KfW Studienkredit für Ausländer – Wer hat Anspruch?

Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 22. August 2023

Weltweit sind über fünfeinhalb Millionen Studierende international mobil. Für viele ist Deutschland ein attraktiver Studienort. So belegt die Bundesrepublik seit Jahren Platz vier der Beliebtheitsskala, hinter den USA, Großbritannien und Australien. Sprechen wir in diesem Beitrag über “Ausländer”, dann meinen wir die mehr als 320.000 ausländischen Studierenden, die in Deutschland immatrikuliert sind.

Dabei gelten als ausländische Studierende alle, die weder Wohnsitz noch Staatsangehörigkeit in Deutschland haben, ganz egal ob sie aus Nachbarländern wie Österreich oder der Schweiz oder von sehr viel weiter weg kommen. Die meisten Studierenden machen sich übrigens aus China und Indien auf den Weg zu uns. Wer ein Studium in Deutschland als Ausländer vor hat, hat ebenfalls die Möglichkeit, einen KfW Studienkredit zu beantragen.

Welche KfW-Förderungsvoraussetzungen gelten für Nicht-Deutsche Antragsteller?

Auch wenn das Studium für ausländische Studierende in Deutschland zumeist kostenfrei ist, entsteht durch Wohnung und Lebenshaltungskosten doch ein ziemlicher finanzieller Aufwand. Einzige Hilfe für ausländische Studenten ist da oft, einen Studienkredit aufzunehmen.

Über die KfW ist es möglich, so einen Kredit zu beantragen. Allerdings ist das an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Wenn du EU-Staatsbürger bist, bist du generell berechtigt, einen Studienkredit für Ausländer zu beantragen.

Falls du keine EU-Staatsbürgerschaft hast, geht das nur unter zwei Bedingungen: Nämlich dann, wenn du Familienangehörige mit deutscher oder EU-Bürgerschaft UND Wohnsitz in Deutschland hast oder wenn du zu den sogenannten Bildungsinländer*innen gehörst. Das ist dann der Fall, wenn du deine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben hast.


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Welche Nachweise müssen ausländische Antragsteller vorlegen?

Wer als Ausländer einen KfW Studienkredit beantragen will, muss nachweisen können, dass er dazu berechtigt ist. Hast du deine Berechtigung, indem du zu den Bildungsinländer*innen gehörst, ist ein beglaubigtes Zeugnis der deutschen Schule (auch deutsche Schule im Ausland) oder aber eine entsprechende Erklärung der deutschen Hochschule nötig, an der du immatrikuliert bist.

Falls du eine EU-Staatsangehörigkeit oder einen Verwandten mit solcher Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in Deutschland hast, ist eine entsprechende Meldebescheinigung vorzulegen. Die gibt es in der Regel bei der Ausländerbehörde.

Welche weiteren Förderungen können ausländische Studenten in Deutschland in Anspruch nehmen?

Neben einem Studentenkredit für Ausländer hast du mit einem nicht-deutschen Pass noch etliche weitere Fördermöglichkeiten. Es gibt verschiedene Stipendien oder Studienkredite. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch leider sehr unterschiedlich und manchmal nicht so ganz leicht zu durchschauen. Wir wollen dir hier mal einige mögliche Wege vorstellen.

Bafög

Auch ausländische Studenten können BAföG bekommen. Ist die Förderung zwar eigentlich für deutsche Staatsbürger gedacht, gibt es jedoch auch in deren Programmen einige Möglichkeiten für ausländische Studierende. Wir haben dazu einen eigenen Blogbeitrag verfasst, indem wir dir genau erklären, wann genau du dafür berechtigt bist und welche Kriterien du erfüllen musst:

Bildungskredit

Wer eine Aufenthaltserlaubnis und einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, kann außerdem einen Bildungskredit beantragen. Der Bildungskredit für Ausländer kann beantragt werden, wenn du eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und dich seit mindestens 15 Monaten rechtmäßig, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhältst oder Ehepartner oder Kind eines Ausländers mit Niederlassungserlaubnis und ständigem Wohnsitz in Deutschland bist.

Studienabschlusskredit der Darlehenskassen der Studierendenwerke

Über die Darlehenskasse des Studenten-/Studierendenwerks am Hochschulort kannst du möglicherweise ebenfalls ein zinsloses Studiendarlehen erhalten, wenn die Finanzierung deines Studiums nicht mehr gesichert ist. Hier sind die Richtlinien für Nicht-EU-Bürger sogar weniger streng als bei den bislang genannten Kreditmöglichkeiten.

Voraussetzungen hier sind nämlich, du studierst an einer Hochschule/Universität, die dem entsprechenden Netzwerk der Studenten-/Studierendenwerke, die über eine Darlehenskasse verfügen, angehört. Am besten informierst du dich darüber auf der Webseite deiner Hochschule. Oder aber, du bist einfach schlichtweg und tatsächlich auf Finanzhilfe angewiesen oder hast eine Person mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die für dich bei der Antragstellung bürgen kann. Dabei muss diese Person ihre Erwerbstätigkeit in Deutschland durch Einkommensnachweise belegen können.

Auch wenn es formell einfacher aussieht, sich für einen solchen Studienabschlusskredit zu qualifizieren, empfehlen wir dir auf jeden Fall, dich bei dem für deine Hochschule zuständigen Studentenwerk zu erkundigen, ob und unter welchen Bedingungen sie solche Studienkredite anbieten.

Stiftungen

Zu guter Letzt gibt es noch einige über Stiftungen ausgeschriebene Stipendien, für die man sich bewerben kann, wie beispielsweise die Otto-Benecke-Stiftung oder die Friedrich-Ebert-Stiftung. Einen guten Überblick dazu liefert die Stipendiendatenbank des DAAD für ausländische Studierende.


Fazit

Studieren in Deutschland als Ausländer ist kostenintensiv. Rund 860 Euro im Monat musst du dafür einkalkulieren. Um dich dabei finanziell etwas zu unterstützen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, Stipendien oder Studentenkredite in Anspruch zu nehmen. Allerdings sind die Voraussetzungen dafür sehr unterschiedlich und nicht immer auf Anhieb durchsichtig. Am Besten erkundigst du dich bei der jeweiligen Stelle direkt und holst dir individuell Informationen ein.

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