Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 20. November 2023
Über diese Studie
Untersucht wurden die Daten von 234.136 Antragsteller*innen und Elternteilen aus online erstellten BAföG-Anträgen über den Zeitraum 01.01.2020 bis 11.11.2022.
Sämtliche in die Auswertungen einbezogenen Datensätze stammen aus Antragserstellungen über die Plattform meinBafög.de.
Die zeitliche Eingrenzung bezog sich auf den Zeitpunkt der Antragserstellung. Berücksichtigt wurden ausschließlich Anträge auf Studierenden-BAföG für Inlandsförderungen.
Anträge auf Schüler-BAföG, Auslands-BAföG sowie Förderanträge für Praktika wurden nicht berücksichtigt. Des Weiteren wurden keine Anträge auf elternunabhängige Förderung mit in die Datengrundlage einbezogen, da hierbei die Anzahl der erforderlichen Angaben stark von der beim Antrag auf eine elternabhängige Förderung abweicht.
Fazit und denkbare Lösungsansätze
1. Ausweitung der elternunabhängigen Förderung
Wenn die Zugangsvoraussetzungen für eine elternunabhängige Förderung herabgesetzt bzw. erweitert würden, könnten davon mehr Antragstellerinnen profitieren indem die Informationen der Eltern nicht mehr für die Antragserstellung benötigt würden.
Allerdings erfordert eine elternunabhängige Förderung zusätzliche Prüfprozesse in den Behörden und die Angabe ergänzender Informationen (z.B. Einkommensnachweise der Antragsteller*innen vor dem Studium).
Eine andere Möglichkeit wäre generell auf die Berücksichtigung des Elterneinkommens im Rahmen der Berechnung des BAföG zu verzichten. Hiergegen spricht der grundsätzliche Charakter des BAföG als Sozialleistung und die allgemeine Unterhaltsverpflichtung von Eltern für ihre Kinder.
2. Abruf vom Einkommensdaten über Schnittstellen zur Finanzverwaltung
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitnehmer*innen an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Für Personen mit Einkünften aus selbständiger Arbeit sowie Gewerbebetrieb gilt eine generelle Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Der Finanzverwaltung liegen somit ein Großteil der für die Berechnung des BAföG notwendigen Daten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vor. Die Einkommensdaten der Eltern könnten somit fast vollumfänglich von den BAföG-Ämtern abgerufen werden.
Die vollständige händische Eingabe von Einkommensdaten der Eltern im Rahmen des BAföG-Antrags wäre damit nicht mehr notwendig.
3. Erleichterter Antrag bei Verletzung der Mitwirkungspflicht
Unter bestimmten Voraussetzungen können Antragsteller*innen einen Antrag auf Vorausleistung des BAföG stellen. Die Voraussetzungen für eine Vorausleistung sind hoch (Glaubhaftmachung der Nichtleistung des Elternunterhalts bzw. Verweigerung der Auskünfte und Anhörung der Eltern).
Hieraus resultiert ein erhöhter Bearbeitungsaufwand in den Behörden und eine ebenfalls insgesamt längere Bearbeitungszeit für die Antragsteller*innen. Durch eine Herabsenkung der Voraussetzungen könnte eine kürzere Bearbeitungszeit erreicht werden.
Die Auswertung der Daten erfolgte durch Alexander Rodosek und Alex Fres. Herausgeber der Studie ist die Access 2 Justice GmbH. Pressearbeit und Vermarktung erfolgten durch die webstube GmbH und Sandra Eichner.
beantragen
Ansprechpartner
Nutzer