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meinBafög erklärt Dir, wie Du einfach, sicher und ohne Amtsdeutsch Deinen Antrag auf BAföG im Praktikum stellst, worauf Du achten musst und wann Du BAföG im Praktikum bekommst.

Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 13. August 2024

BAföG kannst Du nicht nur für Dein Studium oder die Schule beantragen, sondern auch für ein Praktikum. Wir erklären Dir, welche Praktika gefördert werden, welche Voraussetzungen Du erfüllen musst und wie Du am einfachsten BAföG im Praktikum beantragst.

Um herauszufinden, ob Du bei Deinem Praktikum einen Anspruch auf BAföG hast, musst Du zunächst wissen, ob Du ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum machst.

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BAföG im Praktikum – der Unterschied zwischen einem Pflichtpraktikum und einem freiwilligen Praktikum

Ob Du einen Anspruch auf BAföG im Praktikum hast, ist abhängig davon, ob DU ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum machst.

Wir erklären Dir hier die Unterschiede:

Was ist ein Pflichtpraktikum?

Ein Pflichtpraktikum ist ein “zwingend notwendiger Bestandteil der Ausbildung”. Das bedeutet, dass dieses Praktikum in der Studienordnung vorgeschrieben ist  und es den Vorgaben entspricht. Du musst es absolvieren, um Dein Studium beginnen oder weiterführen zu dürfen. Auch bei einer Ausbildung oder dem Besuch einer Schule gilt das Gleiche: das Praktikum muss notwendiger Bestandteil sein und in den Regeln Deines Ausbildungsgangs, bzw. Deiner Schulordnung vorgeschrieben sein.

Dies sind also die Bedingungen, die ein Pflichtpraktikum erfüllen muss:

  • Die Tätigkeit muss Ausbildungscharakter haben, eine allgemeine berufliche Tätigkeit ist somit kein Praktikum
  • Das Praktikum muss Teil der Ausbildung sein und darf keine in sich abgeschlossene Ausbildung sein. In der Studienordnung muss festgelegt sein, welche Art von Praktikum absolviert werden muss, welche Lernziele erreicht werden sollen und welche Tätigkeiten durchgeführt werden sollen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass ein funktionaler und inhaltlicher Zusammenhang mit dem Studium/der Ausbildung besteht.
  • Der Besuch der Hochschule oder Schule muss Mittelpunkt der Ausbildung sein, nicht das Praktikum
  • Das Praktikum muss vor oder während des Studiums durchgeführt werden.

Wenn Du das Pflichtpraktikum absolviert hast, bekommst Du eine Praktikumsbescheinigung, die Du bei Deiner Hochschule oder Schule vorlegen musst.

Was ist ein freiwilliges Praktikum?

Im Gegensatz zum Pflichtpraktikum, das von Deiner Ausbildungsstelle vorgeschrieben ist, ist ein freiwilliges Praktikum nicht notwendig, um Deinen Abschluss zu erhalten. Ein freiwilliges Praktikum machst Du also, weil Du Erfahrungen im Berufsleben sammeln willst und um Deinen Lebenslauf zu erweitern.
Oft kannst Du im Praktikum auch schon Beziehungen knüpfen, die Dir im späteren Berufsleben nützlich sein können.

Nun hast Du die Unterschiede zwischen einem Pflichtpraktikum und einem freiwilligen Praktikum verstanden. Wir gehen jetzt darauf ein, wann Du bei den Praktikumsarten Anspruch auf BAföG hast.

Bekomme ich BAföG bei einem Pflichtpraktikum?

Ein Pflichtpraktikum kann vor oder während des Studiums durchgeführt werden. In dieser Zeit hast Du einen Anspruch auf BAföG! Die Regeln zur Förderungshöhe sind dabei die gleichen wie beim Besuch der Hochschule, Du bekommst also so viel Geld, wie Dir auch während des Studiums zusteht. Solltest Du eine Praktikumsvergütung bekommen, ändert sich Deine Förderungshöhe, aber das erklären wir Dir später.

Du willst Dein Praktikum im Ausland absolvieren? Auch dann kannst Du BAföG beantragen. Details dazu gibt es weiter unten.
Ganz wichtig beim Absolvieren Deines Praktikums? Deine Praktikumsstelle muss nach Deinem Praktikum einen Eignungsnachweisausfüllen. Damit erklärt das Unternehmen, dass Dein Praktikum die Bedingungen erfüllt hat, die die Hochschule an das Praktikum gestellt hat.


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Bekomme ich BAföG, wenn ich nach dem Studium ein Referendariat oder ein medizinisches Praktikum mache?

Ein Pflichtpraktikum nach dem Studium gibt es übrigens nicht. Denn wenn Du Dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast, kann es keine weiteren Voraussetzungen für Deinen Studienabschluss geben.
Allerdings gibt es Fälle, bei denen Du praktisch arbeiten musst, um eine staatliche Anerkennung zu erlangen. Dies ist zum Beispiel bei der Sozialarbeit oder Sozialpädagogik so, beim Referendariat bei Lehrern und Juristen oder beim Praktikum nach dem Medizinstudium. Leider hast Du in all diesen Fällen keinen Anspruch auf BAföG mehr! Denn diese Fälle sind in eigenen Verordnungen geregelt und gelten nicht mehr als studentische Praktika.

Was passiert mit dem BAföG, wenn ich nach dem Praktikum das Studium nicht beginne oder ein anderes Studium anfange?

Du hast Dein Praktikum vor dem Studium erfolgreich absolviert, merkst aber dann, dass Deine ausgewählte Ausbildung doch nicht das Richtige für Dich ist? Oder Du möchtest doch an einer anderen Hochschule studieren?
Keine Sorge, das ist kein Problem! Es gibt keine unmittelbaren finanziellen Nachteile deswegen, nur ein paar Regeln.

Du beginnst die Ausbildung gar nicht? Nach fünf Jahren musst Du die Hälfte Deiner Förderung zurückzahlen, die andere Hälfte bekommst Du ja als Zuschuss vom Staat. Alle Infos zur Rückzahlung findest Du in unserem Artikel zur BAföG Rückzahlung.

Du beginnst ein anderes Studium? Dann gilt dieser Wechsel wie ein normaler Fachrichtungswechsel. Wenn Du vor dem Studium das Praktikum absolviert hast und dann das Studium wechselst, hat dies meist keine Folgen für Deine Förderung.

Beim ersten Wechsel geht das BAföG Amt davon aus, dass Du aus einem wichtigen Grund wechselst, also gemerkt hast, dass Du für das Studium doch nicht geeignet bist.

Du wechselst später erneut? Dann musst Du diesen Wechsel begründen. Achte dabei auf unsere Infos im Artikel zum Fachrichtungswechsel.
Du beginnst nach dem Praktikum kein Studium, sondern eine andere Art von Ausbildung? Dann gilt dies als Abbruch der Ausbildung. Auch hier gelten die gleichen Regeln wie beim Fachrichtungswechsel.

Du gehst auf eine andere Hochschule als geplant? Auch wenn Du hier gar kein Praktikum hättest absolvieren müssen, hat dies keine Auswirkungen auf Deine Förderung und auch nicht auf Deine Rückzahlung.

Bekomme ich BAföG bei einem freiwilligen Praktikum?

Beim freiwilligen Praktikum bestehen wieder Unterschiede darin, ob dieses Praktikum vor oder während des Studiums stattfindet und wie lange es dauert.

Beginnen wir mit dem ersten Fall:

Das freiwillige Praktikum vor dem Beginn des Studiums:

Auch wenn ein Praktikum nicht in der Studienordnung vorgeschrieben ist: Du hast Lust, vor dem Beginn Deines Studiums praktische Erfahrungen zu sammeln und ein Unternehmen von innen kennen zu lernen? Das ist toll! Allerdings hast Du keinen Anspruch auf BAföG in dieser Zeit. Nur wenn das Praktikum Teil Deines Studiums ist, kannst Du BAföG bekommen.

Allerdings hast Du in manchen Fällen Anspruch auf den Mindestlohn. Dauert das Praktikum unter 3 Monaten, hast Du keinen Anspruch auf eine Vergütung, dauert es allerdings länger als 3 Monate hast Du Anspruch auf den Mindestlohn und somit 12,41€ pro Stunde (Stand August 2024).

Das freiwillige Praktikum während des Studiums:

Das Wichtigste zuerst: Wenn Du ein Praktikum während des Studiums absolvierst, muss das Studium immer Deine Hauptbeschäftigung bleiben. Das bedeutet: Du kannst während des Studiums ein Teilzeit-Praktikum absolvieren, z.B. an einem Tag in der Woche. Dein Studium darf nur nicht darunter leiden.

mit meinBafög den Antrag auf bafög im praktikum stellen, ob im praxissemester, als pflichtpraktikum oder freiwilliges praktikum
Auch in den Semesterferien kannst Du ein freiwilliges Praktikum absolvieren und gleichzeitig Deinen BAföG Anspruch beibehalten. Denn auch in den Semesterferien wirst Du mit BAföG gefördert, egal, was Du in dieser Zeit machst. Du musst nur Dein Studium ordnungsgemäß weiterführen.

Nur im Urlaubssemester hast Du keinen Anspruch auf BAföG im Praktikum. Denn ein Urlaubssemester wird nicht gefördert, auch wenn Du in dieser Zeit ein freiwilliges Praktikum absolvierst. Mehr Infos darüber, wie sich ein Urlaubssemester auf Deine Förderung auswirkt, findest Du im Text über die Förderungshöchstdauer.

Kann ich mein Studium für ein freiwilliges Praktikum unterbrechen?

Du willst Dein Studium unterbrechen, um ein freiwilliges Praktikum zu machen? Hier ist Vorsicht geboten! Denn ein Vollzeitpraktikum unterbricht Dein Studium und somit auch Deine Förderungsfähigkeit. Erfährt das BAföG Amt erst später von dieser Unterbrechung, verlangt es die gezahlten Beiträge zurück – und das kann ärgerlich sein! Wichtig ist außerdem, dass durch so eine Unterbrechung des Studiums die Fachsemester weiter gezählt werden, sodass diese Unterbrechung Auswirkungen auf Deine Förderungshöchstdauer haben kann.

Für ein freiwilliges Praktikum nach dem Studium gibt es kein BAföG.

Welchen Einfluss hat die Praktikumsvergütung auf das BAföG?

Beim Pflichtpraktikum hast Du keinen Anspruch auf eine Vergütung. Denn Pflichtpraktika sind vom Mindestlohn ausgenommen. Eine freiwillige Vergütung ist aber natürlich möglich.
Wenn Du beim Praktikum besonders hohe Ausgaben hast, zum Beispiel durch zusätzliche Fahrtkosten, kannst Du dadurch höhere Werbungskosten absetzen. Das bedeutet, dass Du diese Ausgaben von Deinem Einkommen abziehen kannst und Du dadurch weniger Steuern zahlen musst.


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Genauso wie beim Nebenjob und BAföG verringert das Einkommen, das Du beim Praktikum verdienst, Deinen BAföG Höchstsatz. Hier gibt es allerdings keinen Freibetrag, wie es ihn sonst beim Mini-Job oder bei der Selbstständigkeit gibt. Nur Deine Werbekostenpauschale und die Sozialpauschale werden vom Einkommen abgezogen.

Wir rechnen Dir das an einem Beispiel vor. Grundlage davon ist ein 3 monatiges Pflichtpraktikum, in dem Du insgesamt 900€ verdienst.

Zwischen-Rechnung Berechnung
Praktikumsvergütung 300 € x 3 Monate = 900 €
abzgl. Werbungskostenpauschale (anteilig) 102,50 € x 3 Monate – 307,50 €
Zwischensumme = 592,50 €
abzgl. Sozialpauschale (22,3 %*) 592,50 € x 0,223 – 132,18 €
Abzug vom BAföG-Bedarf insgesamt im BWZ 592,50 € – 132,18 € = 460,32€ (BWZ)
Abzug vom BAföG-Bedarf im Monat 460,32 € : 3 Monate = 153,44 € (Monat)

Fazit: Ob Du im Praktikum Geld bekommst oder nicht, ist abhängig von der Praktikumsstelle. Bekommst Du Geld, verringert dies Deinen BAföG Höchstsatz.

Welche Auswirkungen hat mein Einkommen auf das BAföG beim freiwilligen Praktikum?

Du bekommst bei Deinem freiwilligen Praktikum Geld und erzielst dieses Einkommen im Bewilligungszeitraum? Dann verringert dieses Einkommen Deinen BAföG Höchstsatz, genauso wie ein Nebenjob es tut. Vom Einkommen kannst Du die ganz normalen Freibeträge abziehen. Bei einem Pflichtpraktikum gibt es übrigens keine Freibeträge, hier wird das Einkommen komplett auf Deinen Höchstsatz angerechnet.

Die Krankenversicherung und Pflegeversicherung beim Praktikum

Bist Du familienversichert, geht diese Versicherung immer vor alle anderen Versicherungen. Die Familienversicherung ist abhängig vom Beschäftigungsstatus Deiner Eltern.

Alle Infos zur Krankenversicherung, Deinen Möglichkeiten Dich als Student oder privat zu versichern, findest Du in unserem Artikel zur Krankenversicherung.

Bei einem Pflichtpraktikum bist Du pflichtversichert, egal, ob Du dabei etwas verdienst oder nicht. Entscheidend ist Dein Verdienst nur dafür, ob Du selbst etwas zur Versicherung dazu steuern musst oder nicht.

Bekomme ich BAföG beim Auslandspraktikum?

Für Dein Pflichtpraktikum möchtest Du gerne ins Ausland reisen und somit noch mehr wertvolle Erfahrungen sammeln?

Super! Denn auch hierfür kannst Du Auslands-BAföG bekommen! Im Ausland kannst Du zudem mit extra Geld für Deine Reisekosten rechnen. Das Praktikum muss dabei mindestens 12 Wochen dauern und den Anforderungen der Hochschule an die Praktikumsstelle entsprechen.
Für ein Vorpraktikum bekommst Du allerdings kein BAföG.

Noch ein Vorteil eines Auslandspraktikums: Die Zeit, die Du im Ausland verbringst, wird nicht auf Deine Förderungshöchstdauer angerechnet. Dies gilt beim Studium oder einem Praktikum bis zu einem Jahr Länge. Somit musst Du auch Deinen Leistungsnachweis erst später erbringen. Dies gilt nicht, wenn ein Auslandspraktikum in der Studienordnung vorgeschrieben ist, sondern nur, wenn Du Dich persönlich für das Verbringen Deines Praktikums im Ausland entscheidest.

Erasmus und BAföG beim Auslandspraktikum

Wusstest Du, dass Du auch BAföG und gleichzeitig noch die Erasmus Plus Förderung bekommen kannst? Erasmus ist ein Stipendienprogramm zur Förderung der Mobilität europäischer Studenten. Diese Förderung können Studenten bekommen, die an europäischen Universitäten studieren oder Praktika in europäischen Unternehmen machen. Für Förderungen durch Stipendien, wie z.B. Erasmus, gibt es einen Freibetrag von 300€ auf Deinen BAföG Höchstsatz. Diese 300€ bleiben also anrechnungsfrei!

Alle weiteren Infos findest Du in unserem Artikel zum Thema: Erasmus und BAföG beim Auslandspraktikum.

Wie stelle ich den Antrag auf BAföG im Praktikum mit meinBafög?

Mit meinBafög kannst Du ganz einfach Deinen Antrag auf BAföG im Praktikum stellen.

Hierfür beantwortest Du die Frage, ob Du Schüler, Student oder in einer Ausbildung bist mit “Ausbildung/Praktikum”. Dann kannst Du alle Angaben zu Deiner Praktikumsstelle bei den “Angaben zur Ausbildungsstelle” machen. Vergiss nicht, Deine Praktikumsvergütung bei Deinem Einkommen anzugeben.

Alles andere ist selbsterklärend. Du hast doch noch Fragen? Nutz einfach unseren Support und schau in die Hilfetexte zu den einzelnen Angaben!
Auch die Dokumente, die Deine Ausbildungsstelle ausfüllen muss, geben wir Dir bei Deinem Download mit. So ist Dein Antrag fehlerfrei und das BAföG Amt braucht nichts mehr nachzufragen!

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