BAföG Formblatt 4 Download & Ausfüllhilfe – So geht´s

Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 25. November 2022

Das BAföG Formblatt 4 betrifft dich nur dann, wenn du bereits eigene Kinder hast. Denn die werden bei der Berechnung deines BAföG Satzes berücksichtigt. Und mehr noch: Du kannst sogar einen zusätzlichen Kinderbetreuungszuschlag erhalten. 

FAQ: Wichtigste Info’s zuerst

Welche Unterlagen brauche ich fürs BAföG-Formblatt 4?

Für BAföG Formblatt 4 brauchst du die Geburtsurkunde/n deines/deiner Kindes/Kinder, sowie, falls sie bereits Einkünfte aus Jobs haben, die Nachweise dazu.

Wann erhalte ich den Kinderbetreuungszuschlag?

Alle Studierenden, die mit einem Kind, das jünger als 14 Jahren ist, zusammenleben, haben Anspruch auf den Kinderbetreuungszuschlag. Er beträgt 150 Euro pro Monat und muss nicht zurückgezahlt werden. 

Wann brauche ich das Bafög Formblatt 4?

Das Formblatt 4 brauchst du also nur dann, wenn du mit Kind studieren willst. Du hast ein Kind und benötigst BAföG fürs Studium. Das Formblatt ist für dich also nur dann relevant, wenn du BAföG beziehen willst und bereits stolze Mama oder stolzer Papa bist. 

Worum geht es im Bafög Formblatt 4? 

Im Formblatt 4 geht es um zwei Dinge: 

  • Du musst entsprechende Angaben zu deinem Kind oder deinen Kindern machen
  • Du kannst unter Umständen neben BAföG auch einen Kinderbetreuungszuschlag damit beantragen. Der beträgt 150 Euro im Monat und pro Kind und wird auf deine BAföG Leistungen draufgerechnet. 

Woher bekomme ich das Bafög Formblatt 4?

Das Formblatt 4 bekommst du entweder vor Ort beim BAföG Amt oder aber, sicher der viel einfachere Weg, du downloadest es dir hier. 

BAföG Formblatt 4 zum Download

Welche Unterlagen brauche ich, um das Bafög Formblatt 4 auszufüllen? 

Welche Unterlagen du zum Ausfüllen von Formblatt 4 brauchst und wie genau das funktioniert, klären wir hier im Detail. 

Das Gute schon einmal vorne weg. Du brauchst nicht allzu viele externe Unterlagen. 

Wichtig ist:

  • Eine Geburtsurkunde deines/deiner Kind/er
  • Eventuelle Einnahmen, die deine Kinder erwirtschaften (wenn sie schon berufstätig sind oder einen Nebenjob/Schülerjob haben)

Wie fülle ich das Bafög Formblatt 4 aus? 

Das BAföG Formblatt 4 richtig ausfüllen bedeutet, dass du verschiedenen Anmerkungen und farblichen Guidelines folgen musst. 

Es ist optisch in verschiedene Absätze gegliedert und hat farbige Balken.

Balken Links: Er signalisiert dir je nach Farbe, wer was ausfüllen muss. 

Dabei wird zwischen folgenden Farben unterschieden: 

  • petrol: Diese Formularbereiche müssen von dir selbst ausgefüllt werden.
  • rot: Diese Bereiche sind von deinen Eltern und ggf. EherpartnerInnen / LebenspartnerInnen auszufüllen.
  • gelb: Sie müssen von der Ausbildungsstätte (Uni, Schule, Betrieb, etc.) ausgefüllt werden.

Rechts findest du einige Erläuterungen zu einzelnen Punkten. Aus der Mitte, in der du den Bereich zum Ausfüllen hast, führen Pfeile dorthin. Man will dir mit diesen “Linernotes” also noch ein paar zusätzliche Informationen an die Hand geben. 

In der Mitte findest du den Teil, um den es eigentlich geht und der von dir ausgefüllt werden muss. 

Hier findest du teilweise Symbole vor, die dir anzuhängende Belege andeuten. Achte unbedingt darauf, denn diese Belege werden zwingend benötigt. 

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BAföG Formblatt 4: Seite 1 

Das Wichtigste vorneweg: Entscheidend für Formblatt 4 sind lediglich deine eigenen oder die von dir gesetzlich adoptierten Kinder. Stief- oder Pflegekinder zählen hier nicht!

Du musst zunächst einige allgemeine Angaben zu dir und deinen Kindern machen. Falls deine Kinder bereits eine Ausbildung machen, gibst du an, welcher Art von Ausbildung in welcher Ausbildungsstätte sie nachgehen und ob sie dadurch Einnahmen haben. 

Die Einnahmen gibst du als Bruttobeträge an. Es zählen neben Ausbildungsvergütungen auch Einnahmen durch Ferienjobs, Minijobs, Schülerjobs und auch Unterhaltsleistungen, die von einem anderen Elternteil ans Kind überwiesen werden. 

Das Formblatt 4 bietet dabei Platz für insgesamt 3 Kinder. Solltest du mehr haben, benötigst du ein zusätzliches Formblatt 4. 

BAföG Formblatt 4: Seite 2

Übersieh hier nicht, dass du in der Kopfzeile noch einmal deinen Namen eintragen musst!

Anschließend wirst du gefragt, für welches deiner Kinder (sofern mehrere vorhanden) du den Kinderbetreuungszuschlag möchtest. Solltest du mehr als 3 Kinder haben, kannst du hier auch auf dem zweiten Blatt “Kind 4” beispielsweise dafür angeben. 

Sollten beide Elternteile BAföG beziehen wollen, müsst ihr euch im Vorfeld einigen, für welches Kind der Betreuungszuschlag beantragt werden soll. Er wird nämlich nur pro Kind nur einem Elternteil gewährt. Ihr könnt diese Betreuungszuschlag außerdem nur für Kinder unter 14 Jahren bekommen. 

Unterschreibe abschließend noch die Erklärung ganz am Ende, mit der du die Angaben bestätigst. 

Zudem muss der andere Elternteil noch bestätigen, dass er den Betreuungszuschlag nicht für das gleiche Kind bereits beantragt hat. 

Weitere Formblätter

Möglicherweise benötigst du nach Formblatt 4 kein weiteres der Formblätter. Es gibt jedoch Ausnahmen – erkundige dich daher gut. 

Weitere Formblätter ausfüllen

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