen.
Worum geht es im Bafög Formblatt 6?
Wer einen Auslandsaufenthalt im Rahmen von Studium, schulischer Ausbildung oder Praktikum plant, kann dafür die Unterstützung durch das sogenannte Auslands-BAföG beantragen.
Du musst dabei Daten über dich, deinen Auslandsaufenthalt (wo, wie lange etc.) und deiner Ausbildungsstätte angeben.
Woher bekomme ich das Bafög Formblatt 6?
Das Formblatt 6 bekommst du entweder vor Ort beim BAföG Amt oder aber, sicher der viel einfachere Weg, du downloadest es dir hier. Du kannst den BAföG-Antrag aber auch online über uns abschließen. Ist in jedem Fall schneller.
Welche Unterlagen brauche ich, um das Bafög Formblatt 6 auszufüllen?
In den meisten Fällen musst du an Formblatt 6 folgende Belege anheften:
- Bescheinigung über deine Auslandskrankenversicherung
- Nachweis über ggfs. bereits erhaltene Auslandsförderungen
- Nachweise zu anfallenden Studiengebühren im Ausland
- Belege über andere Ausbildungsbeihilfen, sofern vorhanden (zu, Beispiel Erasmus-Förderung)
Wie fülle ich das Bafög Formblatt 6 aus?
Hier ein paar klärende Infos dazu, wie du BAföG Formblatt 6 ausfüllen solltest.
Das Layout der Formblätter
Wie schon bei den vorherigen Formblättern auch, ist auch BAföG Formblatt 6 optisch in verschiedene Absätze gegliedert und besitzt farbige Balken.
Balken Links: Er signalisiert dir je nach Farbe, wer was ausfüllen muss.
Dabei wird zwischen folgenden Farben unterschieden:
- petrol: Diese Formularbereiche müssen von dir selbst ausgefüllt werden.
- rot: Diese Bereiche sind von deinen Eltern und ggf. EherpartnerInnen / LebenspartnerInnen auszufüllen.
- gelb: Sie müssen von der Ausbildungsstätte (Uni, Schule, Betrieb, etc.) ausgefüllt werden.
Rechts findest du einige Erläuterungen zu einzelnen Punkten. Aus der Mitte, in der du den Bereich zum Ausfüllen hast, führen Pfeile dorthin. Man will dir mit diesen “Linernotes” also noch ein paar zusätzliche Informationen an die Hand geben.
In der Mitte findest du den Teil, um den es eigentlich geht und der von dir ausgefüllt werden muss.
Hier findest du teilweise Symbole vor, die dir anzuhängende Belege andeuten. Achte unbedingt darauf, denn diese Belege werden zwingend benötigt.
Das Symbol ist ein Blatt Papier mit umgeknickter Ecke oben links und einem “+”-Zeichen unten rechts.
BAföG Formblatt 6: Seite 1
Egal welche Form der Auslandsförderung du mit Formblatt 6 beantragen willst, du brauchst niemals das komplette Formblatt ausfüllen.
Übersehen solltest du jedoch auch nichts von dem, was dich betrifft. Lies dieses Formblatt daher wirklich aufmerksam durch.
Es werden Informationen über dich, deine aktuelle Ausbildungsstätte und die Ausbildungsstätte im Ausland, sowie über deinen geplanten Aufenthaltsort im Ausland verlangt.
Achte hier jeweils genau darauf, was für dich gilt:
- Schüler: hier hast du in der Regel keine erkennbare Fachrichtung, sondern besuchst ein reguläres Gymnasium. Gib in dem Fall den jeweiligen Kurs an, der mit deinem Auslandsbesuch zusammenhängt, beispielsweise die jeweilige Sprache des Aufenthaltslandes
- Studierende: in dem Fall ist eine Auslandskrankenversicherungsbestätigung nötig; zudem musst du genaue Angaben zu deiner Fachrichtung machen und darüber, ob du schon einmal im Ausland einen Aufenthalt zur gleichen Fachrichtung hattest und dafür bereits Auslands-BAföG bekommen hast.
- Auslandspraktikum: in dem Fall kannst du direkt zu Seite 2 weitergehen
Beachte in jedem Fall, dass du zwar den Namen der Ausbildungsstätte im Original übernimmst, die Art der Ausbildungsstätte aber auf Deutsch bezeichnet werden sollte. Also anstatt “Universidad Madrid” – Universität Madrid.
Sollte deine Ausbildungsstätte Studiengebühren erheben, musst du aufführen, wie hoch diese sind und einen entsprechenden Nachweis dazu beilegen.
BAföG Formblatt 6: Seite 2
Hier führst du eventuell vorhandene weitere Ausbildungsbeihilfen mit auf. Wenn du ein Auslandspraktikum machst und dafür die BAföG Förderung beantragst, musst du außerdem den gelben Teil von deiner derzeitigen Ausbildungsstätte ausfüllen lassen.
Du selbst musst zuvor noch angeben, mit welcher Ausbildung in welcher Fachrichtung das Auslandspraktikum zusammenhängt. Beispiel: Du studierst Spanisch an einer deutschen Universität und planst ein Sprachpraktikum in Barcelona.
Solltest du neben BAföG andere Ausbildungsbeihilfen beziehen, musst du diese hier auch angeben und entsprechend mit Nachweisen belegen.
Vergiss nicht, am Ende des Antrags deine Unterschrift zu setzen, mit der du alle Angaben noch einmal bestätigst.
Auf zum nächsten Schritt: Weitere Formblätter
Falls es bei dir um die Förderung eines Auslandsaufenthaltes geht, musst du für gewöhnlich danach kein weiteres Formblatt mehr ausfüllen. Allerdings gilt das nicht immer. Informiere dich.