Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 17. Januar 2024
Wenn Du ein Kind hast und dabei studierst, gibt es verschiedene Möglichkeiten, finanziell unterstützt zu werden. Der Staat möchte, dass Du die bestmöglichen Chancen hast, Deine Ausbildung erfolgreich zu beenden, obwohl Du gleichzeitig Dein Kind groß ziehst. Zu den Unterstützungsmöglichkeiten gehören unter anderem Elterngeld und BAföG.
Was sind die Voraussetzungen für Elterngeld?
Grundsätzlich hat jeder, der einen deutschen Wohnsitz hat, die Möglichkeit, Elterngeld zu bekommen. Allerdings muss sich Dein Einkommen durch die Übernahme der Care-Arbeit verringern. Arbeitest Du also nach der Geburt des Kindes normal weiter und verringerst Dein Einkommen nicht, bekommst Du kein Elterngeld. BAföG zählt in diesem Fall NICHT als Einkommen.
Wie lange bekomme ich Elterngeld?
Du kannst ab der Geburt Deines Kindes 14 Monate Basiselterngeld beziehen, ElterngeldPlus erhöht diese Monate. Bei Familien, in denen beide Elternteile für die Betreuung des Kindes zuständig sind, werden die 14 Monate unter ihnen aufgeteilt. Hierbei kann ein Elternteil 12 Monate Elterngeld beantragen, die anderen beiden Monate der andere Elternteil, falls er seine Erwerbstätigkeit reduziert.
Es gibt viele Möglichkeiten, die Monate zu kombinieren. Zum Beispiel können auch beide Elternteile sich die Beträge gleichzeitig auszahlen lassen. In Konstellationen, in denen beide Eltern für die Kindererziehung ihre Arbeitszeit verringern, werden diese sogar mit weiteren Bonusmonaten belohnt. Falls Du das Elterngeld mit BAföG kombinieren möchtest, gelten andere Regeln, die wir weiter unten erklären.
Für Studenten mit einem Neugeborenen ist das Elterngeld eine unverzichtbare Einnahmequelle, die zudem auch mit anderen Sozialleistungen (außer Hartz IV) kombiniert werden kann.
Wie kann ich Elterngeld beantragen?
Eine einfache und sichere Lösung, Elterngeld zu beantragen, bietet die Plattform daselterngeld.de
Dort kannst Du den Antrag ganz einfach und intuitiv ausfüllen. Der Elterngeldrechner zeigt Dir, wie viel Elterngeld Du erwarten kannst. Jetzt musst Du den Antrag nur noch abschicken!
Was sind die Voraussetzungen für BAföG?
Um Studenten-BAföG beziehen zu können, müssen verschiedene Dinge beachtet werden. Sowohl Dein erstes Vollzeitstudium, als auch ein zweites sind in der Regel förderungsfähig. Falls Dein begonnenes Masterstudium auf einem Bachelorstudiengang aufbaut, ist auch diese Zeit förderungsfähig.
Dazu musst Du die deutsche Staatsangehörigkeit haben (falls nicht, gibt es in manchen Fällen BAföG für Ausländer), Du musst unter 30 sein und an einer Hochschule eingeschrieben sein.
Die Höhe Deines BAföG-Anspruchs wird durch verschiedene weitere Voraussetzungen definiert: Dein Einkommen, das Einkommen Deiner Eltern & Deinen Besitz.
Generell gilt: Nach jeder Zwischenprüfung und nach dem vierten Fachsemester musst Du dem Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) einen Leistungsnachweis vorlegen. Durch diesen beweist Du, dass Du voraussichtlich in Regelstudienzeit Dein Studium abschließen wirst. Nur so kannst Du weiterhin BAföG erhalten.
Falls Du während Deines Studiums beschließt, eine andere Studien-Richtung einzuschlagen, musst du einen wichtigen Grund angeben, sonst wirst Du unter Umständen nicht mehr gefördert.
Hier findest Du mehr Infos zur Förderungshöchstdauer beim BAföG-Bezug.
Wie kann ich BAföG beantragen?
Den Antrag auf BAföG kannst Du ganz einfach über unsere Plattform meinbafoeg.de stellen.
Einfach Antrag ausfüllen und wegschicken! Der BAföG-Rechner sagt Dir zudem, welche Förderungssumme Du erhalten kannst!
Wie kann ich BAföG und Elterngeld kombinieren?
Das BAföG zählt für Dich nicht als Einkommen. Du erhältst also Dein Elterngeld unabhängig vom BAföG. Andersherum wird allerdings das Elterngeld bei der Berechnung des BAföG als Einkommen angesehen. Falls Du keinen Job hast und somit kein Erwerbseinkommen erzielst, erhältst Du den Grundbetrag. Das sind beim Elterngeld 300 Euro. Diese werden beim Beantragen von BAföG nicht mit angerechnet.
Falls Du einen Studentenjob oder ähnliches hast, gelten andere Regeln. Dann wird der Betrag anhand Deines Einkommens ausgerechnet! Wenn Du mit Deinem Partner zusammenlebst und ihr beide BAföG bezieht, müsst Ihr entscheiden, wer den Antrag auf Elterngeld ausfüllt und die Förderung erhält.
Auch die übliche Regel, seine Arbeitszeit auf 30 Stunden die Woche zu begrenzen, spielt bei Dir als Student/in keine Rolle. Vollzeitstudenten können ihrem Studium wie gewohnt nachgehen.
Wie funktioniert der Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG?
Wenn Du BAföG-berechtigt bist und nach der Geburt nicht länger als drei Monate das Studium ruhen lässt, kannst Du Dich über 150 Euro im Monat mehr freuen. Ab dem Wintersemester 2022/23 erhöht sich dieser Zuschlag sogar auf 160 Euro je Kind. Der Antrag dafür muss gesondert gestellt werden, jedoch bekommt man den Zuschlag dann auch rückwirkend gezahlt, wenn der Antrag noch vor Ende des Bewilligungszeitraumes beim BAföG-Amt eintrifft. Auch beim Kinderbetreuungszuschlag gilt: Wenn beide Elternteile BAföG beziehen, müsst Ihr Euch einigen, wer diesen bekommt.
Viel mehr Voraussetzungen gibt es bei der Kombination von BAföG und Elterngeld nicht.
Auch wichtig für Dich beim Bezug vom BAföG-Kinderbetreuungszuschlag:
Der Begriff der Betreuung wird weit ausgelegt. Das bedeutet: Du musst dich nicht zwingend permanent selbst um das Kind kümmern, sondern kannst es auch mal bei Freunden oder Deiner Familie lassen.
Generell handelt es sich hierbei um einen Pauschalbetrag. Das heißt, dass Du keine Betreuungskosten oder Sonstiges vorlegen musst. Der Zuschlag wird auch unabhängig vom BAföG ausgezahlt und spielt demnach bei der späteren BAföG-Rückzahlung keine Rolle. Noch dazu ist der Kinderbetreuungszuschlag mit anderen Sozialleistungen kombinierbar. Eine wirklich praktische Sache für das Studium mit Kind!
Weitere Vorteile bei der Kindererziehung während des Studiums und dem BAföG-Bezug
Darüber hinaus kann das Studieren mit Kind jedoch auch noch andere Erleichterungen in Bezug auf BAföG mit sich bringen. So wird generell die Förderungshöchstdauer um ein Semester angehoben. Vom ersten bis zum fünften Lebensjahr des Kindes ist eine weitere Erhöhung von einem Semester pro Lebensjahr möglich. Für das 6. und 7. Lebensjahr wird zusammen ein weiteres Semester zur Förderhöchstdauer addiert, sowie genauso noch einmal für das 8. – 10. Lebensjahr.
Das soll Dir genug Zeit geben, um zu studieren und Dich gleichzeitig Dein Kind zu kümmern!
Was gibt es noch für finanzielle Unterstützungen beim Studieren mit Kind?
Abgesehen vom Elterngeld und BAföG gibt es noch andere finanzielle Unterstützungen.
Eine Unterstützung ist das Mutterschaftsgeld. Anspruch darauf hast Du nur, wenn Du ein freiwillig- oder pflichtversichertes Krankenkassen-Mitglied mit Anspruch auf Zahlung von Krankengeld bist, denn das Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Es kann höchstens 13 Euro pro Kalendertag betragen, was aber auch wieder von Deinem Einkommen abhängt.
Eine weitere Hilfe sind Stipendien. Generell sind sie nicht mit BAföG kombinierbar. Falls Du dir ein Stipendium an einem der Begabtenförderungswerke sichern kannst, wirst Du, je nach Einkommen, mit bis zu 597 Euro pro Monat gefördert. Zusätzlich bekommen Stipendiaten ein Büchergeld von bis zu 150 Euro im Monat. Abgesehen vom Geld steht Dir ein reichliches Angebot von Seminaren usw. zur Verfügung.
Auch Bildungskredite können in Anspruch genommen werden. Anders als beim BAföG wird dieser nicht nach Deinem Einkommen berechnet und kann auf individuelle Bedürfnisse eingestellt werden. Die Höhe des Bildungskredits liegt zwischen 1000 Euro und maximal 7200 Euro. Die Auszahlung erfolgt hierbei in 24 Monatsraten von jeweils 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro. Der Antrag dafür kann ganz einfach online gestellt werden, z.B. über die KfW. Bildungskredite müssen allerdings vollständig zurückgezahlt werden. Du profitierst – im Gegensatz zu einem normalen Bankkredit – aber von günstigen Zinsen und flexibleren Rückzahlungsmöglichkeiten.
Hier findest Du einen Erfahrungsbericht zum KfW-Bildungskredit!
Das Arbeitslosengeld II ist eine weitere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung. In der Regel hast Du als Student keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, da Du BAföG beziehen kannst. Falls du bei Deinen Eltern lebst kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen allerdings ALG II bekommen. Durch weitere Ausnahmen wie z.B. Studienunterbrechungen oder Teilzeitstudiengänge hast du gegebenenfalls auch einen Anspruch auf ALG II. Hierzu lässt Du dich am besten bei Sozialberatungsstellen der Studenten-/Studierendenwerke beraten!
Wenn Du alleinerziehend bist, besteht die Möglichkeit des Unterhaltsvorschusses. Du kannst als alleinerziehendes Elternteil den Zuschuss erhalten, solange der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt (weil es sich z.B. auch in einer Ausbildung oder dem Studium befindet). Falls Du als alleinerziehendes Elternteil bereits ALG II beziehst, gibt es Sonderregelungen. Der Vorschuss beträgt bei Kindern unter sechs Jahren 150 Euro.
Schließlich hast Du noch die Möglichkeit, von der Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt zu werden. Dies ist jedoch nicht üblich und wird nur in besonderen Härtefällen eingesetzt. Die Höhe und die Dauer richten sich grundsätzlich nach Deiner finanziellen Notlage. Den Antrag hierzu kannst Du beim Jobcenter stellen.
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