Werkstudent und Minijob gleichzeitig » So geht beides

Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geÀndert durch Redaktion am: 19. August 2024



Es ist ja immer irgendwo super, wenn etwas mehr Geld rumkommt. Dein Job als Werkstudent in der Firma xy ist soweit ja auch okay und du kommst einigermaßen ĂŒber die Runden (soweit man das als Student ja immer sagen kann
). Nun aber eröffnet sich dir die verlockende Möglichkeit, nebenbei im Fitnessstudio noch einen Minijob anzunehmen.

Werkstudentenjob und Minijob also – geht das denn ĂŒberhaupt, einen Minijob zu haben und gleichzeitig Werkstudent zu sein?

Wir klÀren auf. Und zunÀchst schon mal die beste und alles entscheidende Nachricht: ja, das ganze geht. Du musst lediglich einige Voraussetzungen beachten.


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Was ist ein Minijob?

Generell mal: Ein Minijob ist eine sogenannte geringfĂŒgige BeschĂ€ftigung mit höchstens 538 Euro monatlichem Einkommen (seit Januar 2024) oder aber mit maximal 70 Arbeitstagen pro Jahr.

Es gibt dabei zwei Arten:

1. Das, was man umgangssprachlich als “538-Euro-Job” versteht. Hierbei verdienst du monatlich maximal 538 Euro und deine Stunden pro Monat ergeben sich quasi aus deinem Stundenlohn

2. Der kurzfristige Minijob: hier darf der Arbeitseinsatz pro Jahr 3 Monate oder 70 Tage nicht ĂŒberschreiten. Die Entlohnung dafĂŒr kann schwanken.

Wer einen Minijob ausĂŒbt, muss sich in jedem Fall darĂŒber im Klaren sein, dass hier keine BeitrĂ€ge zu Sozialversicherungen entrichtet werden, sprich du ĂŒber den Weg nicht sozialversichert bist.

Was ist ein Werkstudent?

Die Arbeitszeit des Werkstudenten sind anders geregelt: Ein Werkstudent ist jemand, der regulÀr an einer Uni oder Hochschule immatrikuliert ist und nebenbei einer studienbegleitenden Arbeit nachgeht. Das kann ein Minijob sein, ein Praktikum oder ein Hauptjob.

Allerdings darf ein Werkstudent nur 20 Stunden pro Woche arbeiten. Zumindest wĂ€hrend der Semester – in den Semesterferien kannst du das auch ĂŒberschreiten. Wenn du dich in einem Urlaubssemester befindest oder bereits deine Abschlussarbeit abgegeben hast, kannst du hingegen nicht als Werkstudent arbeiten.

Sinn hinter Werkstudentenjobs ist es, Praxiserfahrung in einem Bereich zu sammeln, der eng mit deinem Studium verknĂŒpft ist.

Der Stundenlohn ist hÀufig viel attraktiver als bei normalen Aushilfsjobs.

Werkstudent und Minijob gleichzeitig: Darauf musst du achten

Entscheidest du dich nun fĂŒr zwei Jobs gleichzeitig, also Werkstudent plus Minijob, musst du dafĂŒr ein paar Dinge beachten.

1. Denke an die 20 Stunden-Regel

Am wichtigsten fĂŒr dich als Student ist die 20 Stunden Regel.
Diese wöchentliche Arbeitszeitgrenze hat nĂ€mlich Auswirkungen auf deinen Werkstudenten-Status. Insgesamt darf deine Arbeitszeit – in diesem Fall also die Arbeitszeiten aus deinem Werkstudenten- und deinem Minijob zusammengenommen – keinesfalls 20 Stunden pro Woche ĂŒberschreiten.

Wenn du mehr arbeitest, geht dein Status als Werkstudent und mit ihm dein Studierendenstatus in der Sozialversicherung verloren! Du giltst dann regulÀr als Arbeitnehmer und musst demzufolge auch ganz normal BeitrÀge in alle Sozialversicherungszweige zahlen!

Bedenke außerdem, dass mehr als 10 Stunden Arbeit tĂ€glich oder mehr als 48 Wochenstunden auch als regulĂ€r BeschĂ€ftigter gesetzlich verboten sind.

Außerdem solltest du eventuelle Auswirkungen auf eine möglicherweise fĂ€llig werdende Einkommenssteuer im Blick behalten, wenn du als Werkstudent gleichzeitig einem Minijob nachgehst.

Die Einkommensteuer wird immer dann fĂ€llig, wenn die Summe all deiner EinkĂŒnfte – in diesem Fall die Summe des Einkommens als Werkstudent plus Minijob – so hoch ist, dass sich hieraus eine Steuerpflicht ergibt. Das ist fĂŒr die meisten Studis, wenn der jĂ€hrliche Steuerfreibetrag von aktuell 9.984 Euro ĂŒberschritten ist.

Mehr zum Thema Steuerfreibetrag als Student liest du hier.

2. Auch als Werkstudent mit Minijob besteht eine Steuerpflicht

Darauf solltest du achten: du bist auch als Werkstudent mit Minijob steuerpflichtig. Allerdings nur partiell. Denn Minijobs sind generell von Abgaben in die Kranken-, Pflege – und Arbeitslosenversicherung befreit. Es besteht aber eine Rentenversicherungspflicht, von der du dich im Rahmen des Minijobs aber befreien lassen kannst.

Deine studentische Krankenversicherung bleibt vom Minijob unberĂŒhrt.
Auch wenn du als Werkstudent beschÀftigt bist, bleibt dein Job von den Abgaben in die Sozialversicherung befreit. Hier ist die entscheidende Grenze wieder die 20 Stunden Regel, unter der du wöchentlich bleiben musst. Du bleibst auch in dem Fall als Student krankenversichert.

Wenn du zugleich als Werkstudent und in einem Minijob arbeitest, ist es entscheidend, dass du insgesamt nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitest. Werden es mehr als die 20 Stunden, dann verlierst du deinen Status als Werkstudent und bist im Rahmen eines ganz normalen Hauptjobs voll beitragspflichtig was Kranken, – Pflege und Arbeitslosenversicherung betrifft.

Bleibst du bei den 20 Stunden, hast du lediglich BeitrĂ€ge fĂŒr die Rentenversicherung zu entrichten.

3. So behÀltst du deinen BAföG Anspruch

Beziehst du BAföG und bist als Werkstudent tÀtig, solltest du etwas aufpassen. Ab einem bestimmten Einkommen kann es passieren, dass die Höhe der BAföG-Zahlungen sinkt.

Gedanke dahinter ist natĂŒrlich, dass BAföG als Sozialleistung fĂŒr diejenigen bestimmt ist, die nicht genĂŒgend verdienen.

Es gibt hierfĂŒr Verdienstgrenzen, die fĂŒr Singles, Verheiratete und Studierende mit Kindern unterschiedlich ausfallen.

Als Single ohne Kind kannst du beispielsweise 6.456 Euro brutto im Jahr dazuverdienen, ohne dass sich dein Nebenjob auf den BAföG-Förderbetrag auswirkt. Das entspricht einem Monatsverdienst von rund 538 Euro. Der Betrag wurde mit dem Wintersemester 2024 nach oben hin angeglichen-

Verdienst du mehr als das, wird dein BAföG-Förderbetrag entsprechend nach unten hin angeglichen.

Wichtig ist in jedem Fall, dass du deine EinkĂŒnfte aus dem Nebenjob bei deinem zustĂ€ndigen Amt fĂŒr die BAföG-Förderung angibst.

Mehr zum Thema Werkstudent und BAföG kannst du hier nachlesen.

Die Auswirkungen auf die Krankenkasse

Auch deine Krankenkasse sollte ĂŒber dein BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis informiert sein. Bleibst du unter den 20 Stunden pro Woche, bist und bleibst du ganz normal als Studi krankenversichert.

Hier lohnt es sich jedoch, noch einmal genau bei der Krankenkasse nachzufragen: manche Kassen sehen die Grenze bei exakt 20 Arbeitsstunden pro Woche, manche bei lediglich “bis zu 20 Stunden” – es gibt hier also eine leicht unterschiedliche Auslegung, die du im Vorfeld besser erfragen solltest.

Überschreitest du nĂ€mlich die zulĂ€ssige Arbeitszeit, musst du dich als Arbeitnehmer und nicht mehr als Student krankenversichern. Das macht bei den MonatsbeitrĂ€gen einen erheblichen Unterschied aus.

Deine EinkĂŒnfte aus dem BAföG spielen fĂŒr die Krankenversicherung hingegen keine Rolle.

Fazit

Du kannst ohne Weiteres als Werkstudent arbeiten und zusĂ€tzlich einen oder sogar mehrere Minijobs annehmen. Beachten solltest du allerdings die fĂŒr Studierende geltende 20 Stunden Regel – sprich mehr darfst du pro Woche nicht arbeiten.

Das gilt fĂŒr alle Jobs zusammengerechnet. Andernfalls verlierst du deinen Status als Werkstudent und bist im Rahmen eines Hauptjobs in allen Feldern der Sozialversicherung versicherungspflichtig.

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