Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 26. Januar 2024
Wir wollen dir in diesem Beitrag alles Wichtige zum Formblatt 8 für den BAföG Antrag erklären.
Woher bekomme ich das Bafög Formblatt 8?
Das BAföG Formblatt 8 bekommst du entweder direkt beim Amt oder hier bei uns zum Download. Wir können dir in diesem Fall mit unserer Erfahrung, mit Rat und Tat zur Seite stehen. Gerade in einer doch eher schwierigen oder unangenehmen Situation vielleicht eine gute Rückendeckung.
Wann brauche ich das Bafög Formblatt 8?
Grundsätzlich ist das BAföG Formblatt 8 nicht verpflichtend bzw. du brauchst es nicht zwingend. Es kann dir allerdings von großer Hilfe sein, wenn du es ausfüllst. Und zwar immer dann, wenn du einen Antrag auf BAföG-Vorausleistung stellen möchtest.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn du zwar BAföG beantragen willst, deine Eltern aber keine Auskunft über ihr Einkommen geben wollen – was sie regulär für eine Bewilligung des BAföG eigentlich tun müssten.
Worum geht es im Bafög Formblatt 8?
Mit dem Formblatt 8 stellst du einen Antrag auf BAföG Vorausleistungen. Um BAföG beziehen zu können, werden Auskünfte zur finanziellen Lage deiner Eltern benötigt. Die fließt in die Entscheidung ein, ob und in welcher Höhe du eine Bewilligung für BAföG erhältst. Der Regel liegt die Annahme zugrunde, dass dich deine Eltern im Studium, wenn sie über die finanziellen Mittel verfügen, monetär unterstützen. Man spricht hier von Unterhalt.
In Formblatt 3 geben deine Eltern daher Auskunft über ihr Einkommen. Jedoch kann es Fälle geben, in denen die Eltern nicht ganz so kooperativ sind. Du benötigst beispielsweise BAföG, weil deine Eltern nicht zahlen wollen oder können. Deine Eltern verweigern für die BAföG Beantragung jedoch die Auskunft.
Konkret ist das Formblatt 8 für dich in folgenden Situationen von Bedeutung:
- Du bist am Ausfüllen des BAföG Antrags, aber deine Eltern verweigern die Auskunft über ihr Einkommen, so dass es zu keiner Einkommensanrechnung kommen kann.
- Dein BAföG Antrag wurde bereits bewilligt. Darin eingerechnet ist ein Unterhaltsbeitrag, den deine Eltern gemessen an ihrem Einkommen zahlen sollen. Sie verweigern diesen aber.
- Deine Eltern haben ihre Unterhaltspflicht bereits erfüllt, aber du kannst noch kein elternunabhängiges BAföG beantragen, weil du die dafür vorgeschriebenen Zeiten noch nicht erfüllt hast.
Diese Situationen können dazu führen, dass du finanziell ganz schön brach liegst und deshalb deine Ausbildung in ernsthafter Gefahr ist. Der Gesetzgeber hat für solche Fälle daher das Vorausleistungsverfahren eingerichtet.
Das Amt bewilligt dir BAföG ohne Anrechnung des Einkommens deiner Eltern. Es streckt dir das Geld sozusagen vor, das eigentlich deine Eltern für dich aufbringen müssten.
Falls deine Eltern getrennt leben oder nicht miteinander verheiratet sind, musst du das Formblatt 8 übrigens zweimal ausfüllen.
Welche Unterlagen brauche ich, um das Bafög Formblatt 8 auszufüllen?
Die Unterlagen, die du für Formblatt 8 benötigst, sind relativ überschaubar. Lies genau, was von dir verlangt wird und folge den Symbolen für anhängende Belege. Du musst an mehreren Stellen bestätigen, dass du deine Eltern zu bestimmten Leistungen und Auskünften aufgefordert hast. Wirklich belegen musst du diese Aufforderungen nur an einer Stelle.
Als Beleg wird hier alles akzeptiert, was die Aufforderung nachvollziehbar macht – ein Brief, eine E-Mail oder WhatsApp Nachrichten. Allerdings muss die Echtheit dieser Aufforderungen nachvollziehbar sein.
Screenshots eignen sich hier besser als Kopien. Sind die Belege für das Amt nicht nachvollziehbar genug, wird es nochmals bei dir nachfragen, bzw. weitere Belege einfordern – habe im Blick, dass das wertvolle Zeit kostet.
Wie fülle ich das Bafög Formblatt 8 aus?
Wie kannst du das BAföG Formblatt 8 nun richtig ausfüllen? Das wollen wir dir in den nächsten Schritten zeigen.
Du hast hier auch wieder, wie bei den anderen Formblättern die farblichen Kennzeichnungen petrol (musst du ausfüllen), rot (müssen deine Eltern ausfüllen) und gelb (muss deine Ausbildungsstätte ausfüllen).
Farbige Balken auf der linken Seite signalisieren dir, wer was ausfüllen muss. Die Spalte rechts ist wieder für zusätzliche Kommentare. Davon gibt es bei Formblatt 8 relativ viele.
Wichtiger Hinweis an dieser Stelle: Bevor du Formblatt 8 ausfüllst und abschickst, solltest du mit dem zuständigen BAföG-Amt direkt in Kontakt treten und den Fall schildern.
BAföG Formblatt 8: Seite 1
Widmen wir uns nun der Seite 1. Hier sind folgende Angaben gefordert:
- Deine allgemeinen Daten
- Eine Info, ob sich der Antrag auf einen oder beide Elternteile bezieht – sind Eltern getrennt lebend oder nicht verheiratet, benötigst du zwei dieser Formblätter.
- Angabe über den Bewilligungszeitraum. Im Anschluss daran brauchst du jeweils nur EINEN der folgenden Absätze ausfüllen:
- Erklärung wenn ein BAföG-Bescheid vorliegt: Falls du bereits BAföG beziehst, deine Eltern dir aber nicht den darin einberechneten Unterhalt leistenODER
- Erklärung, wenn noch kein BAföG-Bescheid vorliegt: wenn du also noch am Ausfüllen des Antrages bist.
Bei Punkt 1 musst du das Bescheid-Datum angeben, an dem dir BAföG bewilligt wurde, sowie die Höhe des angerechneten Unterhaltsbeitrages, den deine Eltern eigentlich zahlen müssten (steht auf deinem BAföG Bescheid).
Zudem gibst du die tatsächliche Höhe des Betrags an, den deine Eltern an dich zahlen. Wenn der bei 0 liegt, dann machst du ein Kreuz bei “nicht”.
Bei Punkt 2 solltest du in jedem Fall vor der Antragstellung deine Eltern zum Zahlen des Unterhaltes auffordern. Du wirst die Aufforderung entsprechend belegen müssen. Hier kannst du angeben, wie viel Unterhalt deine Eltern bezahlen und wofür sie trotz Aufforderung nicht nachgekommen sind.
Abschließend hast du unter “ergänzende Erklärung” noch die Möglichkeit, eine Information zu eventuellen Sachleistungen zu geben, die deine Eltern dir zukommen lassen – beispielsweise eine Unterkunft, Verpflegung oder Versicherungsbeiträge.
Unter dem Punkt musst du alle Leistungen deiner Eltern auflisten, die zwar kein Geld in dem Sinn für dich bedeuten, die aber Geld wert sind bzw. kosten.
BAföG Formblatt 8: Seite 2
Auf Seite 2 solltest du zuallererst nicht übersehen, dass du unter “auszubildende Person” deinen Namen eintragen musst.
Seite 2 widmet sich anschließend dem Thema Kindergeld. Du musst angeben, ob welches an dich oder eine andere Person für dich ausgezahlt wird, wie hoch dieser Betrag ist und wer die Person ist, die das Geld anstelle von dir erhält bzw wie viel von dem Kindergeld bei dir landet. Wenn du von dem Kindergeld gar nichts erhältst, gibst du beim Betrag eine “0” an.
Zudem musst du auf Seite 2 angeben, ob du ggfls. von anderen Personen als deinen Eltern Unterhaltsleistungen erhältst, wie hoch diese Geldleistungen sind (inklusive Taschengeld) und welche weiteren Sachleistungen du von anderen Personen erhältst (vielleicht hat dir ein Onkel ein Zimmer zur Verfügung gestellt oder eine Cousine kümmert sich um deine Verpflegung.
Zuletzt musst du noch ein paar weitere Angaben machen: Gibt es eine Unterhaltsregelung? Falls vorhanden, musst du diese belegen (ein Urteil, eine Jugendamturkunde oder ähnliches – Kopie genügt). Falls es so etwas gibt, musst du den Namen der beauftragten Kanzlei angeben.
Falls du in einer Partnerschaft oder Ehe lebst, musst du auch die Höhe des aktuellen Einkommens deines festen Lebenspartners angeben. Sollte es hier mehrere Einkommensarten geben, solltest du diese im entsprechenden Feld eintragen (BAföG, Werksstudentenjob, Minijob etc) – die Höhe des Einkommens muss jedoch nur insgesamt und nicht einzeln angegeben werden.
Besonders wichtig zu guter Letzt: unterschreibe die Erklärung ganz unten noch.
Auf zum nächsten Schritt: Weitere Formblätter
Hast du dich bislang der Reihe nach durch die Formblätter bearbeitet, haben wir eine gute Nachricht für dich: Du brauchst kein weiteres ausfüllen! Formblatt 9 ist nämlich nur für Folgeanträge.