Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 8. August 2023
Die Studienzeit könnte ja wirklich schön sein, wäre da diese verdammte Finanzierungsfrage nicht immer. Während viele Studis auf die klassische Finanzhilfe schlechthin zurückgreifen, stehen einige auch vor der Aufgabe, ihr Studium ohne BAföG finanzieren zu müssen.
Wie aber kann die Finanzierung des Studiums klappen, wenn das BAföG abgelehnt wurde?
Wir wollen ein paar Tipps und Wege aufzeigen, wie Studieren ohne BAföG klappt.
Studium ohne BAföG: Diese Finanzierungsmöglichkeiten gibt es
So manch einer muss der bitteren Erkenntnis ins Gesicht schauen: das BAföG wurde abgelehnt oder aber es ist von vornherein klar, dass die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt werden können.
Verzweifeln musst du deswegen aber noch lange nicht, denn es gibt alternative Finanzierungsmöglichkeiten fürs Studium.
Bevor wir dir hier einige Tipps verraten wollen, aber vielleicht noch eine wichtige Info vorab: Auch wenn du eigentlich weißt, dass du für BAföG nicht in Frage kommst, beantrage es am Besten trotzdem. Für einige Finanzierungswege benötigst du nämlich den Absage-Bescheid als Beleg!
Studentenjobs
Macht Mühe, liegt aber nahe: Das Studium selbst finanzieren, indem du dir einen oder mehrere Studentenjobs suchst. Viele Firmen suchen studentische Mitarbeiter oder Werkstudenten.
Man unterscheidet hier je nach Arbeitsumfang zwischen Mini- und Midijob. Beim Minijob verdienst du maximal 520 Euro (ehemals 450-Job) und bewegst dich vom Stundenaufwand her in dem überschaubaren Rahmen, den du gerechnet an deinem jeweiligen Stundenlohn eben verdienen kannst, bis die 520 Euro erfüllt sind.
Du kannst als Student ohne BAföG-Unterstützung auch mehrere Minijobs ausüben.
Bleibst du insgesamt – also alle Job-Einkünfte zusammengerechnet – unter 520 Euro, werden alle Minijobs auch als solche versichert. Du zahlst 3,9 Prozent in die Rentenversicherung ein, kannst dich davon aber befreien lassen.
Verdienst du insgesamt mehr als 520 Euro, werden alle Minijobs als sogenannte Midijobs gewertet. Sie werden als reguläre Jobs verstanden, die in allen Zweigen der Sozialversicherung beitragspflichtig sind.
Für Studierende gilt hierfür aber eine Besonderheit: Bist du an einer Uni immatrikuliert und arbeitet neben dem Studium, gilt für dich die 20 Stunden Regel.
Gemäß der darfst du pro Woche im laufenden Semester nicht mehr als 20 Stunden arbeiten. In den Semesterferien kann es hingegen mehr sein. Du bist in dem Fall auch weiterhin nur rentenversicherungspflichtig und brauchst nicht in alle Zweige der Sozialversicherung einbezahlen.
Mehr zum Thema Werkstudent und Minijob gleichzeitig, erfährst du in einem separaten Beitrag.
Kindergeld
Auch das Kindergeld könnte eine gute Einnahmequelle für dich bedeuten. Normalerweise wird es an Eltern von Studierenden oder Auszubildenden bis zu deren 25. Geburtstag bezahlt.
Deine Eltern können allerdings beim Jobcenter die Abzweigung des Kindergeldes beantragen – dann wird der Betrag anstatt an deine Eltern direkt an dich überwiesen.
In Zahlen bedeutet das: bist du das erste Kind oder Einzelkind, dann sind es 219 Euro monatlich, beim zweiten Kind 225 und beim dritten und mehr bereits 250 Euro.
Unterhalt
Per Gesetz steht dir fürs Studium eine finanzielle Unterstützung von deinen Eltern zu. Denn Eltern sind nach dem BGB verpflichtet, ihren volljährigen Kindern während einer Ausbildung bzw. eines Studiums Unterhalt zu zahlen.
Der Gesetzgeber geht hier davon aus, dass Studierende während ihrer akademischen Ausbildung noch nicht selbst für sich sorgen können.
In welcher Höhe das der Fall ist, richtet sich dabei nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern. Können Eltern aufgrund ihrer finanziellen Situation keinen Unterhalt bezahlen, ist einer der wesentlichen Gründe für eine BAföG-Förderung erfüllt.
Geht es im Gegenzug darum, dass du dein Studium ohne BAföG stemmen musst, ist deinen Eltern für gewöhnlich die Unterhaltszahlung möglich.
In Zahlen bedeutet das: Wie viel Geld du als Student von den Eltern bekommst, unterliegt einem festen Regelsatz. Wenn du für dein Studium außerhalb des elterlichen Haushaltes wohnst, sind das aktuell 860 Euro pro Monat als Unterhalt von den Eltern.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Studierenden oder Studiengebühren sind in diesem Regelsatz nicht enthalten. Gehst du als Studi einem Job nach oder hast ein größeres Erbe angetreten, dann kann das unter Umständen den Betrag mindern.
Leben deine Eltern getrennt, müssen sie den Unterhalt jeweils anteilig so bezahlen wie es dem Verhältnis zu ihrem jeweiligen Einkommen entspricht.
Wohngeld als Unterstützung in Ausnahmefällen
Unter Umständen steht dir als Student ohne BAföG auch Wohngeld zu. Darunter versteht man eine staatliche Hilfe für Studenten, die zum Finanzieren deiner Miete gedacht ist. Das Ganze wird als Zuschuss zur Miete an dich ausbezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Anspruch auf dieses Wohngeld kannst du dann haben, wenn du jemand anderes in deinem Haushalt (deiner WG zum Beispiel) kein BAföG bezieht.
Leider ist diese Unterstützungsmöglichkeit unter Studierenden nicht besonders bekannt, obwohl sie eine wirklich wichtige Möglichkeit darstellt.
Ein Stipendium als Alternative zum BAföG
Zuschüsse für Studenten werden klassischerweise auch in Form von Stipendien vergeben. Auch sie können eine gute Alternative zu BAföG darstellen. Allerdings bedarf es dafür einiger Recherche-Arbeit und zumeist auch einer stichhaltigen Bewerbung.
Es gibt eine Vielzahl an Stipendien für Studenten, die teilweise auch mit bestimmten Studienfachbereichen eng verknüpft sind.
Es gibt dabei sowohl private als auch staatliche Anbieter. Der Vorteil: das Geld, das du über ein Stipendium erhältst, muss nicht zurückbezahlt werden. Allerdings gibt es oftmals Auswahlkriterien.
Gute Noten spielen bei einigen Anbietern eine entscheidende Rolle. Lass dich hier aber nicht entmutigen – oftmals sind auch persönliche Beweggründe, die persönliche Geschichte oder Motivation ausschlaggebend für solch eine Förderung.
Hartz 4 für Teilzeitstudenten
Wie bitte, studieren und Hartz 4?
Tatsächlich kann auch Hartz 4 eine Option sein, durchs Studium zu kommen. Wenn du auf Teilzeit studierst und alleinerziehend bist, dann solltest du über Hartz 4 für Studenten nachdenken.
Hartz 4 kann es nur dann geben, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Bei einem Vollzeitstudium ist das sicherlich nicht der Fall. Bei einem Teilzeitstudium sind die Voraussetzungen hingegen vorhanden.
Hast du dann noch ein oder mehrere Kinder, für die du alleinerziehend aufkommen musst und ist eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt demnach neben dem Studium kaum möglich, steigen deine Chancen weiter.
Duales Studium
Je nach Fachrichtung und Studienwunsch kannst du dich auch für ein duales Studium entscheiden. Das bedeutet, dass du neben dem reinen Theorie-Teil auch immer einen Praxisteil absolvierst. Neben dem Vorteil, hierbei direkt wichtige Praxiserfahrung zu sammeln, werden die Arbeitsstunden außerdem vergütet, sprich, du hast ein kleines Einkommen dadurch.
Studienkredit
Schließlich gibt es auch die Möglichkeit, als Student ohne Einkommen einen Kredit zu beantragen.
Der KfW Studienkredit ist hier sicherlich eine der beliebtesten und bewährtesten Alternativen zu BAföG. Allerdings ist er von der Anzahl der Semester sowie von deinem Alter abhängig.
Bei diversen Banken lassen sich außerdem Bildungskredite als Bankdarlehen beantragen. Viele Banken bieten zudem Minikredite in Höhe von ca. 600 Euro für eine Laufzeit von 30 bis 60 Tagen.
Wer über ein geringes Einkommen verfügt, kann außerdem Privatkredite über diverse einschlägige Online-Portale beantragen. Hier solltest du jedoch beachten, dass die Zinssätze deutlich höher sind.
Und du solltest dich unbedingt für einen seriösen Anbieter entscheiden – also nicht gleich den erstbesten nehmen!
Fazit
Auch wenn es mit dem BAföG bei dir nicht klappt, ist deshalb nicht sofort dein Traum vom Studium in Gefahr. Es gibt gute Finanzierungsalternativen.
Verschwende aber am Besten keine Zeit, sondern mach dich direkt kundig sobald dein BAföG abgelehnt wurde oder am Besten schon davor. Bewerbungen für Stipendien beispielsweise nehmen Zeit in Anspruch, du musst hier mit teils längeren Vorläufen kalkulieren.
beantragen
Ansprechpartner
Nutzer