BAföG Formblatt 3 » Einkommenserklärung + Download ✓

Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 28. Februar 2024

Beim dritten Formblatt des BAföG Antrags geht es um die Einkommensverhältnisse deiner Eltern. Denn auch sie sind dafür entscheidend, ob und wie viel BAföG dir am Ende bewilligt wird.

Das BAföG Formblatt 3 müssen daher deine Eltern ausfüllen.

Wichtig dabei: Es müssen beide Elternteile ein Formular ausfüllen, auch wenn eines deiner Elternteile gar nicht mit dir wohnt.

FAQ: Wichtigste Info’s zuerst

Was ist, wenn meine Eltern jetzt weniger verdienen als im BAföG Formblatt 3 angegeben?

Die Einkommensangaben, die in Formblatt 3 gemacht werden, sind aus dem vorletzten Jahr. Das hängt damit zusammen, dass es dafür dann bereits einen Steuerbescheid gibt, der hier ja mit als Beleg angeführt wird.

Sollten deine Eltern inzwischen jedoch sehr viel weniger verdienen als damals, kannst du mit Formblatt 7 einen Aktualisierungsantrag stellen. Der betroffene Elternteil muss sein Einkommen für die nächsten 12 Monate dann zunächst schätzen und die tatsächlichen Zahlen entsprechend nachreichen.

Meine Eltern weigern sich, Formblatt 3 für das BAföG auszufüllen. Was kann ich tun?

Weigern sich deine Eltern, das Formblatt 3 auszufüllen oder besteht kein Kontakt zu deinen Eltern, dann kannst du mit Formblatt 8 einen Antrag auf Vorausleistungen stellen. Du trittst deinen Unterhaltsanspruch gegenüber deiner Eltern ans Amt ab.

Das BAföG Amt wird in dem Fall direkt deine Eltern kontaktieren und sie zur Kooperation auffordern. Kommen sie dem nicht nach, kann das vor Gericht enden. Dein Problem ist das dann jedoch nicht mehr. Du bekommst dein BAföG. Die Klage auf Unterhalt gegen deine Eltern wird vom Amt gestellt.

Welche Kinder sollten im BAföG Formblatt 3 angegeben werden?

Da sich Geschwister auf das auf BAföG anrechenbare Einkommen deiner Eltern auswirken, müssen auch wirklich alle angegeben werden: Dazu zählen auch Halbgeschwister und adoptierte Kinder.

Muss ich Formblatt 3 auch dann ausfüllen, wenn ich nicht bei meinen Eltern wohne?

Wenn du nicht bei denen Eltern wohnst, muss Formblatt 3 dennoch ausgefüllt werden, wenn du regulär BAföG beantragen willst. Nur wenn du das sogenannte elternunabhängige BAföG beantragst, muss dieses Formblatt nicht ausgefüllt werden.

Erklärvideo: BAföG Formblatt 3

Woher bekomme ich das BAföG Formblatt 3?

Formblatt 3 bekommst du wie die anderen BAföG-Formblätter auch beim zuständigen Amt oder aber auf digitalem Weg, sowie über meinBafög als deinem Antragsdienstleister.

BAföG Formblatt 3 zum Download

Wann brauche ich das BAföG Formblatt 3?

Das BAföG Formblatt 3 muss fast immer ausgefüllt werden. Einzige Ausnahme: du beantragst elternunabhängiges BAföG. Dafür gibt es aber ganz bestimmte Anforderungen. Wir haben dir das in einem separaten Artikel erklärt.

Im Formblatt 3 geben deine Eltern eine Einkommenserklärung ab. Wenn du bereits verheiratet bist oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft hast, dann muss auch dein Partner hier die entsprechende Auskunft geben.

Für den Fall dass du in einer entsprechenden Partnerschaft lebst und deine Eltern beide leben, muss das Formblatt 3 tatsächlich drei Mal ausgefüllt werden.

Worum geht es im BAföG Formblatt 3?

Im Formblatt 3 geht es darum, die Einkommensverhältnisse deiner Eltern bzw. deines Lebenspartners offenzulegen. Denn sie sind für dich unterhaltspflichtig. Falls sie es sich leisten können, müssen sie dich in deiner Ausbildung finanziell unterstützen.

Um das festzustellen und wenn ja, in welcher Höhe sie dich unterstützen können, müssen sie in Formblatt 3 eine Einkommenserklärung machen.

Welche Unterlagen brauche ich, um das BAföG Formblatt 3 auszufüllen?

Deine Eltern respektive dein Lebenspartner müssen in Formblatt 3 allerlei Angaben zu ihren Einnahmen machen. Das BAföG Amt will dabei unter anderem die Einkommensteuererklärung sehen, Einkommensnachweise und Sparbücher, wobei sich die Einkommensauskünfte hier auf den Stand von vor zwei Jahren beziehen müssen.

Wie fülle ich das BAföG Formblatt 3 aus?

Wir zeigen dir nachfolgend, was beim Ausfüllen von Formblatt 3 beachtet werden muss. Bedenke hierbei: du füllst das Formblatt nicht selbst aus, sondern deine Eltern bzw. dein Lebenspartner müssen das übernehmen!

BAföG Formblatt 3: Seite 1

Zunächst muss der Kopf des Formblattes ausgefüllt werden. Dort muss die jeweilige Person ankreuzen, ob es sich um einen Elternteil oder Lebenspartner handelt.
Noch einmal wichtig: jede Person, also Elternteil 1 und 2, sowie Lebenspartner, müssen das Formular ausfüllen.

Auf Seite 1 müssen alle Personen, die das Formular betrifft, allgemeine Angaben über sich selbst machen. Oftmals gibt es Unsicherheiten darüber, was man unter einem Arbeiter/in und einem/einer Angestellten versteht. Während der Angestellte vorwiegend geistige und sitzende Arbeiten verrichtet, ist ein Arbeiter mehr körperlich aktiv. Auch wenn diese Unterscheidung zwischenzeitlich veraltet ist, kommt sie im Formular dennoch vor.

Wichtig ist zudem, ob die ausfüllende Person sich im Bewilligungszeitraum selbst in einer Ausbildung befindet (wenn dein Ehepartner beispielsweise ebenfalls studiert) und ob die Person in dem Zeitraum Unterhalt leistet (beispielsweise wenn dein geschiedener Papa für euch Unterhaltszahlungen leistet).

Zudem müssen Angaben über etwaige Freibeträge aufgrund einer anerkannten Behinderung gemacht werden.


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BAföG Formblatt 3: Seite 2

Beachtet auf Seite 2 bitte unbedingt auch die Kopfzeile – dort müssen in zwei Kästchen dein Name (auszubildende Person) und der Name der ausfüllenden Person eingetragen werden.

Seite 2 widmet sich den Kindern der ausfüllenden Person -also den Angaben zu deinen (Halb-)Geschwistern.

Hier muss angegeben werden, ob sie sich in einer Ausbildung befinden, im selben Haushalt wohnen und/oder Unterhalt beziehen.

Dabei zählen zu ehelichen Kindern auch ehelich erklärte, nichteheliche und adoptierte Kinder sowie im Haushalt aufgenommen Stief-, Pflege – oder Enkelkinder.

Merke jedoch: es geht nicht um dich, sondern um die anderen Kinder, die es von Seiten der antragstellenden Eltern noch gibt.

Auf dem Formblatt haben dabei lediglich drei Kinder Platz. Gibt es mehr Kinder zu benennen, muss ein zusätzliches Formblatt angefügt werden. Dabei muss auch aufgeführt werden, welche Einnahme diese Kinder haben – sei es durch einen regulären Job, durch einen Studenten- oder Schülerjob oder etwa durch eine Ausbildung.

BAföG Formblatt 3: Seite 3

Auf Seite 3 müssen alle Einkünfte der ausfüllenden Personen aufgelistet werden. Dazu muss, sofern vorhanden, ein Einkommenssteuerbescheid mit angehängt werden. Neben Einkommen aus Arbeitsverhältnissen müssen hier auch Einkünfte wie Insolvenzgeld, Nettokrankengeld, Kurzarbeitergeld oder Bezüge aus Arbeitslosengeld 1 (NICHT Arbeitslosengeld 2) gelistet werden.

BAföG Formblatt 3: Seite 4

Auf der vierten Seite müssen schließlich noch Angaben zu Abzugsbeträgen gemacht werden – Steuern beispielsweise. Sie können dazu führen, dass die Einnahmen der ausfüllenden Person am Ende niedriger angerechnet werden. Gibt es bereits einen Einkommensteuerbescheid, erklärt sich dieser Punkt von selbst.

Auf zum nächsten Schritt: Weitere Formblätter

Möglicherweise bist du mit Formblatt 3 tatsächlich schon durch den Antrags-Dschungel durch und kannst den Antrag auf BAföG bereits abschicken. Wir klären nachfolgend, welche weiteren Formblätter du gegebenenfalls noch brauchst.

Weitere Formblätter ausfüllen

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