BAföG & Steuererklärung » Ratgeber für Studierende & Eltern ✓

Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 22. März 2023



Die Steuererklärung ist und bleibt für die meisten von uns eine Art Angstgegner. Umso mehr ist sie es für Studenten, die mit dem Thema bis dato noch nicht oder sehr wenig konfrontiert waren. Muss man sein BAföG in Steuererklärungen eintragen? Wie ist das mit der Einkommensteuererklärung und BAföG?

Wenn es um BAföG in der Steuererklärung geht, gibt es viel Ratlosigkeit und mindestens ebenso viele Gerüchte. Wir wollen aufklären.

Muss BAföG in der Steuererklärung angegeben werden?

BAföG ist gemäß § 3 Nr. 11 EStG als Ausbildungsbeihilfe ein steuerfreier Bezug. Es handelt sich dabei nicht um einen Lohn, sondern um einen Zuschuss zur Finanzierung des Lebens.

Entsprechend ist das BAföG Einkommen nicht steuerpflichtig und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Gilt BAföG für Studenten als Einkommen?

BAföG für Stundenten zählt nicht als Einkommen. Wenn Du als Student Deine Steuererklärung machst, brauchst Du, wie oben erwähnt, BAföG darin nicht aufführen.

Die eine Hälfte des BAföG ist als staatlicher Zuschuss zu verstehen, die zweite Hälfte, die Du später zurückzahlen musst, als Darlehen.

Generell brauchst Du im Rahmen einer schulischen Ausbildung ohnehin nur dann eine Steuererklärung abgeben, wenn Du über eine freiberufliche oder gewerbliche Arbeit – also selbständig – Geld dazu verdienst. In dem Fall müssen die zu versteuerten Einkünfte, die über dem Grundfreibetrag liegen, angegeben werden.

Gilt das Meister- / Aufstiegs-BAföG als Einkommen?

Wie aber verhält es sich beim Meister-BAföG oder Aufstiegs-BAföG und der Steuererklärung? Auch das wird als steuerfreie Finanzierung einer Weiter- bzw. Fortbildung gewertet.

Hier gelten 40 Prozent der Zahlungen als Zuschuss und 60 % als Darlehen, die später an den Staat zurückgezahlt werden müssen.

Es handelt sich dabei also nicht um Einkommen.

Muss das BAföG in der Steuererklärung der Eltern angeben?

Schauen wir nun einmal auf die Situation Deiner Eltern in Zusammenhang mit Deinem BAföG: Solange Du studierst oder Dich weiterbildest, können Deine ja bestimmte Ausbildungsfreibeträge und auch Kranken- oder Pflegekassenbeiträge von Dir steuerlich absetzen. Inwiefern hier Zahlungen, die Du durch BAföG erhältst, mit reinspielen, ist allerdings leicht zu beantworten:

Seit 2021 haben BAföG-Zahlungen nämlich keinen Einfluss mehr auf diese BAföG Freibeträge. Dementsprechend müssen auch Deine Eltern die BAföG-Zahlungen, die Du erhältst, nicht in ihrer Steuererklärung aufführen.

Muss die BAföG-Rückzahlung in der Steuererklärung angegeben werden?

Drehen wir den Spieß nun einmal um: Du bist mit dem Studium fertig und kommst in die Lebensphase, in der Du einen Teil des BAföG wieder zurückzahlen musst. Auch hier kommt oft die Frage auf, inwieweit diese Rückzahlung des BAföG für die Steuererklärung eine Rolle spielt? In dem Fall als absetzbarer Betrag.

Antwort ist auch hier klar: Da die BAföG-Zahlungen, so lange Du sie bekommst, steuerfrei sind, kann auch die BAföG Rückzahlung nicht steuerlich geltend gemacht werden – beispielsweise als Werbungs- oder Sonderkosten. Du kannst steuerlich nur etwas geltend machen, was Du bereits im Vorfeld versteuern musstest.

Ganz theoretisch kannst Du allerdings die Kosten der Zinszahlungen, die durch die Rückzahlung des BAföG-Anteils, der ja wie ein Kredit zurückgezahlt wird, anfallen, steuerlich absetzen.

Muss das Meister-BAföG in der Steuererklärung angegeben werden?

Genauso wie beim Studenten-BAföG stellt auch das Aufstiegs- oder Meister-BAföG kein Einkommen dar. Dementsprechend muss das Meister- oder Aufstiegs-BAföG auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Muss der KfW-Studienkredit in Steuererklärung angegeben werden?

Ganz genauso, wie mit dem BAföG verhält es sich auch mit dem KfW-Studienkredit: Es handelt sich dabei nicht um Einkommen, sondern um einen Kredit. Entsprechend muss eine KfW-Förderung nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Und, weitergedacht: Die KfW-Rückzahlung kann ebenso wenig in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Fazit

Steuern sind kompliziert. Aber zumindest hast Du, was Deine BAföG- oder KfW-Förderung betrifft, nichts, was Du steuerlich bedenken brauchst oder was Du in Deiner Steuererklärung angeben musst.

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