Systematischer Vorteil für Studierende von miteinander verheirateten Elternteilen beim BAföG-Antrag

Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 20. November 2023

Alexander Rodosek

Co-Founder und Head of Finance & Legal von meinbafög.de

Alex ist einer der drei Gründer von meinBafög.de und der Access 2 Justice GmbH. Er ist bei uns für die Finanzen und alle rechtlichen Themen zuständig.

Vor der Gründung von meinBafög absolvierte Alex einen Bachelor im Bereich Wirtschaftsrecht an der TH Köln und konnte Berufserfahrungen in der Wirtschaftsprüfung und Finance-Projektleitung sammeln.

Aufgrund seiner Leidenschaft für Zahlen und Steuern absolvierte Alex noch einen Master im Bereich Wirtschaftsprüfung, Steuern, Recht und Finanzen an der TH Köln, den er 2020 abschloss.

3 Keyfacts zu der Studie

Um BAföG zu erhalten ist ein förmlicher Antrag notwendig. Egal ob analog auf Papier oder digital und per App – das Einkommen der Eltern ist einer von vier Faktoren die maßgeblichen Einfluss auf die Förderung der Antragsteller*innen haben. Mithilfe von über 230.000 Datensätzen hat sich Alexander mit der Frage beschäftigt, ob der Familienstand der Eltern einen Einfluss auf den Prozess der Antragserstellung hat. Long Story short: JA! …und das nicht zu knapp.

Keyfact Nr. 1 - steigende Relevanz des Themas

In Deutschland lebten 2021 laut Mikrozensus des Statistischem Bundesamts 2,6 Millionen Alleinerziehende. 19,3 Prozent der Kinder wuchsen in Alleinerziehenden Haushalten auf – Tendenz steigend. Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wachsen immer mehr Kinder bei nur einem Elternteil auf.

Keyfact Nr. 2 - Antragserstellung dauert 2,36 mal länger

Im Rahmen der Analysen zeigte sich, dass Antragsteller*innen von miteinander verheirateten Elternteilen 2,36-mal schneller waren, als die Vergleichsgruppe. Diese benötigte 124 Minuten länger (91 zu 215 Minuten).

Keyfact Nr. 3 - Abbruchquote ist 7,13 mal höher

Im Vergleich der Bearbeitungsstände von unvollständigen Antragserstellungen zwischen den beiden Gruppen konnte festgestellt werden, dass bis zu 7,13-mal mehr Antragsteller*innen, deren Eltern nicht miteinander verheiratet waren, die Erstellung Ihres Antrages bei der Abfrage zu den Einkommensdaten der Eltern abbrechen, während Antragsteller*innen bei denen die Eltern miteinander verheiratet waren, an diesem Bearbeitungspunkt eine geringere Abbruchquote aufwiesen.

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Über diese Studie

Untersucht wurden die Daten von 234.136 Antragsteller*innen und Elternteilen aus online erstellten BAföG-Anträgen über den Zeitraum 01.01.2020 bis 11.11.2022.

Sämtliche in die Auswertungen einbezogenen Datensätze stammen aus Antragserstellungen über die Plattform meinBafög.de.

Die zeitliche Eingrenzung bezog sich auf den Zeitpunkt der Antragserstellung. Berücksichtigt wurden ausschließlich Anträge auf Studierenden-BAföG für Inlandsförderungen.

Anträge auf Schüler-BAföG, Auslands-BAföG sowie Förderanträge für Praktika wurden nicht berücksichtigt. Des Weiteren wurden keine Anträge auf elternunabhängige Förderung mit in die Datengrundlage einbezogen, da hierbei die Anzahl der erforderlichen Angaben stark von der beim Antrag auf eine elternabhängige Förderung abweicht.

Fazit und denkbare Lösungsansätze

1. Ausweitung der elternunabhängigen Förderung

Wenn die Zugangsvoraussetzungen für eine elternunabhängige Förderung herabgesetzt bzw. erweitert würden, könnten davon mehr Antragstellerinnen profitieren indem die Informationen der Eltern nicht mehr für die Antragserstellung benötigt würden.

Allerdings erfordert eine elternunabhängige Förderung zusätzliche Prüfprozesse in den Behörden und die Angabe ergänzender Informationen (z.B. Einkommensnachweise der Antragsteller*innen vor dem Studium).

Eine andere Möglichkeit wäre generell auf die Berücksichtigung des Elterneinkommens im Rahmen der Berechnung des BAföG zu verzichten. Hiergegen spricht der grundsätzliche Charakter des BAföG als Sozialleistung und die allgemeine Unterhaltsverpflichtung von Eltern für ihre Kinder.

2. Abruf vom Einkommensdaten über Schnittstellen zur Finanzverwaltung

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitnehmer*innen an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Für Personen mit Einkünften aus selbständiger Arbeit sowie Gewerbebetrieb gilt eine generelle Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

Der Finanzverwaltung liegen somit ein Großteil der für die Berechnung des BAföG notwendigen Daten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vor. Die Einkommensdaten der Eltern könnten somit fast vollumfänglich von den BAföG-Ämtern abgerufen werden.

Die vollständige händische Eingabe von Einkommensdaten der Eltern im Rahmen des BAföG-Antrags wäre damit nicht mehr notwendig.

3. Erleichterter Antrag bei Verletzung der Mitwirkungspflicht

Unter bestimmten Voraussetzungen können Antragsteller*innen einen Antrag auf Vorausleistung des BAföG stellen. Die Voraussetzungen für eine Vorausleistung sind hoch (Glaubhaftmachung der Nichtleistung des Elternunterhalts bzw. Verweigerung der Auskünfte und Anhörung der Eltern).

Hieraus resultiert ein erhöhter Bearbeitungsaufwand in den Behörden und eine ebenfalls insgesamt längere Bearbeitungszeit für die Antragsteller*innen. Durch eine Herabsenkung der Voraussetzungen könnte eine kürzere Bearbeitungszeit erreicht werden.

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Die Auswertung der Daten erfolgte durch Alexander Rodosek und Alex Fres. Herausgeber der Studie ist die Access 2 Justice GmbH. Pressearbeit und Vermarktung erfolgten durch die webstube GmbH und Sandra Eichner.

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