Kindergeld und BAföG

Du möchtest wissen, wie Kindergeld und BAföG miteinander vereint werden und wann und wie Du es im Antrag angeben musst? Jetzt BAföG beantragen mit meinBafög

Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 13. August 2024

Die Situation, Kindergeld und BAföG zu vereinen, gibt es in zwei Varianten:

Du bekommst noch Kindergeld, da Du unter 25 Jahre alt bist und willst nun wissen, wie sich dieses Geld auf Deine Förderung auswirkt

Du hast eigene Kinder, für die Du Kindergeld bekommst und möchtest nun wissen, welchen Einfluss dieses Geld auf Deine Förderung hat

In diesem Beitrag erläutern wir beide Situationen und erklären Dir, ob das Kindergeld in welchem Zusammenhang Einfluss auf Deinen BAföG Höchstsatz hat.

Zunächst beginnen wir mit der Situation, dass Du selbst noch Kindergeld bekommst, weiter unten geht es dann um das Kindergeld Deiner Kinder!

Welchen Einfluss hat Kindergeld auf das BAföG?

Kindergeld bekommst nicht Du selbst, sondern Deine Eltern. Diese haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland (also in Deutschland) haben und unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind.

Auch Du als Kind musst im Inland Deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort haben und im ersten Grad mit Deinen Eltern verwandt oder ein Pflegekind/Adoptivkind sein. Und Du darfst die magische Grenze von 25 Jahren noch nicht überschritten haben. Dann bekommen Deine Eltern Kindergeld für Dich!

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Muss Kindergeld im BAföG-Antrag angeben werden?

Nein, das Kindergeld muss nicht im BAföG Antrag angeben werden. Dementsprechend wird Kindergeld bei der Berechnung des BAföG Höchstsatz nicht berücksichtigt.

Allerdings musst Du beim BAföG-Antrags angeben, welches Einkommen Du im Bewilligungszeitraum verdienen wirst, z.B. durch einen Nebenjob oder Mieteinkünfte etc. Außerdem musst Du Unterhalt angeben, der NICHT von Deinen Eltern kommt, z.B. von Deinem geschiedenen Ehepartner.

Kindergeld und die Eltern

Das Kindergeld ist laut Gesetz zweckgebunden und hat deshalb keinen Einfluss auf die BAföG Förderung. Grund ist eine aus dem Jahr 2012 anhaltende Gesetzesänderung, welche festhält, dass generell kein Einkommen – auch nicht BAföG – Einfluss auf die Kindergeldleistung haben darf. Es muss im Antrag von BAföG beim Einkommen der Eltern nicht einmal angegeben werden! Somit hat auch das Kindergeld Deiner Geschwister, für BAföG, keinen Einfluss auf Deinen BAföG Höchstsatz.

Was für einen Einfluss haben Geschwister auf meine BAföG Förderung?

Das Einkommen Deiner Eltern bestimmt zu einem großen Teil, wie hoch Deine BAföG Förderung ausfallen wird. Und auch Deine Geschwister haben einen Einfluss auf Deine Förderung, denn für jedes Deiner Geschwister, die noch zuhause wohnen oder sich in einer Ausbildung befinden, gibt es einen Freibetrag.

Dieser Freibetrag verringert das Einkommen Deiner Eltern, das bei der BAföG-Berechnung einbezogen wird. Für unterhaltsberechtigte Kinder gibt es jeweils einen Freibetrag von 770 €. Außerdem können Kinderbetreuungskosten nach § 2 Abs. 5a Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG vom Einkommen abgezogen werden. Das sind die Kosten, die auch bei der normalen Steuererklärung abgezogen werden können: Kindergartenbeiträge, Hausaufgabenbetreuung oder Kosten für eine Tagesmutter.

Das Kindergeld meiner Kinder

Wie schon etwas weiter oben erwähnt, ist Kindergeld zweckgebunden. Das bedeutet, das Kindergeld Deiner Kinder musst Du im BAföG Antrag nicht angeben und es verringert auch nicht Deine Förderung.

Das Elterngeld und der Einfluss auf das BAföG

Allerdings hat das Elterngeld einen Einfluss auf Deinen BAföG Höchstsatz. Denn das Elterngeld muss bei den Einnahmen nach der BAföG-Einkommensverordnung angegeben werden. Und dieses Geld verringert Deine Förderung. Doch natürlich gibt es auch hier einen Freibetrag. Dieser liegt bei 300€, was auch der Mindestbetrag des Elterngeldes ist.

Nun kommt die gute Nachricht: Ein Kind erhöht auch Deine BAföG Förderung. Denn pro Kind unter 14 Jahre, das in Deinem Haushalt wohnt, erhöht sich Dein Bedarf um 160€!! Wohnst Du mit Deinem Partner zusammen und ihr bezieht beide BAföG, müsst Ihr entscheiden, wem dieser Betrag zugerechnet wird.

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