Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 24. September 2024
Unter BAföG werden im Allgemeinen Leistungen verstanden, die Studierende unter bestimmten Voraussetzungen zur finanziellen Grundsicherung ihres Studiums vom Staat erhalten könnten, also eben die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Dabei ist mit BAföG eigentlich das sogenannte Bundesausbildungsförderungsgesetz gemeint, das eben diese Zahlungen gesetzlich regelt. Im BAföG-Gesetzestext sind alle Parameter zur Förderung, zu dessen Höhe und darüber, wer zur Förderung berechtigt ist, beschrieben. Außerdem ist die Rückzahlung des rückzahlungspflichtigen Anteils im BAföG geregelt.
Gelegentlich gibt es Gesetzesänderungen im BAföG. So trat in den letzten Jahren das 26. Änderungsgesetz in Kraft.
Wo finde ich das BAföG-Gesetz?
Die BAföG-Gesetze kannst Du im Internet finden. Auf der BAföG-Homepage ist das BAföG-Gesetzbuch beispielsweise einsehbar. Ältere Versionen und teilweise recht aufschlussreiche Vergleiche zwischen den Änderungen findest Du zudem auf bestimmten Portalen wie beispielsweise buzer.de.
Was legt das BAföG-Gesetz fest?
Das BAföG-Gesetz legt fest, welche Ausbildungen förderungsberechtigt sind, welche Voraussetzungen dazu erfüllt werden müssen, welche Belege man dazu beizubringen hat und in welcher Höhe man jeweils mit einer Förderung rechnen kann. Außerdem legt es fest, bis wann Studierende eine BAföG-Förderung beziehen können und wie und in welcher Art die Rückzahlungen geleistet werden müssen.
Für wen gilt das BAföG-Gesetz?
Das BAföG-Gesetz gilt für alle, die eine entsprechende Förderung beantragen möchten oder bereits erhalten. Es regelt alle Belange zwischen Leistungsträger (also dem BAföG-Amt) und dem Leistungsempfänger (sprich dem Studierenden).
Die Paragraphen des Bafög-Gesetzes
Das BAföG-Gesetz besteht wie alle Gesetzbücher aus unterschiedlichen Paragraphen. Wir wollen Dir einen Überblick darüber geben, welche Paragraphen es gibt und worum sich diese – ganz grob umrissen – drehen.
Abschnitt I: Förderungsfähige Ausbildung
Abschnitt I legt fest, welche Ausbildungsstätten überhaupt förderungsfähig sind, also welche Schularten für eine BAföG-Förderung infrage kommen. Dazu zählen neben klassischen Universitäten und Hochschulen auch die Voraussetzungen für die Förderung von Fernunterricht, sowie von Studienaufenthalten im Ausland.
Dazu ist darin geregelt, wie die Ausbildung an der jeweiligen Ausbildungsstätte aussehen muss, um gefördert zu werden, beispielsweise Erstausbildungen und Folgeausbildungen, bzw. die Voraussetzungen zur Förderung von Folgeausbildungen.
Abschnitt II: Persönliche Voraussetzungen
Abschnitt II klärt, welche persönlichen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sein müssen, beispielsweise das Alter, die Staatsangehörigkeit und die entsprechende Eignung.
Unter Eignung versteht man beispielsweise das jeweils angestrebte Studienabschlussziel, die Leistungsvoraussetzungen und erkennbare Studienfortschritte.
Abschnitt III: Leistungen
Der Abschnitt III beschäftigt sich mit dem Umfang der Ausbildungsförderung. Dabei ist geregelt, welche Förderungshöhe Schülern und welche Studierenden zuerkannt werden kann und welche Ausnahmeregelungen es beispielsweise in Krankheitsfällen oder diversen Härtefällen gibt.
Zudem sind in dem Abschnitt die Förderungsdauer, die Förderungshöchstdauer, sowie die verschiedenen Förderungsarten geregelt – beispielsweise beim Studium im Ausland oder dem Fernstudium. Darüber hinaus befindet sich darin die Regelung über die Darlehensbedingungen und die Rückzahlungspflicht.
Abschnitt IV: Einkommensanrechnung
Abschnitt IV beschäftigt sich mit der Einkommensanrechnung. Es legt fest, was unter Einkommen zu verstehen ist bzw. was als Einkommen der BAföG-Förderung entgegengerechnet wird, welche Berechnungszeiträume und welche Freibeträge es dafür gibt. Ferner sind die Berechnungszeiträume und Freibeträge von Eltern und Lebenspartnern bzw. Ehepartnern dort geregelt.
Abschnitt V: Vermögensanrechnung
In Abschnitt V geht es um die Vermögensanrechnung. Dort findest Du, was gegenüber BAföG als Vermögen zählt, in welcher Weise und welchem Umfang es angerechnet wird und welche Freibeträge und Wertbestimmungen es für Vermögen gibt.
Abschnitt VI:
Abschnitt VI beschäftigt sich mit der Anpassung der Betragssätze und Freibeträge. Das besagt, dass diese alle zwei Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen sind. Bei den Anpassungen werden Veränderungen in der Höhe der Lebenshaltungskosten und aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen berücksichtigt.
Abschnitt VII: Vorausleistung und Übergang
In Abschnitt VII geht es um Vorausleistungen und Leistungen in Übergangsphasen. Er regelt, welche Möglichkeiten es für Vorauszahlungen oder für Leistungen in einem Übergangszeitraum, beispielsweise zwischen zwei Studiengängen oder einem Fachwechsel, gibt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um überhaupt Vorauszahlungen zu erhalten.
Abschnitt VIII: Organisation
In Abschnitt VIII findet sich alles Relevante zur Organisation des BAföG – er beschreibt, welche Ämter wofür zuständig sind und wie dort die Auftragsverwaltung genau vonstattengehen muss.
Abschnitt IX: Verfahren
Abschnitt IX regelt das Verfahren an sich. Es regelt die örtlichen Zuständigkeiten und auch die Fälle, in denen ein Zuständigkeitswechsel stattfindet – beispielsweise ein neues BAföG-Amt nach einem Umzug. Der Abschnitt legt zudem alles rund um den Antrag an sich, um die Zahlweise und die Art der Bescheide fest.
Abschnitt X:
Abschnitt X beschäftigt sich mit der Aufbringung der Mittel, beispielsweise über den Erhalt der Förderung bei einem Auslandsaufenthalt.
Abschnitt XI: Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
Der sicher unangenehmste Abschnitt ist Abschnitt XI. Darin geht es um Bußgeldvorschriften und um Übergangs- und Schlussvorschriften. Darin ist beispielsweise geregelt, was Dir droht, wenn Du Fristen versäumst oder falsche Angaben machst oder wann es zur Einstellung von Zahlungen oder zur Verordnung von Bußgeldern kommt.
Fazit
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz regelt sehr genau, wer in welcher Form förderungsfähig ist. Seit seiner Einführung im Herbst 1971 ist es ein wichtiger und für sehr viele Studierende überlebenswichtiger Eckpfeiler, ohne den vielfach ein Studium nicht möglich wäre.
FAQ
Seit wann gibt es das Bundesausbildungsförderungsgesetz?
Das BAföG gibt es seit Herbst 1971. Es wurde erstmals im Oktober 1971 ausgezahlt, damals noch als 100%iger Zuschuss.
Ändert sich das BAföG-Gesetz?
Das BAföG-Gesetz wird regelmäßig angepasst. Häufig geht es dabei nur um minimale Änderungen. Zuletzt gab es eine deutliche Änderung im Hinblick auf Förderungshöchstsätze. Studierende können seither mit höheren Sätzen rechnen. Neben einer Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge wurde dabei auch die Altersgrenze von 30 auf 45 Jahre angehoben.
Wann tritt das neue BAföG-Gesetz in Kraft?
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