Urlaubssemester und BAföG: Darauf musst Du achten

Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 14. April 2023

Viele Studierende nehmen sich im Laufe ihres Studiums ein Urlaubssemester. Die Auszeit kann ganz unterschiedliche Motivationen haben – ein lang ersehnter Auslandsaufenthalt, auf den Du so lange gespart hast, Zeit, die Du für die Familie oder auch aus gesundheitlichen Gründen für Dich brauchst oder ein Praktikum, wo Du die Chance einfach ergreifen musst.

Wer im Studium BAföG bezieht, weiß jedoch häufig nicht, wie sich ein Urlaubssemester und BAföG zueinander verhalten.

  • Gibt es eine BAföG-Beurlaubung? Muss ich das Urlaubssemester dem BAföG-Amt überhaupt mitteilen?
  • Kann ich AuslandsBAföG während eines Urlaubssemesters im jeweiligen Land weiter beziehen?
  • Und wie geht es mit BAföG nach dem Urlaubssemester weiter?

Wir wollen die wichtigsten Fragen dazu klären.

Was ist ein Urlaubssemester eigentlich?

Ein Urlaubssemester ist eine offizielle Auszeit vom Studium, die Du so auch bei Deiner Hochschule beantragen musst. Du bleibst während dieser Zeit immatrikuliert, pausierst aber (größtenteils) von Vorlesungen und Prüfungen. Wie genau das Urlaubssemester geregelt ist, kann von Uni zu Uni variieren.

In jedem Fall musst Du vorab mit Deiner Hochschule Rücksprache halten und dazu einen entsprechenden Antrag stellen.

Habe ich während des Urlaubssemester-Anspruchs auf BAföG?

BAföG-Anspruch hast Du während des Urlaubssemesters leider nicht. Pausierst Du mit dem Studium, bedeutet das zugleich, dass Du auch von den BAföG-Leistungen eine Beurlaubung hast. Ausnahme: Du gehst für ein Semester ins Ausland, um dort ein zu Deinem Studiengang passendes Semester zu absolvieren.

In dem Fall beantragst Du allerdings kein Urlaubssemester, sondern Auslands-BAföG.

Wichtig ist, dass Du das BAföG-Amt über das Urlaubssemester informierst, damit die Zahlungen entsprechend eingestellt werden können. Lässt Du Dich erst rückwirkend für ein Semester beurlauben, musst Du das Amt auch in dem Fall unverzüglich von der rückwirkenden Beurlaubung in Kenntnis setzen.

Hast Du bereits für einzelne Monate des Urlaubssemesters Geld erhalten, wird das BAföG-Amt das entsprechend zurückfordern.

Wirkt sich das Urlaubssemester auf die Förderungsdauer aus?

Hier kommt eine gute Nachricht: Das Urlaubssemester hat keinerlei Auswirkungen auf die Förderungsdauer. Für die zählen einzig und alleine die Fachsemester, die Du aktiv und tatsächlich studiert hast.

Wie wirken sich Auslandssemester aufs BAföG aus?

Auch Auslandssemester von höchstens einem Jahr Dauer werden nicht auf die Förderungsdauer angerechnet. Du hast in der Zeit die Möglichkeit, Auslands-BAföG zu beziehen und kannst dadurch insgesamt mehr BAföG-Förderung für Dein Studium erhalten.

Eine Ausnahme gibt es dabei: Sollte Dein Studium Auslandssemester vorschreiben, zählen diese ganz normal zur Regelstudienzeit und damit zur regulären Förderzeit.

Darf ich während des Urlaubssemesters Prüfungen für meinen Leistungsnachweis ablegen?

Während Deines Urlaubssemesters bleibst Du immatrikuliert, kannst dabei allerdings nur eingeschränkt am Hochschulleben teilnehmen. So kannst Du in der Zeit beispielsweise keine Erstprüfungen schreiben. Wiederholungsklausuren sind hingegen möglich.

Bis wann muss ich das BAföG-Amt über mein Urlaubssemester informieren?

Sobald Dein Urlaubssemester feststeht, musst Du das Amt unverzüglich informieren. Informierst Du es zu spät und wurden bereits für einen oder mehrere Monate Deines Urlaubssemesters Zahlungen geleistet, wird das Amt diese von Dir zurückfordern.

Wann beginnen die BAföG-Zahlungen nach dem Urlaubssemester?

Neigt sich Dein Urlaubssemester dem Ende zu, solltest Du beim BAföG-Amt einen formlosen Antrag stellen und dem Amt darin mitteilen, ab wann Du Dein reguläres Studium wieder fortsetzt. Nur wenn Du das rechtzeitig tust (plane mit 6 bis 8 Wochen), kannst Du mit den ersten Zahlungen direkt beim Studienwiedereinstieg rechnen.

Die BAföG-Zahlungen stehen Dir ab dem ersten Monat, in dem Du aktiv Dein Studium fortsetzt, auch wieder direkt zu.

FAQ zu Urlaubssemester

Kann ich in einem Urlaubssemester Vollzeit arbeiten?

Da Du während dem Urlaubssemester kein BAföG bekommst, wirst Du sehr wahrscheinlich arbeiten müssen. Als Werkstudent darfst Du das jedoch nicht, da Du ja offiziell vom Studiengeschehen beurlaubt bist. Allerdings kannst Du in einem Urlaubssemester Vollzeit arbeiten, wenn Du das möchtest.

Viele Studierende nehmen sich kurz vor dem Abschluss sogar ganz bewusst ein Urlaubssemester, um in einen Fulltime-Job hineinzuschnuppern, der sie besser auf den Berufseinstieg nach dem Studium vorbereitet.

Muss ich während des Urlaubssemesters Studiengebühren zahlen?

Während des Urlaubssemesters musst Du für gewöhnlich keinen Semesterbeitrag zahlen. Allerdings ist das häufig an Richtlinien geknüpft – beispielsweise, dass Du den Antrag auf das Urlaubssemester eine gewisse Zeit vor dem Semesterbeginn stellst.

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