Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 13. August 2024
Nicht immer entsteht der Wunsch zu studieren direkt nach dem Abi. Erst Ausbildung, dann Studium ist der Weg für den sich nicht wenige entscheiden. Was aber, wenn ich doch noch studieren will? Wie ist das mit einer Studienfinanzierung, wenn ich erst die Ausbildung, dann das Studium mache? Kann ich BAföG auch nach einer Ausbildung noch bekommen? Wir erklären dir in diesem Beitrag das Wichtigste.
Ich möchte nach abgeschlossener Ausbildung studieren – bekomme ich BAföG?
Zunächst einmal das Beste: BAföG für ein Studium nach der Ausbildung ist möglich. Wie immer, wenn du BAföG beantragen willst, gibt es einiges zu beachten und es gibt ein paar Kriterien, um für die Förderung zugelassen zu werden.
Zunächst einmal darfst du eine gewisse Altersgrenze nicht überschreiten. 45 Jahre ist das maximale Alter, das du beim Eintritt ins Studium haben darfst, um noch BAföG-berechtigt zu sein.
Es gibt Ausnahmen, was die Altersgrenze für BAföG im Studium nach der Ausbildung betrifft – beispielsweise wenn du aufgrund einer Krankheit oder der Erziehung von Kindern nicht früher zur Hochschule konntest.
Um BAföG bewilligt zu bekommen, musst du neben der abgeschlossenen Berufsausbildung außerdem mindestens drei Jahre gearbeitet haben – also auf insgesamt sechs Jahre im Berufsleben kommen. Falls deine Ausbildung nur zwei Jahre gedauert hat, musst du danach auf vier Arbeitsjahre kommen.
Du musst nicht unbedingt Vollzeit und in dem Beruf gearbeitet haben, in dem du ausgebildet wurdest. Wichtig ist allerdings, dass du so viel verdient hast, dass du damit deinen Lebensunterhalt bestreiten konntest. Warst du abhängig beschäftigt, muss dein Verdienst brutto mindestens 120 % des jeweils geltenden BAföG-Bedarfssatzes für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, betragen haben. Dabei bleibt der Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag unberücksichtigt.
Übrigens kannst du BAföG im Studium nach der Ausbildung auch in Anspruch nehmen, wenn du in deinem Job keine abgeschlossene Ausbildung erreicht hast: hierfür musst du deinen 18. Geburtstag erreicht und zu Beginn des Studiums mindestens fünf Jahre erwerbstätig gewesen sein.
Wird das Einkommen meiner Eltern mit angerechnet?
Das Einkommen deiner Eltern wird in vielen Fällen, in denen jemand ein Studium erst nach abgeschlossener Berufsausbildung beginnt, nicht mehr angerechnet – quasi ein Vorteil für diese Herangehensweise. Wenn du eine Ausbildung abgeschlossen und danach mindestens drei Jahre erwerbstätig warst, also auf insgesamt sechs Jahre im Berufsleben kommst, erhältst du dein BAföG elternunabhängig.
Elternunabhängiges BAföG gibt es auch dann, wenn du Vollwaise bist, der Aufenthaltsort deiner Eltern unbekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, dir im Inland Unterhalt zu zahlen. Mehr dazu findest du in unserem separaten Beitrag.
Was passiert, wenn ich kein elternunabhängiges BAföG bekomme und meine Eltern mich nach meiner Ausbildung nicht mehr finanziell unterstützen (müssen)?
Grundsätzlich einmal sind deine Eltern verpflichtet, dir eine „angemessene Vorbildung zum Beruf“ zu finanzieren. Als angemessen gilt dabei eine Ausbildung oder ein Studium.
Daher wird auch bei jedem BAföG-Antrag geprüft, inwieweit sich deine Eltern an der Finanzierung deiner Ausbildung beteiligen können und auch müssen.
Sollte sich daraus ergeben, dass du die Voraussetzungen für BAföG nicht mehr erfüllst, deine Eltern aber auch bereits ihrer Unterhaltspflicht nachgekommen sind, wird es schwierig. Im dem Fall wird das BAföG-Amt nämlich das Einkommen deiner Eltern auf den BAföG-Bedarf anrechnen.
Eine Hintertür gibt es dafür allerdings noch: Du kannst über den Umweg des sogenannten Vorausleistungsverfahrens noch BAföG beantragen. Dabei handelt es sich um ein Formular, in dem du deine speziellen Gründe darlegen kannst und das anschließend vom Amt geprüft wird.
Welche Zeiten zählen im Sinne des BAföGs wie eine Erwerbstätigkeit?
Zur Erwerbstätigkeit werden auch die Zeiten angerechnet, in denen du krank, arbeitslos, erwerbsunfähig oder im Mutterschutz warst, sofern du in dieser Zeit finanzielle Leistungen bezogen hast, also beispielsweise Krankengeld oder Arbeitslosengeld I (nicht Arbeitslosengeld II).
Ganz unabhängig von der Höhe der Einnahmen können auch diese Tätigkeiten Zeiten der Erwerbstätigkeit ersetzen: die Ableistung von Freiwilligendiensten, Wehr- und Zivildienst sowie die Betreuung eines Kindes unter 14 Jahren oder eines älteren behinderten Kindes, das auf Hilfe angewiesen ist, im eigenen Haushalt.
All das wird dir also beim Stellen des BAföG-Antrags wie Arbeitszeit nach deiner Ausbildung angerechnet.
Fazit
Erst Ausbildung, dann Studieren – wenn du nach dem Abi erst mal etwas „handfestes“ machen möchtest, verbaust du dir dadurch keineswegs die Chance auf eine BAföG-Förderung, falls du dich danach doch noch für ein Studium entscheidest. Es stehen dir also alle Wege offen!
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