Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 24. September 2024
Wenn Du einen BAföG-Antrag stellst, möchtest Du natürlich auch gerne wissen, wie viel BAföG-Förderung Du erwarten kannst. Wir erklären Dir, wie der BAföG-Höchstsatz ab dem Wintersemester 2024/25 aussieht, wie dieser zustande kommt und wann Du ihn bekommst.
Wie hoch ist der BAföG Höchstsatz?
Der BAföG-Höchstsatz ist abhängig davon, ob Du Studenten- oder Schüler-BAföG beantragst. Seit dem Wintersemester 24/25 beträgt der BAföG Höchstsatz für Studierende 992€ pro Monat. Der BAföG Höchstsatz für Schüler beträgt zwischen 803€ und 957€ pro Monat.
In der Tabelle haben wir Dir die Veränderung der BAföG Höchstsätze nach der 27. BAföG Reform nochmal dargestellt:
BAföG-Art | Zeitraum | BaAföG-Höchstsatz |
---|---|---|
Studentenbafög | bis Oktober 2022 | 861€ pro Monat |
Studentenbafög | seit Wintersemester 24/25 | 992€ pro Monat |
Schülerbafög | seit August 2024 | bis zu 957€ pro Monat |
Hinweis: Deine familiäre Situation, Deine Wohnsituation und Deine Krankenversicherung können den Höchstsatz individuell beeinflussen.
Weitere wichtige Informationen zum Thema BAföG Erhöhung, findest Du in unserem separaten Beitrag dazu.
Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz für Studierende?
Als Studierender erhältst Du bis zu 992€ als BAföG-Förderung. Die Hälfte davon musst Du später zurückzahlen. Die exakte Höhe Deiner Förderung ist abhängig vom Einkommen Deiner Eltern und Deinem eigenen Einkommen und Vermögen. Erhalten Deine Eltern z.B. Hartz 4 und Du gehst einem 520€-Job nach, dann kann es gut sein, dass Du den Höchstsatz an BAföG trotz Hartz 4 erhältst.
Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz für Schüler*innen?
Als Schüler*in erhältst Du bis zu 957 € als BAföG-Förderung (Stand: August 2024). Diese ist abhängig davon, welche Schulform Du besuchst. Eine Tabelle mit den Schulformen findest Du weiter unten.
Wie kommt der BAföG Höchstsatz zustande?
Zunächst gibt es für die Berechnung einen Grundbedarf. Dies ist ein gesetzlich vorgegebener Betrag, für dessen Höhe die Art der Ausbildung und der
Ausbildungsstätte maßgeblich ist.
Dazu gibt es dann eine Wohnpauschale. Diese bekommen Studenten von Hochschulen, höheren Fachschulen und Akademien, Schüler an Abendgymnasien und Kollegs und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Die Höhe dieser Pauschale ist davon abhängig, ob Du bei Deinen Eltern wohnst oder alleine. Wohnst Du in einer Wohnung, die zu mindestens 50% Deinen Eltern gehört, wirst Du so behandelt, als würdest Du bei Deinen Eltern wohnen. Wenn Du alleine wohnst, liegt die Pauschale bei 380€, wohnst Du bei Deinen Eltern, liegt diese bei 59€ (Stand: September 2024).
Dann gibt es noch einen Zuschlag vom BAföG zur Krankenversicherung. Bist Du nachweislich selbst beitragspflichtig versichert, bekommst Du dafür einen Zuschlag von insgesamt 102€ pro Monat für die Krankenkasse und 35€ für die Pflegeversicherung (Stand: August 2024). Dies gilt nicht, wenn Du in einer Familienversicherung über Deine Eltern versichert bist.
Wenn Du ein eigenes Kind unter 14 Jahre hast, mit dem Du in einem Haushalt lebst, bekommst Du einen Kinderbetreuungszuschlag von 160€ pro Kind. Diesen musst Du gesondert beantragen.
Was wird noch zur Berechnung des BAföG-Satzes herangezogen?
Das BAföG-Amt interessiert nicht nur, welche Art von Ausbildung Du machst, wie Du versichert bist und wie Du wohnst, sondern auch, wie viel Einkommen zum BAföG Du, Deine Eltern und Dein Ehepartner haben und welches Vermögen Du besitzt. Deshalb fragen wir Dich im Laufe Deines BAföG Antrags bei meinBafög nach Deinem voraussichtlichen Einkommen und Deinem Vermögen. Dann musst Du (außer bei elternunabhängigem BAföG) Angaben zum Einkommen Deiner Eltern machen. Wenn Du verheiratet bist, fragen wir Dich auch nach dem Einkommen Deines Ehepartners.
Warum will das BAföG-Amt das von Dir wissen? Wieso werden Dir also diese Fragen bei Benutzung unseres Tools gestellt?
Das BAföG-Amt geht davon aus, dass sowohl Deine Eltern als auch Dein Ehepartner Dich finanziell unterstützen können, wenn sie genug verdienen. Je höher also das Einkommen Deiner Eltern und Deines Partners ist, desto weniger BAföG bekommst Du, der Bedarf wird also nicht komplett ausgezahlt. Das Einkommen von Stiefeltern bleibt übrigens unberücksichtigt. Auch für das Einkommen Deiner Eltern gibt es Freibeträge:
- Freibeträge für Geschwister: Jedes Geschwisterteil, dass nicht BAföG-förderungsfähig ist, vermindert das Einkommen der Eltern um maximal 770 € (Stand: Wintersemester 24/25).
- Freibetrag vom Einkommen: Pauschalbetrag in Höhe von 2.540 € bei verheirateten Eltern, sonst pro Elternteil 1.690 €. (Stand: September 2024)
- Pauschaler Freibetrag: Setzt sich zusammen aus 50% aus verbleibendem Einkommen und zusätzlichen 5% für jedes Geschwisterkind für welches der Freibetrag gewährt wurde.
Wie verändert sich der BAföG-Höchstsatz wenn ich verheiratet bin?
Bist Du bereits verheiratet, wird auch das Einkommen Deines Ehepartners herangezogen. Auch davon werden die oben genannten prozentualen Freibeträge, der Freibetrag vom Einkommen (1.690 €) und der Freibetrag pro Kind von 770€ (bei gemeinsamen Kindern nur bei einem Elternteil anrechenbar) abgezogen.
Auch Dein eigenes Einkommen hat Auswirkungen auf Deinen BAföG-Satz. Wenn Du z.B. mehr als 15.000€ Vermögen besitzt, wird Dein BAföG gekürzt. Bist Du über 30 Jahre, erhöht sich die Vermögensobergrenze auf 45.000€. Bist Du verheiratet oder hast Kinder, erhöht sich der Freibetrag um jeweils 2.300€.
Du darfst mit BAföG auch einen Nebenjob haben! Du darfst bei diesem 520 € im Monat verdienen, ohne Einbußen auf das BAföG zu haben.
Was beeinflusst die Höhe Deiner BAföG Zahlung?
Wie schon oben beschrieben, ist die Höhe deines persönlichen BAföG-Höchstsatzes abhängig von einigen Faktoren. Für viele davon gibt es Freibeträge.
Das bedeutet, dass Du z.B. bis zu einem gewissen Betrag selbst Geld verdienen darfst und ein gewisses Vermögen haben darfst. Alles, was über diesen Freibetrag hinaus geht, wird auf Deinen BAföG-Satz angerechnet.
1. Dein Vermögen
Beim Vermögen hast Du einen Freibetrag von 15.000 €. Bist du älter als 30 Jahre liegt der Freibetrag bei 45.000 € (Stand: August 2022)
2. Dein Nebenjob
Prinzipiell darfst Du mit BAföG 520 € im Monat verdienen. Die Anrechnung erfolgt aber bezogen auf Deinen Bewilligungszeitraum. Wie lange dieser ist, erfährst du in unserem Ratgebertext zum Thema BAföG Folgeantrag. Du willst wissen, wie das funktioniert und wie Du z.B. in den Semesterferien mehr verdienen darfst? Dann lies darüber in unserem Text über BAföG und den Nebenjob.
3. Das Einkommen Deiner Eltern
Das Einkommen Deiner Eltern ist auch ein Kriterium, das über die Höhe Deines BAföG’s bestimmt. Aber auch hier gibt es Freibeträge. Du bist verheiratet? Auch das Einkommen Deines Partners ist ausschlaggebend für Deinen Höchstsatz. Hier findest Du mehr Infos zur Einkommensanrechnung.
4. Die Krankenversicherung
Die Art, wie Du versichert bist, verändert Deinen Anspruch auf BAföG. Erfahre mehr über Deine Krankenversicherung und BAföG.
5. Das Kindergeld
Du bekommst Kindergeld? Für Dich oder sogar schon für Deine eigenen Kinder? Wir erklären Dir den Einfluss von BAföG und Kindergeld.
6. Deine Geschwister
Auch Deine Geschwister können die Höhe des BAföGs, das Dir zusteht beeinflussen. In unserem Artikel BAföG und Geschwister » So beeinflussen sie die Höhe eläutern wir die genauen Zusammenhänge und geben Hinweise, auf was Du achten solltest.
Bekomme ich den BAföG-Höchstsatz?
Ob Du den BAföG-Höchstsatz erhältst, ist natürlich davon abhängig, wie viel Deine Eltern und Du verdienen. In der folgenden Tabelle kannst Du aber ablesen, wie hoch Deine BAföG-Förderung sein könnte.
Art der Ausbildungsstätte | Höchstsatz, wenn Du bei Deinen Eltern wohnst | Höchstsatz inkl. Kranken- und Pflegeversicherungs-Zuschlag | Höchstsatz, wenn Du nicht bei Deinen Eltern wohnst | Höchstsatz inkl. Kranken- und Pflegeversicherungs-Zuschlag |
|
534€ | 671€ | 855 € | 992€ |
|
501€ | 638€ | 822€ | 959€ |
|
498€ | 635€ | 775€ | 912€ |
|
276€ | 413€ | 666€ | 803€ |
|
Keine Förderung | Keine Förderung | 666€ | 803€ |
- verheiratet oder verpartnert sein und einen eigenen Haushalt führen
- mit mindestens einem Kind zusammenleben und einen eigenen Haushalt führen
- oder Deine elterliche Wohnung ist so weit von der Ausbildungsstätte entfernt, dass Du in einen eigenen Haushalt ziehen musstest
Höchstsatz beim Auslands-BAföG?
Wenn Du AuslandsBAföG beantragst, setzt sich der Höchstsatz zunächst so zusammen wie beim “normalen” BAföG. Dazu gibt es aber noch weitere Förderungen. Dazu gehören.
Beispiel USA:
Art der Förderung |
Betrag |
---|---|
Höchstsatz BAföG (inkl. KV + PV) | 992€ |
Auslands-Krankenversicherung | + 102€ |
landesspezifischer Zuschlag | + 94€ (USA) |
Reisekostenzuschlag (einmalig) | + 1.000€ |
Studiengebühren im Ausland (einmalig bis zu) | + 5.600€ |
Höchstsatz (monatlich) |
1.188 € |
Bedingungen und Zusammensetzung für Förderungsleistungen im Ausland
- Studiengebühren im Ausland: bis zu 5.600 € für maximal ein Studienjahr sind möglich (Nachweis der Ablehnung eines Befreiungsgesuches nötig).
- landesspezifischer Zuschlag: Für bestimmte Länder außerhalb der EU gibt es je nach Land einen zusätzlichen monatlichen Auslandszuschlag, z.B. Japan oder Norwegen
Für Deinen Auslandsaufenthalt kannst Du zusätzlich eine Erasmus-Förderung beantragen.
Wann und wie muss ich meine BAföG Förderung zurückzahlen?
Die Förderung, die Du durch das BAföG bekommst, musst Du auch zurückzahlen. Aber keine Angst! Das ist gar nicht so viel. Außerdem kommt die Rückzahlung erst 5 Jahre nach der letzten Förderungszahlung auf Dich zu.
Schüler bekommen BAföG nämlich alsVollzuschuss. Als Schüler musst Du kein BAföG zurückzahlen.
Und auch Studenten müssen nur 50% ihres Förderungsbetrages zurückzahlen. Wenn Du die Möglichkeit hast, den ganzen Betrag auf einmal zurückzuzahlen, bekommst Du auch noch richtig große Rabatte. Dafür lohnt es sich sogar, einen neuen Kredit für die Rückzahlung aufzunehmen.
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