Mit Stipendium BAföG beziehen » Darauf musst Du achten

Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 12. Januar 2023



Die vielen Möglichkeiten, sich auf ein Stipendium zu bewerben und gefördert zu werden, sind verlockend. So ein bisschen Challenge birgt das ja auch in sich: schaff ich es? Kann ich mich für eines der begehrten Stipendien tatsächlich qualifizieren?

Wirklich fest damit kalkulieren kann man letztendlich nie. Und so ist es eigentlich normal, dass du dich zusätzlich auch um andere Studienfinanzierungen kümmerst und wahrscheinlich bereits BAföG beziehst, wenn dein Stipendium genehmigt wird.

BAföG und Stipendium – Geht das überhaupt?

BAföG und Stipendium gleichzeitig, das geht. Wer ein Stipendium bezieht, hat grundsätzlich weiterhin Anspruch auf BAföG. Allerdings kann das Stipendium – als Einkommen – Auswirkungen auf Deine BAföG-Höhe haben.

Wie wird das Stipendium auf die Höhe meines BAföG angerechnet?

Generell und ganz pauschal gilt: bis zu 300 Euro kannst du über Stipendien erhalten, ohne dass der Betrag zu deinem Einkommen gerechnet wird und damit deine BAföG Zahlungen beeinflusst.

Dabei spielt es für den BAföG Freibetrag keine Rolle, ob die 300 Euro aus nur einem Stipendium oder aus mehreren Stipendien kommen, die du möglicherweise gleichzeitig beziehst.

Allerdings macht die Art des Stipendiums einen Unterschied. Wir gehen darauf genauer ein:

Diese Stipendien kannst du trotz BAföG erhalten

Wie bereits kurz erwähnt, kommt es jedoch ein bisschen darauf an, welche Art von Stipendium du beziehst. Hier unterscheidet man zwischen leistungsabhängigen und zweckgebundenen Stipendien, die jeweils unterschiedlich gegenüber deinen BAföG Leistungen gewertet werden.

Du kannst diese Stipendien auch miteinander kombinieren und so unter Umständen sogar mehr als die 300 Euro daraus generieren ohne dass das auf dein BAföG Einfluss nimmt.

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Beziehst du hingegen soziale Ausbildungsbeihilfen oder ein Stipendium eines Begabtenförderungswerkes, dann wirkt sich das grundsätzlich und egal in welcher Höhe auf dein BAföG aus. Soziale Ausbildungsbeihilfen werden dir immer aufs BAföG angerechnet. Bist du hingegen Stipendiat eines Begabtenförderungswerkes hast du gar keinen Anspruch auf BAföG mehr.

Das kommt daher, dass diese beiden Förderungen den gleichen Zweck erfüllen wie dein Studenten-BAföG, dein Schüler-BAföG oder dein elternunabhängiges BAföG.

Leistungsabhängiges Stipendium

Wie der Name schon verrät, sind zum Erhalt solcher Stipendien vor allem deine guten Studienleistungen sowie dein soziales Engagement entscheidend. Das Deutschlandstipendium fällt zum Beispiel darunter.

Du bewirbst dich auf derlei Stipendien mit besonders guten Noten oder mit einem herausragenden Engagement. Das Geld für dieses Stipendium kannst du zu deiner freien Verfügung nutzen und soll dich aufgrund deiner besonderen Leistungen fördern.

Bis zu 300 Euro kannst du aus einem oder auch mehreren solcher leistungsabhängigen Stipendien beziehen, ohne dass es deine BAföG-Leistungen beeinflusst. Hierzu zählen vor allem die Stipendien der Begabtenförderungswerke.

Zweckgebundenes Stipendium

Mit zweckgebundenen Stipendien verhält es sich etwas anders. Sie musst du als zweckgebundene Geldmittel verstehen, die rein für einen bestimmten Zweck nur ausgegeben werden dürfen. Das können beispielsweise Bücher oder andere Lehrmittel sein.

Die genauen Voraussetzungen sind von den einzelnen Stiftungen abhängig. Gegenüber deinem BAföG sind diese zweckgebundenen Stipendien immer anrechnungsfrei. Sprich, sie zählen nicht zu den 300 Euro, die du maximal aus Stipendien generieren darfst, um nach wie vor deine vollen BAföG-Zahlungen zu erhalten.

Beispiel: So könnte eine Kombination aus BAföG und Stipendium aussehen

Unter Umständen kannst du also mehr als 300 Euro anrechnungsfrei aus Stipendien generieren. Hast du beispielsweise zwei leistungsabhängige Stipendien, über die du monatlich jeweils 150 Euro beziehst, sowie ein zweckgebundenes Stipendium, für das du monatlich 95 Euro erhältst, sind das insgesamt 395 Euro, die du ohne BAföG-Abzüge bekommen darfst.

Denn die Gesamtsumme aus den beiden leistungsabhängigen Stipendien beträgt nur 300 Euro.

Die 95 Euro aus dem zweckgebundenen Stipendium werden dir hier nicht angerechnet. Du musst dieses Geld allerdings für den dafür zugedachten Zweck verwenden – Bücher oder Lernunterlagen beispielsweise.

Erhältst du hingegen 320 Euro monatlich aus einem leistungsabhängigen Stipendium, bist du über der zulässigen Freigrenze und musst mit Auswirkungen auf dein BAföG rechnen.

Fazit

Stipendien und BAföG sind grundsätzlich kombinierbar. Allerdings kommt es auf die Art des Stipendiums an. Solltest du Leistungen aus einem leistungsabhängigen Stipendium beziehen, ist es außerdem wichtig, dass du die Freibetragsgrenze von 300 Euro nicht überschreitest.

Alles zum Thema Stipendien für Studierende erfährst du in einem separaten Beitrag.

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