Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 29. August 2023
BAföG ist eine gute Sache und hat sicherlich schon so manch einen finanziell durch die Uni-Zeit gerettet. Aber, und das ist durchaus eine berechtigte Frage, die sich viele stellen: gibt es eine BAföG Altersgrenze? Und wieviel BAföG Anspruch habe ich überhaupt?
Nicht jeder stürzt sich sofort nach dem Abitur ins Studium. Viele verbringen erst einmal Zeit mit Work & Travel, einer Ausbildung oder gar ein paar Jahren im Job. Und wieder andere verspüren sogar erst nach vielen Berufsjahren den Wunsch, doch noch ein Studium zu beginnen. Alles möglich, aber wie ist das mit BAföG und dem Alter?
Wir klären auf.
Bis zu welchem Alter bekommt man BAföG?
An dieser Stelle zunächst einmal direkt die gute Nachricht: Lag die Grenze, bis wann man BAföG bekommt, bislang bei 30 für Erstsemester bzw. bei 35 für ein Folge-/Masterstudium, ist diese seit Juli 2022 auf 45 Jahre angehoben worden.
BAföG mit über 30 ab sofort also kein Problem mehr. Bis wann man genau BAföG bekommt, liegt an dem genauen Alter, das man bei Studieneintritt hat. Bist du dann genau 45 Jahre oder darunter, kannst du BAföG beantragen. Es gibt jedoch auch hier etliche Ausnahmen.
Unser BAföG Rechner unterstützt dich dabei herauszufinden, wieviel BAföG dir zusteht.
Weiterführende Hochschulausbildung bzw. Masterstudium
Legst du unmittelbar nach deinem Bachelorstudium noch ein Masterstudium obendrauf, hast zu dem Zeitpunkt dann aber bereits das 45. Lebensjahr überschritten, steht einer Förderung ebenfalls nichts im Weg.
Wichtig ist hier nur, dass bereits dein Bachelor mit BAföG gefördert wurde.
Veränderung der persönlichen Verhältnisse
Hier wird es etwas differenzierter: deine persönlichen Verhältnisse können ebenfalls über eine BAföG-Förderung nach dem 45. Lebensjahr entscheiden.
Möglicherweise hat dich nach dem Abitur ja erst einmal deine familiäre Situation daran gehindert, ein Studium zu beginnen. Darauf will diese Ausnahmeregelung Rücksicht nehmen.
Besonders wer Kinder bekommen hat, ist hiervon betroffen. Ist es so nachweisbar, dass es dir Erziehung und Pflege deines Kindes oder deiner Kinder bis zum 14. Lebensjahr nicht möglich gemacht haben, zu studieren, kannst du weiterhin BAföG beantragen.
Dabei wird sowohl die Erziehung der Kinder als Grund gewertet als auch die Tatsache, dass du anstatt zu studieren, Geld für den Unterhalt der Kinder verdienen musstest. Bei Alleinerziehenden liegt das praktisch auf der Hand, aber auch bei Paaren gilt das Argument unter Umständen.
Wichtig ist jedoch, dass du das Studium sofort nach Wegfall dieses persönlichen Grundes aufnimmst.
Leider können wir im Moment auch nicht ausschließen, dass über diese Ausnahme in Zukunft etwas strenger entschieden wird, nachdem das Maximalalter nun auf 45 Jahre angehoben wurde.
Persönliche Umstände
Schließlich können auch persönliche Umstände als Ausnahme für eine späte BAföG-Förderung gewertet werden.
Bist du beispielsweise durch eine Scheidung oder den Tod deines Partners bedürftig geworden, spielt die Altersgrenze keine Rolle.
Bedürftig heißt in dem Fall, dass du nach Scheidung oder Tod des Partners über kein Vermögen oder Einkommen verfügst, das du zur Finanzierung des Studiums verwenden könntest.
Wichtig ist hier allerdings auch, dass du das Studium direkt nach Eintritt der besonderen, dich bedürftig werdenden Situation, startest.
An dieser Stelle noch ein Tipp von uns:
Wer über 30 ist erhält elternunabhängiges BAföG
Prüfe unbedingt, ob dir nicht möglicherweise elternunabhängiges BAföG zusteht.
Das ist wie folgt der Fall:
- Du bist bei Studieneintritt älter als 30 oder,
- Du hast eine berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen oder warst schon mindestens fünf Jahre berufstätig oder,
- Du bist Vollwaise oder der Aufenthaltsort deiner Eltern ist unbekannt
Fazit
Es lohnt sich immer, genau zu prüfen, ob du BAföG-berechtigt bist. Besonders seit der neuen Regelung, die die Altersgrenze auf 45 anhebt, dürfte die Förderung nun deutlich mehr Studier-Willigen zustehen als davor.
Und auch wenn du das Alter bereits überschritten hast, gibt es Ausnahmeregeln. Eruiere also immer genau, ob für dich eine Möglichkeit in Frage kommt.
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