Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 13. August 2024
BAföG erhalten und gleichzeitig einem Nebenjob nachgehen? Geht das überhaupt? meinBafög erklärt Dir, welche Voraussetzungen Dein Nebenjob erfüllen muss, damit Du weiterhin entspannt Dein BAföG beziehen kannst, welche Freibeträge es gibt und wie viel Du neben dem Studium oder der Schule verdienen darfst.
Nebenjob: Wie viel darf man neben BAföG verdienen?
Monatlich sind 556 Euro anrechnungsfrei (29. BAföG-ÄndG). Schließlich ist es in den meisten Städten sehr schwierig, nur von der BAföG-Förderung Miete, Essen, den Semesterbeitrag und alles Lebensnotwendige bezahlen zu können. Deshalb ist ein Nebenjob meist notwendig, auch wenn bereits BAföG bezogen wird.
Du musst Dich nur an ein paar Regeln halten, denn für Dein Einkommen, das Du maximal verdienen darfst, gibt es eine BAföG Verdienstgrenze, oder auch Freibetrag. Darüber hinaus wird Dein Verdienst auf Deine Förderung angerechnet, dass heißt, dass Dein BAföG darüber hinaus gekürzt wird.
Zum Video: BAföG und Minijob
Ist der BAföG Nebenverdienst Brutto oder Netto anzurechnen?
Maßgeblich für die Anrechnung des Nebenverdienstes ist das Bruttoeinkommen. Das Bruttoeinkommen, das Du verdienst, bezieht sich auf den Bewilligungszeitraum. Das ist der Zeitraum, für den BAföG beantragst wird. Meistens startet der Bewilligungszeitraum mit dem Beginn des Semesters und geht über 12 Monate. In diesem Zeitraum bekommst Du monatlich Dein BAföG ausgezahlt.
Beim BAföG Antrag musst Du angeben, wie viel Einkommen Du im Bewilligungszeitraum haben wirst. Das bedeutet, dass Du dort keine Angaben über Dein monatliches Einkommen machst, sondern das Einkommen des Jahres insgesamt angibst. Für dieses gesamte Jahr gibt es einen Freibetrag, den Du mit Deinem Nebenjob neben dem BAföG nicht überschreiten darfst.
Wie hoch ist der Freibetrag für meinen Nebenjob beim BAföG?
Der BAföG Freibetrag für den Nebenverdienst setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Generell beträgt der BAföG-Nebenverdienst 556 € im Monat (29. BAföG-ÄndG), das bedeutet. Das bedeutet ein Freibetrag in Höhe von ca. 6.672 € im Jahr. Stand: August 2024
Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind Aufwendungen, die Du für Deinen Nebenjob oder Deine Ausbildung hast. Dazu gehören z.B. eine Schürze, wenn Du kellnerst oder Gesetzesbücher, wenn Du Jura studierst. Damit Du nicht alles einzeln aufführen und für alles Quittungen sammeln musst, gibt es eine Werbungskostenpauschale.
Was sind Sozialabgaben?
Sozialabgaben sind Beiträge zu Versicherungen, die der sozialen Absicherung dienen (z.B. Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen und Krankenversicherung).
Der tatsächliche Betrag, den Du im Rahmen eines Minijobs verdienen darfst berechnet sich wie folgt (Stand: August 2024):
Im Jahr | Im Monat | |
Bruttoeinkommen (monatlich) | 6.672,00 € | 556,00 € |
– Werbungskostenpauschale | – 1.230,00 € | – 102,50 € |
= Zwischensumme | = 5.442,00 € | = 453,50 € |
– 22,3 % Sozialabgaben | – 1.213,57 € | – 101,13 € |
= Einkommen im Sinne des BAföG | = 4.228,43 € | = 352,37 € |
Wie hoch ist der Freibetrag, wenn ich selbstständig als Freiberufler oder auf Gewerbeschein tätig bin?
Für Dich als Student*in oder Schüler*in gilt immer ungefähr die selbe Formel zur Berechnung des Freibetrages. Du darfst also etwa 556 € pro Monat verdienen. Anders sieht es bei Deinen Eltern bzw. Deinem/r Ehegatten/-in aus. Hierzu erfährst Du mehr in unserem anderen Artikel: BAföG und Einkommen
BAföG und Nebenjob – was passiert, wenn ich mehr als 556 € verdiene?
Kann ich mit BAföG mehr als 520 verdienen? Prinzipiell kannst Du während des BAföG Bezugs bei Deinem Nebenjob natürlich so viel verdienen, wie Du möchtest. Aber wenn Du den Freibetrag überschreitest, wird dieser Betrag von Deinem BAföG abgezogen.
Auch hier haben wir ein Beispiel für Dich:
Gehen wir von der oben aufgeführten Berechnung aus: Du hast einen Nebenjob und einen Freibetrag von 520€ im Monat. Du verdienst allerdings pro Monat 600€.
Bruttoeinkommen (monatlich) | 600,00 € |
abzgl. Werbungskostenpauschale | – 102,50 € |
abzgl. Sozialabgaben (22,3%) | – 110,94 € |
= anzurechnendes Einkommen | = 386,56 € |
Freibetrag | = 353,00 € |
= übersteigender Teil des Freibetrages | = 33,56 € -> wird vom BAföG abgezogen |
Noch ein kleiner Tipp:
Wenn Du in der Familienversicherung versichert bist, musst Du darauf achten, dass Du nicht mehr als 505€ (Stand: 2024) im Monat verdienen darfst. Denn sonst rutschst Du in die gesetzliche Krankenversicherung. Alle weiteren Infos findest Du in unserem Artikel zu BAföG und Krankenversicherung.
Du hast Kinderbetreuungskosten bei Deinem BAföG?
Dann kannst Du diesen Betrag zusätzlich von Deinem Einkommen abziehen. Dieser Betrag mindert Dein Einkommen, sodass es den Freibetrag geringer übersteigt.
BAföG und Nebenjob – was gilt noch als Einkommen?
Als Einkommen gilt neben dem BAföG nicht nur ein Nebenjob oder Deine selbstständige Tätigkeit. Sondern auch Einkünfte aus Kapitalvermögen mindern Dein BAföG, wenn sie den Freibetrag übersteigen. Hier kannst Du allerdings auch den Sparerpauschbetrag abziehen, so wie beim Nebenjob die Werbungskosten.
Du machst eine Ausbildung und bekommst Gehalt? Dieses wird voll auf Dein BAföG angerechnet. Hier gibt es also keinen Freibetrag.
Auch eine Waisenrente oder Waisengelder gelten als Einkommen. Diese mindert im Zweifel also Deinen BAföG Höchstsatz. Allerdings gibt es auch hier einen Freibetrag. Dieser Freibetrag für die Waisenrente liegt seit August 2024 bei 270€, wenn Du eine Berufsfachschule oder (Fach)Schulklasse besuchst, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt. Du bist nicht auf so einer Schule oder giltst als Student? Dann liegt dieser Freibetrag bei 190€ (Stand: August 2024).
Wenn Du Unterhalt von Deinen Eltern oder von Deiner Ehefrau/Deinem Ehemann bekommst, wird dieser Unterhalt allerdings nicht angerechnet. Du musst ihn auch im Antrag nicht angeben.
Du warst schon einmal verheiratet und bekommst Unterhalt von Deinem geschiedenen Ehemann/Ehefrau? Dieser Unterhalt muss allerdings angegeben werden und mindert unter Umständen Deine Förderung.
Steuerfreie Einnahmen oder der Nebenverdienst, der sich nicht auf Dein BAföG auswirkt
Es gibt allerdings auch Nebenjobs, die sich erst bei höheren Beträgen auf Dein BAföG auswirken. Das sind die Nebenjobs, die auch als steuerfrei gelten. Diese werden als “Übungsleiterpauschale” betitelt. Wenn Du für eine gemeinnützige Organisation arbeitest oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts unterstützt, gilt dies als steuerfreie Einnahme. Dazu gehört, wenn Du als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer arbeitest. Auch die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen, sowie künstlerische Tätigkeiten fallen unter das Gesetz.
Du unterrichtest neben Deinem Studium an einer Volkshochschule oder bist Übungsleiter in einem Sportverein? Dann gilt diese Pauschale für Dich!
Achtung: Übungsleitertätigkeiten in einem Fitnesstudio, genauso wie das Unterrichten an einer privaten Nachhilfeschule fallen nicht unter diese Pauschale. Denn hier ist das Ziel der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens, sodass diese nicht als gemeinnützig gelten.
Die Pauschale beträgt seit August 2022 3000€ im Jahr. Deine Einnahmen bis zu diesem Betrag können Deinen BAföG-Bezug somit nicht schmälern. Einnahmen über diesen Betrag hinaus müssen versteuert werden, genauso wie sie dann als Einkommen angerechnet werden.
Ein Beispiel zu steuerfreien Einnahmen, die sich nicht auf Dein BAföG auswirken:
Beispiel 1: Du verdienst im Jahr 2.000€ als Übungsleiter in einem öffentlichen Turnverein. Zusätzlich verdienst Du 556 € monatlich, und somit 6.672€ jährlich in einem Restaurant, in dem Du kellnerst. Insgesamt hast Du als 8.672€ -> Dein Freibetrag für Nebenverdienste liegt bei 6.672€ im Jahr. Eigentlich müssten die übrigen 2.000€ Deine BAföG-Förderung schmälern. Allerdings sind diese Einnahmen als Übungsleitertätigkeiten entstanden und fallen so bis 3.000€ im Jahr unter die Übungsleiterpauschale.
BAföG und Nebenjob – Veränderungen beim Einkommen
Oft bekommen wir die Frage gestellt, wie Antragsteller denn ihr Einkommen angeben sollen, wenn dieses noch unsicher ist. Oder was passiert, wenn sich das angegebene Einkommen verändert.
Zunächst ist es wichtig, dass Du bei der Angabe Deines Einkommens absolut ehrlich bist. Versuchst Du zu flunkern und machst wissentlich falsche Angaben, fällt dies unter BAföG-Betrug, der verboten ist und verfolgt wird.
Natürlich kann das zukünftige Einkommen nicht immer genau angeben werden. Trotzdem kannst Du abschätzen, wie viel Du bei Deinem Nebenjob verdienen wirst.
Ganz wichtig: Wenn sich das Einkommen, das Du in Deinen Formblättern angegeben hast, verändert, musst Du dies dem BAföG-Amt mitteilen!! Dafür kannst Du einfach formlos dem Amt einen Brief schreiben, in dem Du die Änderungen beschreibst. Achte darauf Deine Förderungsnummer auf den Brief zu schreiben!
Irrglaube bei Veränderungen des Einkommens
Viele Studenten und Schüler gehen davon aus, dass es sinnvoller ist, bei Unsicherheiten beim Einkommen lieber pessimistisch zu sein. Somit geben diese ein niedrigeres Einkommen an, als erwartet wird. Von dieser Taktik ist abzuraten!!!
Am Ende des Bewilligungszeitraums wird ermittelt, wie hoch Dein Einkommen tatsächlich war. Falls Dein Einkommen niedriger war, als Du angegeben hast, bekommst Du eventuell eine Rückzahlung. Falls es höher war, als Du angegeben hast, kommen Schulden auf Dich zu, denn dann musst Du den Teil der Förderung, der den Dir zustehenden Teil übersteigt, zurückzahlen!
Änderungen dem Amt mitzuteilen ist nicht nur Deine Verpflichtung als BAföG-Empfänger, sondern schützt Dich auch.
Wie funktioniert das mit der Rückzahlung bei Änderungen des Nebenjobs?
Einige Websites sprechen davon, dass Du “auf jeden Fall Geld zurückbekommst”, sollte Dein Einkommen niedriger sein als im BAföG-Antrag angegeben. Doch auch dies ist keine richtige Aussage. Denn eine Änderung des Bescheids erfolgt zugunsten von Dir rückwirkend für höchstens 3 Monate.
Dein Einkommen wird geringer und Du teilst dies dem BAföG-Amt mit? Dann bekommst Du eine Rückzahlung nur für 3 Monate, falls das geringe Einkommen in diesen 3 Monaten schon bestand. In Zukunft bekommst Du dann eine höhere BAföG-Förderung.
Dein Einkommen wird höher und Du solltest weniger BAföG bekommen? Dies geschieht ab dem Monat, ab dem Dein Einkommen sich erhöht hat (somit könnte es sein, dass Du dem BAföG-Amt das BAföG zurückzahlen musst).
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