BAföG Rückzahlung ausführlich erklärt ✓ | inkls. Video

meinBafög erklärt Dir, wann und wie Du Dein BAföG zurückzahlen musst, welche Möglichkeiten der Freistellung es gibt und warum es sinnvoll ist, den ganzen BAföG-Rückzahlungsbetrag auf einmal zu zahlen

Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 13. August 2024


Wieviel vom BAföG muss man zurückzahlen?

Es kommt auf die individuelle Situation an. Studierende müssen BAföG nur teilweise zurückzahlen. 50% der BAföG-Zahlungen, die die Studierenden während des Studiums erhalten, müssen nicht zurückgezahlt werden. Die anderen 50% werden als Darlehen zurückgezahlt. Schülerinnen und Schüler hingegen erhalten BAföG als 100% Zuschuss und müssen nichts zurückzahlen

Zu dieser Rückzahlung gibt es einige Regeln, die befolgt werden müssen. Diese Regeln erklären wir Dir im Folgenden. So kannst Du ganz schnell herausfinden, wieviel Geld Du zurückzahlen musst und Dich somit auf den Zeitpunkt und die BAföG-Rückzahlung einstellen.

 

Du möchtest dir das Ganze einfach per Video anschauen?  Alex erklärt dir in nur 5 Minuten alles Wesentliche zum Thema BAföG Rückzahlung. Schau einfach vorbei!

Erklärvideo: BAföG zurückzahlen

Wie oben bereits erwähnt, musst Du grundsätzlich nur die Hälfte des BAföGs, das Du während der Studienzeit erhalten hast, zurückzahlen. Schüler-BAföG musst Du gar nicht zurück zahlen. Achtung Ausnahme: Beim Meister-BAföG wird Dir auch ein Teil als Zuschuss, ein Teil als Darlehen gewährt.

Du giltst als jemand, der BAföG für das Studium bekommen hat, wenn Du

  • eine Hochschule
  • eine höhere Fachschule
  • oder eine Akademie

besucht hast.

Dann teilt sich das BAföG in zwei Hälften. Die eine Hälfte ist ein Zuschuss, den Dir der Staat zu Deinem Studium gibt. Der andere Teil ist ein Darlehen. Und diesen Teil musst Du wieder zurückzahlen.

Wann beginnt die BAföG Rückzahlung?

Die BAföG-Rückzahlungspflicht beginnt 5 Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit. Du erhältst dann einen Rückzahlungsbescheid von Deinem zuständigen BAföG-Amt, indem dieses Dir verschiedene Möglichkeiten zur Rückzahlung vorschlägt.

Achtung: Das Ende der Regelstudienzeit muss nicht unbedingt das Ende Deiner eigenen Studienzeit sein. Wenn Du länger als die Regelstudienzeit studierst, beginnt die Rückzahlungsverpflichtung trotzdem mit dem Ende der Regelstudienzeit.

Du hast Bachelor und Master zusammen gemacht? Dann gilt das Ende des Bachelors als Anfang der 5-Jahres-Frist.

Wenn Du BAföG im Zweitstudium bekommen hast, oder einen Fachrichtungswechsel hinter Dir hast, gilt die Regelstudienzeit des letzten absolvierten Studiengangs.

Muss Auslands-BAföG zurückgezahlt werden?

Genauso wie beim Studenten-BAföG funktioniert die Rückzahlung beim Auslands-BAföG. Auch hier bekommst Du 50% des BAföGs als Zuschuss und die anderen 50% als Darlehen, das Du zurückzahlen musst und für das eine Darlehensschuld besteht. Wenn Du eine zusätzliche Erasmus-Förderung bekommst, musst Du in normalen Fällen auch nur den BAföG-Teil zurückzahlen, denn wenn Du den Auslandsaufenthalt vollständig absolviert und alle erforderlichen Kurse belegt hast, musst Du die Erasmus-Förderung nicht zurückzahlen.

Muss elternunabhängiges BAföG zurückgezahlt werden?

Ja, auch elternunabhängiges BAföG muss zurückgezahlt werden. Die gleichen Regeln, die für das BAföG oder das Auslands-BAföG gelten, beziehen sich auch auf das elternunabhängige Studenten-BAföG. 50% werden als Zuschuss gewährt und 50% als Darlehen.

Woher weiß man, wie viel BAföG zurückgezahlt werden muss?

Sicher kennst Du Deinen persönlichen BAföG Höchstsatz. Die Hälfte davon ist die Summe an BAföG, die Du zurückzahlen musst. Nach Ende der Förderungsfrist bekommst du vom BVA einen Bescheid in Höhe der Rückzahlung. Willst Du sofort zurückzahlen, kannst Du einen Nachlass erhalten.

Füllst Du Deinen BAföG Antrag über meinBafög aus, zeigen wir Dir in unserem BAföG-Rechner, wie viel Geld Du zurückzahlen musst und wie viel Du als Zuschuss bekommst! Übrigens ist die Rückzahlung immer zinsfrei!

Was ist die Höchstgrenze für die BAföG-Rückzahlung?

Die Höchstgrenze für die Rückzahlung des BAföGs liegt bei 10.010€ (27. BAföG-Reform). Dies ist aber nur dann der Fall, wenn Du 6 Jahre und 5 Monate 130€ gezahlt hast. Wenn Du einen Bachelor und einen Master gemacht hast, gilt dieser Betrag für beide Studiengänge.

Du hast Dein Studium abgebrochen? Dann musst Du natürlich auch das BAföG zurückzahlen. Im Normalfall geht es hier aber auch nur um die Darlehenssumme, die ja nur 50% Deines BAföG-Satzes ausmacht. Die andere Hälfte muss nicht zurückgezahlt werden.

Wann muss man BAföG nicht zurückzahlen?

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Du einen Teil der BAföG Restschuld nicht zurückzahlen musst. Das ist der Fall bei

  • BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus
  • Schulgeld im Ausland
  • Kinderbetreuungszuschlag

Wir wollen Dir diese drei Varianten etwas besser erklären:

  • BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus:
    Wenn Du BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus aus gesetzlich anerkannten Gründen beantragt hast, erhältst Du diese zusätzliche Förderung in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses. Zu diesen Gründen zählen eine Schwangerschaft, die Erziehung von Kindern, die jünger als 11 Jahre alt sind und eine Behinderung. Den ersten Teil des BAföGs, also den innerhalb der Förderungshöchstdauer, musst Du aber ganz normal zurückzahlen.
  • Schulgeld im Ausland:
    Wenn Du nachweislich Studiengebühren im Ausland zahlen musst, werden diese vom BVA in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses gewährt.
  • Kinderbetreuungszuschlag:
    Alle nach BAföG §14b gewährten Kinderbetreuungszuschläge werden als Zuschuss ausgezahlt.

Als Schüler musst Du Deine BAföG-Förderung übrigens nicht zurückzahlen!

Als Schüler musst Du Dein BAföG grundsätzlich NICHT ZURÜCKZAHLEN! Der Staat schenkt Dir das BAföG als Vollzuschuss. Du musst es somit nicht zurückzahlen. Im Artikel über das SchülerBAföG findest Du alle Infos zu den Voraussetzungen.

Ein Beispiel zur Rückzahlung des BAföGs

Du hast im Juli 2018 Deinen Bachelor in Regelstudienzeit beendet und dann im Juli 2020 Deinen Master beendet. Dann wird die erste Rückzahlungs-Rate im Juli 2023 auf Dich zukommen, 5 Jahre nach Ende des Bachelors.

Viereinhalb Jahre nach Ende der Regelstudienzeit Deines Studiengangs bekommst Du einen Rückzahlungsbescheid des Bundesverwaltungsamts (BVA) in Köln. Das ist für die Rückforderung zuständig. Um Dich zur Rückzahlung aufzufordern, braucht das Amt Deine aktuelle Adresse. Wenn Du vergisst, das Amt über Deine neue Adresse zu informieren, musst Du 25€ für die Anschriftenermittlung zahlen. Sollte es sogar so weit kommen, dass Du durch die fehlende Adresse die Rückzahlungsraten zu spät zahlst, musst Du zusätzlich Verzugszinsen zahlen. Adressänderungen kannst Du online auf der Seite des Bundesverwaltungsamts machen.

Die BAföG Rückzahlung hängt also mit der Förderungshöchstdauer zusammen.

Denn Deine Förderungshöchstdauer ist in den meisten Fällen auch Deine Regelstudienzeit.

Nach 4 Semestern kann das BAföG-Amt übrigens auch einen BAföG Leistungsnachweis fordern. Wenn Du diesen nicht erbringen kannst, endet Deine BAföG-Förderung. In schwerwiegenden Gründen kann die Förderungshöchstdauer allerdings verlängert werden, z.B. wenn Du einmal eine Zwischen-Prüfung nicht bestehst oder bei Krankheit.

Wie lange habe ich Zeit, um das BAföG zurückzuzahlen?

Wie schon oben beschrieben, bekommst Du nach etwa viereinhalb Jahren einen Bescheid zur BAföG-Rückzahlung und fängst dann nach etwa fünf Jahren mit der Rückzahlung an. Insgesamt hast Du dafür dann 20 Jahre Zeit.

Die Ratenzahlungen betragen normalerweise vierteljährlich 390€ (27. BAföG-Reform), monatlich zahlst Du also 130 € zurück. Wenn Du das fleißig tust, solltest Du auch keine 20 Jahre für die Rückzahlung brauchen. Für die BAföG-Rückzahlung des Maximalbetrags von 10.010€ braucht man dann z.B. 6 Jahre und 5 Monate. Sollte Deine Einkommenssituation nicht so gut aussehen, musst Du niedrigere Raten zahlen, wodurch sich die Zeit der Rückzahlung auch auf 20 Jahre ziehen kann.

Du hast dafür einen Tilgungsplan. Der beinhaltet den Ablauf der Tilgung, die zurückzuzahlenden Darlehensbeträge, der Ratenhöhe und der Darlehenskontonummer.

Die Alternative ist, den Rückzahlungsbetrag komplett zurückzuzahlen. Dadurch bekommst Du einen weiteren Rabatt auf die Summe. Mehr Infos gibt es weiter unten. ⬇

Kann ich mich von der BAföG-Rückzahlung freistellen lassen?

Wenn Du nur wenig verdienst, kannst Du beantragen, dass Du von der BAföG-Rückzahlung freigestellt wirst. Für diesen Fall gibt es einen BAföG Freibetrag, der Deine Ratenzahlung verringert.

Diese Freibeträge gibt es (29. BAföG-Reform):

  • Darlehensnehmer (also Du): 1.690 €
  • Ehe- oder Lebenspartner: 850 €
  • Für jedes Deiner Kinder: 770 €

Wenn Du verheiratet bist, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst oder Kinder hast, erhöht sich somit der Freibetrag.

Wann Du allgemein mit einer BAföG Erhöhung rechnen kannst, erfährst Du in diesem Beitrag.

Dein bereinigtes Nettoeinkommen (also Dein Einkommen abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und somit das verfügbare Einkommen) minus dem Freibetrag muss höher als 130€ sein, ansonsten werden Deine Ratenzahlungen angepasst. Das bedeutet, dass Deine Rate dann nicht mehr 130€ pro Monat beträgt, sondern vielleicht nur noch 50€.

Beispiel: Ein Single ohne Kind mit einem bereinigten Nettoeinkommen von 1.743€. 1.743(Einkommen) – 1.690 (Freibetrag) = 53€. Er zahlt somit nur 53€ statt 130€ an Raten.

Es gibt vieles von BAföG, was in der Steuererklärung angegeben werden kann. Erkundige Dich in diesem Beitrag.

Kannst Du allerdings gar keine Rate zahlen, kannst Du die BAföG-Rückzahlung auch stunden. Das bedeutet, dass Du von der Rückzahlung befreit wirst.

Diese Befreiung muss man beantragen (mit Einkommensnachweisen etc.). Wird die Befreiung akzeptiert, gilt sie für ein Jahr, rückwirkend für 4 Monate. Nach dieser Zeit musst Du einen neuen Antrag stellen.

Bitte beachte: Diese Freistellung heißt nicht, dass Dir die Restschulden erlassen werden! Sie werden nur aufgeschoben!

Kannst Du Deine Restschuld auch nach Ablauf der 20 Jahre nicht zahlen, übernimmt die Bundeshaushaltsordnung. Dann kannst Du einen BAföG-Härtefallantrag stellen. Das zuständige Bundesministerium wird dann darüber entscheiden, ob Du eine weitere Freistellung von der Zahlung bekommst oder Dir die Schulden erlassen werden. Falls Dein Härtefallantrag genehmigt wird, musst Du BAföG nicht zurückzahlen.

BAföG Rückzahlung auf einmal – Wann lohnt es sich, BAföG komplett zurück zu zahlen?

Natürlich ist es auch möglich, das komplette Darlehen auf einen Schlag zurückzuzahlen. Und tatsächlich gibt es einige Fälle, in denen sich das lohnt. Bei der kompletten Rückzahlung kannst Du nämlich einen sehr großen Nachlass auf die gesamte Summe bekommen! Dieses Angebot erhältst Du automatisch zu Beginn der Rückzahlungsfrist mit dem Freistellungs- und Rückzahlungsbescheid (FRB).

Der Nachlass ist dabei abhängig von der Höhe Deiner Restschuld. Es kann sich dann wirklich lohnen, den Betrag komplett zurückzuzahlen, auch wenn Du dafür einen Kredit aufnehmen musst. Mit dem Bescheid bekommst du ein Angebot auf Nachlass. Dieses Angebot musst du innerhalb einer bestimmten Frist annehmen.

Der Nachlass liegt bei 10.010€ nämlich sogar bei 21 % auf die gesamte Summe. So schnell kannst Du gar nicht Geld sparen, selbst wenn Du einen Kredit aufnimmst.

Wir empfehlen Dir dafür den Kredit von auxmoney, den Du wirklich problemlos und einfach erhältst. Die Kreditsumme bekommst Du dabei auf einen Schlag und das innerhalb von 48 Stunden. Bei auxmoney geben Dir Privatpersonen das Geld für Deinen Kredit, statt Banken. Das bedeutet, dass Menschen in Dich investieren, die an Dich und Dein Ziel glauben und vielleicht selbst schon in der gleichen Situation waren wie Du.

Hier kannst Du den Kredit kostenlos anfragen!

BAföG auf einmal zurückzahlen – Beispiel zur kompletten Rückzahlung

Wir haben auch ein Rechen-Beispiel für Dich:

Ludger hat während seines Studiums BAföG empfangen. Mit der Rückzahlung soll er ab dem nächsten Quartal beginnen. Er muss insgesamt 7.245 € zurückzahlen. Wenn er einen Erlass von 19,5 % bekommt, muss er nur noch 6.615 € BAföG zurückzahlen. Sein Grenzzins liegt in diesem Fall bei 9,41%. Das heißt, wenn er 7.245 € auf einmal zurückzahlen, bekommt er einen Erlass von 19,5 %. Mit einem Kredit, der einen niedrigeren Zins als 9,41% beinhaltet, spart er also insgesamt Geld.

FAQ zum Thema: BAföG Rückzahlung

Muss BAföG immer zurückgezahlt werden?

Nein, BAföG muss nicht immer zurückgezahlt werden. Ein Teil des BAföG-Betrags wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden, während der andere Teil als zinsloses Darlehen vergeben wird, das unter bestimmten Bedingungen zurückgezahlt werden muss. Die genauen Rückzahlungsbedingungen hängen von der individuellen Situation des Empfängers ab.

Kann ich die Rückzahlungsraten reduzieren oder aussetzen, wenn ich finanziell in Schwierigkeiten gerate?

Ja, in bestimmten Situationen ist eine Reduzierung oder Aussetzung der Rückzahlungsraten möglich, beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Es ist jedoch wichtig, dies rechtzeitig mit dem BAföG-Amt abzuklären.

Was passiert, wenn ich meine Raten nicht zurückzahlen kann?

Wenn die Raten nicht zurückgezahlt werden können, kann das BAföG-Amt die Rückzahlung aussetzen oder die Schulden erlassen. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise eine langjährige finanzielle Notlage oder eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit.

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