Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 3. August 2022
Es ist ja immer irgendwo super, wenn etwas mehr Geld rumkommt. Dein Job als Werkstudent in der Firma xy ist soweit ja auch okay und du kommst einigermaßen über die Runden (soweit man das als Student ja immer sagen kann…). Nun aber eröffnet sich dir die verlockende Möglichkeit, nebenbei im Fitnessstudio noch einen Minijob anzunehmen.
Werkstudentenjob und Minijob also – geht das denn überhaupt, einen Minijob zu haben und gleichzeitig Werkstudent zu sein?
Wir klären auf. Und zunächst schon mal die beste und alles entscheidende Nachricht: ja, das ganze geht. Du musst lediglich einige Voraussetzungen beachten.
Was ist ein Minijob?
Generell mal: Ein Minijob ist eine sogenannte geringfügige Beschäftigung mit höchstens 450 Euro monatlichem Einkommen (ab Oktober 2022 520€) oder aber mit maximal 70 Arbeitstagen pro Jahr.
Es gibt dabei zwei Arten:
1. Das, was man umgangssprachlich als “450-Euro-Job” versteht. Hierbei verdienst du monatlich maximal 450 Euro und deine Stunden pro Monat ergeben sich quasi aus deinem Stundenlohn
2. Der kurzfristige Minijob: hier darf der Arbeitseinsatz pro Jahr 3 Monate oder 70 Tage nicht überschreiten. Die Entlohnung dafür kann schwanken.
Wer einen Minijob ausübt, muss sich in jedem Fall darüber im Klaren sein, dass hier keine Beiträge zu Sozialversicherungen entrichtet werden, sprich du über den Weg nicht sozialversichert bist.
Was ist ein Werkstudent?
Die Arbeitszeit des Werkstudenten sind anders geregelt: Ein Werkstudent ist jemand, der regulär an einer Uni oder Hochschule immatrikuliert ist und nebenbei einer studienbegleitenden Arbeit nachgeht. Das kann ein Minijob sein, ein Praktikum oder ein Hauptjob.
Allerdings darf ein Werkstudent nur 20 Stunden pro Woche arbeiten. Zumindest während der Semester – in den Semesterferien kannst du das auch überschreiten. Wenn du dich in einem Urlaubssemester befindest oder bereits deine Abschlussarbeit abgegeben hast, kannst du hingegen nicht als Werkstudent arbeiten.
Sinn hinter Werkstudentenjobs ist es, Praxiserfahrung in einem Bereich zu sammeln, der eng mit deinem Studium verknüpft ist.
Der Stundenlohn ist häufig viel attraktiver als bei normalen Aushilfsjobs.
Werkstudent und Minijob gleichzeitig: Darauf musst du achten
Entscheidest du dich nun für zwei Jobs gleichzeitig, also Werkstudent plus Minijob, musst du dafür ein paar Dinge beachten.
1. Denke an die 20 Stunden-Regel
Am wichtigsten für dich als Student ist die 20 Stunden Regel.
Diese wöchentliche Arbeitszeitgrenze hat nämlich Auswirkungen auf deinen Werkstudenten-Status. Insgesamt darf deine Arbeitszeit – in diesem Fall also die Arbeitszeiten aus deinem Werkstudenten- und deinem Minijob zusammengenommen – keinesfalls 20 Stunden pro Woche überschreiten.
Wenn du mehr arbeitest, geht dein Status als Werkstudent und mit ihm dein Studierendenstatus in der Sozialversicherung verloren! Du giltst dann regulär als Arbeitnehmer und musst demzufolge auch ganz normal Beiträge in alle Sozialversicherungszweige zahlen!
Bedenke außerdem, dass mehr als 10 Stunden Arbeit täglich oder mehr als 48 Wochenstunden auch als regulär Beschäftigter gesetzlich verboten sind.
Außerdem solltest du eventuelle Auswirkungen auf eine möglicherweise fällig werdende Einkommenssteuer im Blick behalten, wenn du als Werkstudent gleichzeitig einem Minijob nachgehst.
Die Einkommensteuer wird immer dann fällig, wenn die Summe all deiner Einkünfte – in diesem Fall die Summe des Einkommens als Werkstudent plus Minijob – so hoch ist, dass sich hieraus eine Steuerpflicht ergibt. Das ist für die meisten Studis, wenn der jährliche Steuerfreibetrag von aktuell 9.984 Euro überschritten ist.
Mehr zum Thema Steuerfreibetrag als Student liest du hier.
2. Auch als Werkstudent mit Minijob besteht eine Steuerpflicht
Darauf solltest du achten: du bist auch als Werkstudent mit Minijob steuerpflichtig. Allerdings nur partiell. Denn Minijobs sind generell von Abgaben in die Kranken-, Pflege – und Arbeitslosenversicherung befreit. Es besteht aber eine Rentenversicherungspflicht, von der du dich im Rahmen des Minijobs aber befreien lassen kannst.
Deine studentische Krankenversicherung bleibt vom Minijob unberührt.
Auch wenn du als Werkstudent beschäftigt bist, bleibt dein Job von den Abgaben in die Sozialversicherung befreit. Hier ist die entscheidende Grenze wieder die 20 Stunden Regel, unter der du wöchentlich bleiben musst. Du bleibst auch in dem Fall als Student krankenversichert.
Wenn du zugleich als Werkstudent und in einem Minijob arbeitest, ist es entscheidend, dass du insgesamt nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitest. Werden es mehr als die 20 Stunden, dann verlierst du deinen Status als Werkstudent und bist im Rahmen eines ganz normalen Hauptjobs voll beitragspflichtig was Kranken, – Pflege und Arbeitslosenversicherung betrifft.
Bleibst du bei den 20 Stunden, hast du lediglich Beiträge für die Rentenversicherung zu entrichten.
3. So behältst du deinen BAföG Anspruch
Beziehst du BAföG und bist als Werkstudent tätig, solltest du etwas aufpassen. Ab einem bestimmten Einkommen kann es passieren, dass die Höhe der BAföG-Zahlungen sinkt.
Gedanke dahinter ist natürlich, dass BAföG als Sozialleistung für diejenigen bestimmt ist, die nicht genügend verdienen.
Es gibt hierfür Verdienstgrenzen, die für Singles, Verheiratete und Studierende mit Kindern unterschiedlich ausfallen.
Als Single ohne Kind kannst du beispielsweise 6.275 Euro brutto im Jahr dazuverdienen, ohne dass sich dein Nebenjob auf den BAföG-Förderbetrag auswirkt. Das entspricht einem Monatsverdienst von rund 523 Euro. Der Betrag wurde mit dem Wintersemester 2022 nach oben hin angeglichen.
Verdienst du mehr als das, wird dein BAföG-Förderbetrag entsprechend nach unten hin angeglichen.
Wichtig ist in jedem Fall, dass du deine Einkünfte aus dem Nebenjob bei deinem zuständigen Amt für die BAföG-Förderung angibst.
Mehr zum Thema Werkstudent und BAföG kannst du hier nachlesen.
Die Auswirkungen auf die Krankenkasse
Auch deine Krankenkasse sollte über dein Beschäftigungsverhältnis informiert sein. Bleibst du unter den 20 Stunden pro Woche, bist und bleibst du ganz normal als Studi krankenversichert.
Hier lohnt es sich jedoch, noch einmal genau bei der Krankenkasse nachzufragen: manche Kassen sehen die Grenze bei exakt 20 Arbeitsstunden pro Woche, manche bei lediglich “bis zu 20 Stunden” – es gibt hier also eine leicht unterschiedliche Auslegung, die du im Vorfeld besser erfragen solltest.
Überschreitest du nämlich die zulässige Arbeitszeit, musst du dich als Arbeitnehmer und nicht mehr als Student krankenversichern. Das macht bei den Monatsbeiträgen einen erheblichen Unterschied aus.
Deine Einkünfte aus dem BAföG spielen für die Krankenversicherung hingegen keine Rolle.
Fazit
Du kannst ohne Weiteres als Werkstudent arbeiten und zusätzlich einen oder sogar mehrere Minijobs annehmen. Beachten solltest du allerdings die für Studierende geltende 20 Stunden Regel – sprich mehr darfst du pro Woche nicht arbeiten.
Das gilt für alle Jobs zusammengerechnet. Andernfalls verlierst du deinen Status als Werkstudent und bist im Rahmen eines Hauptjobs in allen Feldern der Sozialversicherung versicherungspflichtig.
Alex
beantragen
Ansprechpartner
Nutzer