Wohngeld und BAföG » So geht beides | Ratgeber für Studenten

Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 24. September 2024

So spannend dein Studium ist und so aufregend und unvergesslich die Studienzeit generell – leider geht ´s bei den allermeisten Studierenden dabei auch immer um das leidige Thema Geld.

Klar, wirklich dicke hat man es als Student nun mal nicht. Neben dem Klassiker, der BAföG Förderung, gibt es dabei Klassiker Nummer zwei, das Wohngeld. Aber BAföG und Wohngeld gleichzeitig, geht das auch?

Wir wollen uns in diesem Ratgeber mit dem Thema beschäftigen und dir zeigen, dass sich Wohngeld mit BAföG nicht zwingend ausschließen muss.


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Was ist Wohngeld?

Zunächst mal: Was ist Wohngeld? Dabei handelt es sich schlichtweg um eine soziale Leistung. Das sogenannte Wohngeldgesetz besagt, dass Bürger mit einem zu niedrigen Einkommen einen Zuschuss für ihre Wohnkosten bekommen. Dazu zählen je nach individueller Situation auch Studenten.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Anspruch auf Wohngeld hat jeder Bürger, dessen Verdienst nicht dafür ausreicht, um eine Miete zu bezahlen. Die Voraussetzung für Wohngeld ist also ein geringes Einkommen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob man Mieter oder Eigentümer ist. Wer zur Miete wohnt, die Miete aber nicht vom eigenen Verdienst berappeln kann, erhält einen sogenannten Mietzuschuss. Wer ein Eigenheim besitzt, aber zu wenig verdient, um es zu bewirtschaften, hat Anspruch auf Lastenzuschuss.

Wohngeld als Student – Wann kann ich Wohngeld beantragen?

Auch Studenten haben Anspruch auf Wohngeld. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So können in der Regel Studierende Wohngeld beantragen, die keinen Anspruch auf BAföG haben. Wer hingegen nur deswegen kein BAföG erhält, weil die eigenen Einkommensverhältnisse bzw. die der Eltern zu hoch sind, bekommt ebenso kein Wohngeld.

Wichtig dabei ist, dass du zuerst einen BAföG gestellt haben musst, bevor du Wohngeld beantragen kannst. Der abgelehnte BAföG-Anspruch gilt dann nämlich als Nachweis gegenüber der Wohngeldstelle.

Wohngeld für Studenten ohne Bafög

Als Student ohne BAföG kannst du in folgenden Fällen einen Wohngeldantrag stellen:

Du hast bereits einen BAföG Ablehnungsbescheid bekommen und zwar weil
1. deine Ausbildung nicht förderungsfähig nach dem BAföG ist
2. du die Förderung eines Zweit -, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums nicht bekommst
3. du die Altersgrenze (45 Jahren) überschritten hast, bis zu der du BAföG-berechtigt bist
4. du als Ausländer die Voraussetzungen nicht erfüllst
5. du ohne wichtigen Grund die Ausbildung oder Fachrichtung gewechselt hast
6. du keinen Leistungsnachweis erbracht hast
7. die BAföG-Förderungshöchstdauer überschritten wurde
8. dein BAföG ausschließlich als Darlehen gezahlt wird

Wohngeld mit Bafög – Gemeinsamer Haushalt mit nicht BAföG-berechtigter Person/en

Kommen wir nun aber zu dem Fall, dass du eine BAföG-Förderung bekommen hast: auch hier kann dir unter Umständen Wohngeld zustehen. Es gibt dafür nämlich eine Ausnahmeregelung:

Wenn Du als Student mit einem weiteren Haushaltsmitglied (Partner, Familienmitglied) zusammenwohnt, der bzw. das selbst nicht BAföG-berechtigt ist. Das kann beispielsweise ein eigenes Kind sein, Vater, Mutter oder eben ein Lebenspartner. In dem Fall können tatsächlich BAföG und Wohngeld gleichzeitig beantragt werden.

Übrigens: nur weil du die gleiche Adresse hast, giltst du nicht gleich als gemeinsamer Haushalt! Dazu zählen tatsächlich nur Familienangehörige oder feste Partner. Eine WG leider nicht.

Und du solltest hier etwas aufpassen, denn es müssen dafür neben den Haushaltsmitgliedern noch weitere Kriterien erfüllt werden.

Wir kommen nachfolgend dazu:

Welche Einkommensgrenzen gelten für den gemeinsamen Haushalt?

Es gilt für die Ausnahmeregelung, BAföG zusammen mit dem Wohngeld zu beziehen, die gleiche Regelung wie generell für Wohngeld: es darf dabei eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden.

Dabei richtet sich die Höchstgrenze natürlich prozentual nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder und auch nach der Region, in der du wohnst. Wohnst du in einer eher teuren Gegend (höhere Mietstufe), liegt deine Einkommenshöchstgrenze entsprechend höher.

Mietstufen →
Haushaltsmitglieder ↓
I II  III  IV  VI 
1 1.372 1.405 1.435 1.466 1.492 1.516
2 1.854 1.896 1.936 1.976 2.009 2.041
3 2.316 2.365 2.411 2.458 2.497 2.534
4 3.132 3.197 3.526 3.318 3.370 3.419
5 3.598 3.668 3.733 3.801 3.857 3.911
6 4.063 4.137 4.206 4.277 4.336 4.395
7 4.473 4.550 4.834 4.694 4.753 4.816
8 4.698 4.769 4.834 4.900 4.953 5.012

Wie viel muss man mindestens verdienen, um Wohngeld zu bekommen?

Tatsächlich gibt es auch eine untere Einkommensgrenze für Wohngeld. Im Gegensatz zu Hartz 4 musst du für Wohngeld ein Mindesteinkommen vorweisen. Das beträgt 80% des Hartz 4-Regelsatzes. Liegst du darunter, hast du keinen Anspruch auf Wohngeld.

Wie viel Wohngeld bekommt man als Student?

Wichtig in dem Zusammenhang ist sicherlich noch die Frage: Wie viel Wohngeld steht mir zu als Student? Das hängt davon ab, wie viele Mitglieder in deinem Haushalt leben und bei dem Wohngeld entsprechend mitberücksichtigt werden müssen. Dazu spielt auch das Einkommen aller Haushaltsmitglieder eine Rolle. Wohnst du allein oder in einer WG, kommt es nur auf dein eigenes an.

Du darfst also eine bestimmte Verdienstgrenze nicht überschreiten, die bei einem Einpersonenhaushalt derzeit bei ca. 1.151 Euro netto, bei zwei Personen bei ungefähr 1.581 Euro liegt.

Dabei beziehen sich die Werte jeweils auf die höchste Mietstufe VII (z.B. Bad Soden am Taunus, München, Starnberg, Tübingen). Bei einer niedrigeren Mietstufe gelten geringere Beträge.

Wie viel du nun genau an Wohngeld bekommst, wird mittels einer recht komplexen Formel aus den genannten Parametern errechnet.

Wie und wo kann man Wohngeld beantragen?

Nun hast du einen Überblick erhalten, wann und in welcher Höhe dir Wohngeld zusteht. Bleibt noch die Frage, wo du es beantragen kannst.
Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet. Den bekommst du bei der zuständigen Wohngeldbehörde, sprich dem Landratsamt oder der kreisfreien Stadt, die für dich zuständig ist.

Dort gibt es die entsprechenden Formulare und natürlich auch nähere Auskünfte zum Ausfüllen des Formulars.

Kann ich Wohngeld auch beantragen, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?

Auch wenn du in einer Wohngemeinschaft lebst, kannst du Wohngeld beantragen. Das Wohngeld bezieht sich dann auf den von dir bewohnten Teil der Mietwohnung. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob alle WG-Bewohner einen Mietvertrag abgeschlossen haben oder du zur Untermiete dort wohnst.
Es können überdies auch ganze WGs Wohngeld beantragen.

Können studierende Eltern auch Wohngeld beantragen?

Wer sich im Studium befindet, aber schon Nachwuchs hat, kann ebenfalls Wohngeld beantragen. In dem Fall ist aber tatsächlich dein Kind anstatt dir wohngeldberechtigt. Hier verhält es sich nämlich wie bei der oben erwähnten Ausnahmeregelung BAföG mit Wohngeld: Dein Kind hat keinen Anspruch auf BAföG, dafür eben stattdessen auf Wohngeld.

Nicht du als studierender Elternteil, sondern dein Kind kann also mit den Zahlungen rechnen, natürlich immer vorausgesetzt, dein oder euer Einkommen reicht nicht zur Deckung der Wohnkosten aus.

Kann ich Wohngeld auch als Student mit Minijob beantragen?

Wer als Student mit Minijob Wohngeld beantragen will, muss leider etwas genauer rechnen. Hast du tatsächlich nur einen Minijob mit monatlich 450 Euro Einkommen, liegst du nämlich leider unter der Einkommensmindestgrenze, die für die Beantragung von Wohngeld nötig ist. So bizarr das jetzt klingen mag.

Beziehst du neben den 520€ Einkommen aus dem Minijob noch Kindergeld, könnte es hingegen für den Wohngeld-Antrag reichen. Um das genau sagen zu können, musst du die für deine Wohnregion festgelegte Einkommensmindestgrenzen beachten.

Zum Thema Werkstudent und Minijob gleichzeitig erfährst du alles wissenswertes hier.


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Fazit

BAföG und Wohngeld müssen einander nicht ausschließen. Wer Wohngeld beantragt, muss sich jedoch genau über die für seine Region geltende Einkommensmindest – und Höchstgrenze erkundigen. Beratung und Hilfe gibt ´s beim zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt.

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