Studiengebühren absetzen » So holst Du Dir Geld zurück

Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 3. Juli 2023

An vielen privaten Universitäten fallen Studiengebühren an, die in ihrer Höhe recht unterschiedlich ausfallen und damit die eh schon schmalen Studierendenbudgets ganz schön belasten können.

Vollkommen nachvollziehbar, dass viele schauen wollen, wie sie sich zumindest einen Teil der Ausgaben wieder zurückholen können. Die Studiengebühren von der Steuer absetzen ist hier eine berechtigte Überlegung. Aber lassen sich die Studiengebühren von der Steuer überhaupt absetzen? Und kann vielleicht noch weitere Studienkosten absetzen?

Wir wollen dir in diesem Blogbeitrag einige wichtige Einblicke geben, was ein Student alles steuerlich absetzen kann.

Was sind Studiengebühren?

Unter Studiengebühren versteht man das Geld, das du bezahlen musst, um an einer Uni studieren zu können. Die Studiengebühren dienen zur Deckung der Kosten, die den Universitäten für ihren Betrieb entstehen.

Offizielle Studiengebühren gibt es in Deutschland jedoch keine – sie wurden Mitte 2010 abgeschafft. Das hat zum Vorteil der Studierenden die Folge, dass die Erstausbildung mit keinen Gebühren mehr belegt ist. Es können aber Studiengebühren für Zweitausbildung, Langzeitstudenten, ausländischen Studierenden oder für ein berufsbegleitendes Studium anfallen. An privaten Universitäten hingegen ist generell mit “Studiengebühren” zu kalkulieren.

Wo ist der Unterschied zum Semesterbeitrag?

Im Gegensatz dazu gibt es noch den Semesterbeitrag. Dieser wird von fast allen Unis erhoben. Bei ihm handelt es sich um einen Verwaltungsbeitrag, der oft sogar das sogenannte Semesterticket zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs beinhaltet. 

Kann man den Semesterbeitrag von der Steuer absetzen?

Ja, der Semesterbeitrag kann von der Steuer abgesetzt werden. Der Semesterbeitrag gehört zu den direkten Studienkosten, welche in der Steuer abgesetzt werden können.

Übrigens: Zu den direkten Studienkosten gehören auch Deine Bücher, Dein Laptop, der Drucker oder der Schreibtisch. Wir empfehlen Dir daher Dich mit einem Steuerberater auseinanderzusetzen. Was so ein Studium kosten generell kann, zeigen wir D ir in einem separaten Ratgeber.

So kannst Du Deine Studiengebühren in der Steuererklärung absetzen

Es ist möglich seine Studiengebühren zurückzuholen & in der Steuererklärung abzusetzen. Studiengebühren sind steuerlich begünstigte Privatausgaben bzw. Werbungskosten und damit als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzbar.

In welcher Höhe lassen sich Studiengebühren absetzen?

Im Steuerrecht können die Studiengebühren der Erstausbildung der privaten Lebensführung zugeordnet werden. Bis zu 6.000 Euro lassen sich so pro Jahr von der Steuer absetzen. Während des Zweitstudiums können die Studiengebühren als Werbungskosten gelten gemacht werden. Die Obergrenze beträgt auch in diesem Fall 6000€.

Wo trage ich die Studiengebühren in der Steuererklärung ein?

Dass Studiengebühren steuerlich absetzbar sind, weißt du jetzt – aber wo eintragen? Das hängt wieder davon ab, ob du im Erst – oder Zweitstudium bist. Absolvierst du gerade dein erstes Studium, kannst du die Gebühren in der Anlage „Sonderausgaben“ aufführen. Befindest du dich im Zweistudium, trägst du alles in der Anlage N als Werbungskosten ein.

Studiengebühren absetzen im Erststudium

Im Rahmen der Erstausbildung können die Studiengebühren nicht als Werbungskosten ,sondern als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Sie werden im Steuerrecht der privaten Lebensführung zugerechnet und sind damit als private Sonderausgabe in der Steuererklärung in Höhe von bis zu 6.000 Euro pro Jahr absetzbar.

Studiengebühren absetzen nach Ausbildung (Zweitstudium)

Du hast dein erstes Studium in der Tasche, arbeitest einige Jahre in dem Bereich und stellst dann aber fest, noch einmal ein Studium beginnen zu wollen und dich beruflich damit neu aufzustellen?

Dann wird das Studium steuerlich sogar noch attraktiver:
Denn wer die Zweitausbildung steuerlich absetzen will, kann dies in Form von Werbungskosten tun. Das gilt in dem Fall übrigens nicht nur für die Studiengebühren des Zweistudiums selbst, sondern auch für alle anderen während dem Studium anfallenden Kosten.

Steuerrechtlich wird ein Zweitstudium nämlich den beruflichen Ausgaben zugerechnet. Das hat für die Studierenden den Vorteil, dass tatsächlich unbegrenzt Kosten geltend gemacht werden können.

Als Zweitstudium gilt dabei alles, was eine beruflich veranlasste Ausbildung nach dem Erststudium oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung ist.

Studiengebühren absetzen nach Bachelorstudium (Zweitstudium)

Dabei gilt auch das Masterstudium als Zweitstudium bzw. Zweitausbildung. Auch wenn du nach einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelor noch den Master im gleichen Fach machst, wird das als Zweitstudium gewertet und ist entsprechend steuerlich absetzbar.
Sprich: dein Masterstudium kann als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Ist die BAföG Rückzahlung steuerlich absetzbar?

Wer darauf spekuliert, seine BAföG Rückzahlung steuerlich abzusetzen, muss jetzt leider stark sein: die BAföG Rückzahlung ist leider nicht steuerlich absetzbar.
Bei Krediten zu Bildungszwecken (wie zum Beispiel der KfW Studienkredit) können lediglich die Kreditzinsen steuerlich geltend gemacht werden. Da BAföG jedoch zinsfrei ist, besteht die Möglichkeit hier nicht.

Welche Studienkosten kann ich sonst noch absetzen?

Studierende, die Steuern bezahlen, sollten sich mal ganz generell die Frage stellen, was man als Student von der Steuer absetzen kann. Denn das ist tatsächlich mehr als die meisten denken würden.

Es lassen sich so ziemlich alle Studienkosten steuerlich absetzen. Unter Studienkosten versteht man dabei all das, was direkt fürs Studium an Ausgaben nötig ist.

Hier mal ein Überblick.

Fahrtkosten zur Uni

Die Fahrtkosten zur Uni lassen sich steuerlich absetzen. Die Ticket-Belege solltest du dafür übers Jahr sammeln und aufheben. Wenn du dich im Erststudium befindest, sind die Zugfahrkarten private Sonderausgaben, bist du im Zweitstudium gelten sie die Fahrten zur Uni als Werbungskosten.

Solltest du mit dem Auto anstatt mit dem Zug zu deinen Vorlesungen fahren, können 30 Cent pro zurückgelegtem Kilometer abgesetzt werden.

Miete einer Zweitwohnung am Studienort

Falls du dir ein Studenten- oder WG-Zimmer mieten musst, weil sich dein Erstwohnsitz oder Wohnsitz deiner Eltern zu weit von der Uni entfernt befindet, kannst du auch die Miete für deine Zweitwohnung steuerlich geltend machen.

Wichtig ist hierbei aber, dass du nachweisen kannst, dass du dich an den Kosten für den Hauptwohnsitz zu mindestens 10% beteiligst, da die Ausgaben ansonsten nicht vom Finanzamt anerkannt werden.

Prüfungsgebühren

Auch Prüfungsgebühren oder Kosten für Hausarbeiten können steuerlich geltend gemacht werden.

Ähnlich wie bei den Fahrtbelegen solltest du auch hier deine Rechnungen und Quittungen sammeln und aufbewahren.

Büroeinrichtungen

Ein Arbeitszimmer kannst du als Student nur dann absetzen, wenn du es zu mindestens 90% für dein Studium nutzt und es sich um einen abgetrennten Raum handelt. Das gilt für die Büroeinrichtung in dem Arbeitszimmer als auch für eventuelle sonstige Kosten wie Miete oder Nebenkosten, die für das Zimmer entstehen.

Falls dein Arbeitsbereich jedoch beispielsweise nur mit einem Raumtrenner oder Regal vom übrigen Wohnbereich abgetrennt ist, können keine Kosten abgesetzt werden.

Geht es um kleinere Anschaffungen wie neue Ordner, Taschenrechner oder vergleichbares, lässt sich das bis zu einer Höhe von maximal 110 Euro pro Jahr als Arbeitsmittelpauschale geltend machen.

Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für Studienreisen

Solltest du eine Exkursion, ein Praktikum oder eine anderweitige Reise im direkten Zusammenhang mit deinem Studium unternehmen, so steht dir hierfür eine Verpflegungspauschale zu.

Die hängt etwas von der Dauer deiner Abwesenheit ab. Für mehr als 8 Stunden sind das 14 Euro, für eine ganztägige Abwesenheit 28 Euro.

Natürlich sind auch die Reise- und Übernachtungskosten an sich steuerlich absetzbar. Hier gilt ebenfalls: Belege und Rechnungen gut aufbewahren. Wer die Reise mit dem Auto unternimmt, kann mit 30 Cent pro Kilometer kalkulieren.

Auslandsstudiengebühren absetzen

Was für Deutschland gilt, kann auch im Ausland geltend gemacht werden.
Studiengebühren und der Aufenthalt beziehungsweise die vor Ort entstehenden Lebenshaltungskosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Zusätzlich stehen Studenten für die ersten drei Monate im Ausland noch Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand zu. Wer diese Verpflegungspauschale per Steuererklärung vom Finanzamt einfordert, kann sich rückwirkend eine ordentliche Erstattung der Kosten für das Semester im Ausland sichern.

Pro ganzem Kalendertag gibt es einen bestimmten Pauschbetrag. Dieser unterscheidet sich von Staat zu Staat. Für den An- und Abreisetag ist die Pauschale etwas niedriger, weil Du am An- und Abreisetag nicht den vollen Tag im Ausland verbringst.

Fazit

Studiengebühren sind steuerlich absetzbar. Zusätzlich zu den eigentlichen Studiengebühren kannst du außerdem noch jede Menge andere Kosten rund um dein Studium geltend machen, wie beispielsweise Fahrtkosten, Miete des Studi-Appartements, Arbeitsunterlagen oder Prüfungsgebühren.

Wenn du dich im Erststudium befindest, zählt all das jedoch als private Sonderausgaben und du kannst nicht unbegrenzt viel davon geltend machen – maximal 6.000 Euro im Monat. Ab dem Zweitstudium kannst du hingegen unbegrenzt Ausgaben von der Steuer absetzen.

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