Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 26. Januar 2024
In Formblatt 2 des BAföG Antrags geht es um deine Studienbescheinigung. Du brauchst dieses Formblatt allerdings nicht immer. Alternativ dazu ist auch eine Bescheinigung nach Paragraph 9 BAföG zulässig: dabei handelt es sich um eine Immatrikulationsbescheinigung deiner Uni.
Die meisten Hochschulen liefern die ganz automatisch. Wann du Formblatt 2 dennoch brauchst und was es damit auf sich hat, in diesem Beitrag.
FAQ: Wichtigste Info’s zuerst
Kann man das BAföG Formblatt 2 nachreichen?
Du kannst das Formblatt nachreichen. Die meisten Ausbildungsstätten füllen es dir ohnehin erst am ersten Ausbildungs- oder Unterrichtstag aus. Allerdings solltest du bedenken, dass du ohne dieses Formblatt oder alternativ der Immatrikulationsbescheinigung kein Geld bekommst.
Wie schon gesagt, alternativ zu BAföG Formblatt 2 genügt auch eine Immatrikulationsbescheinigung. Die bekommst du normalerweise noch vor Beginn deiner Vorlesungen von deiner Hochschule zugeschickt.
Wann brauche ich das Bafög Formblatt 2?
Mit Formblatt 2 geht es darum, die Eignung einer Ausbildung nachzuweisen. In einem Hochschulstudium kannst du das alternativ auch mit einer Immatrikulationsbescheinigung tun.
Solltest du die nicht haben, beispielsweise weil du ein Schüler-BAföG beantragst, dann brauchst du Formblatt 2.
Wer muss BAföG-Formblatt 2 ausfüllen?
Das BAföG Formblatt 2 ist für jeden BAföG-Antrag erforderlich. Als Student, der BAföG beantragt, ist es jedoch nicht notwendig, dieses Formular auszufüllen oder einzureichen. In diesem Fall reicht die Vorlage deiner Immatrikulationsbescheinigung gemäß § 9 BAföG aus.
Welche Unterlagen brauche ich, um das Bafög Formblatt 2 auszufüllen?
An dieser Stelle eine gute Nachricht: Du brauchst Formblatt 2 keinerlei Unterlagen oder Bescheinigungen beifügen. Du kannst jedoch anstelle von Formblatt 2 gemäß Paragraph 9 BAföG auch eine Studienbescheinigung beilegen.
Worum geht es im Bafög Formblatt 2?
BAföG kann ganz generell ein Studium, eine Schulausbildung oder ein Praktikum fördern. In jedem Fall muss die Eignung der Ausbildung nachgewiesen werden.
Kann dieser Nachweis nicht über eine Immatrikulationsbescheinigung von der zuständigen Hochschule erbracht werden, kommt Formblatt 2 zum Einsatz.
Woher bekomme ich das Bafög Formblatt 2?
Das Formblatt 2 bekommst du entweder vor Ort beim BAföG Amt oder aber, sicher der viel einfachere Weg, du downloadest es dir hier.
Wie fülle ich das Bafög Formblatt 2 aus?
Wie genau du Formblatt 2 ausfüllst, zeigen wir dir anschließend.
Auch hierzu eine gute Nachricht: Du brauchst nur einen ganz kleinen Teil von Formblatt 2 selbst ausfüllen.
Du fängst das Formular lediglich an und füllst die allgemeinen Informationen zu deiner Person aus. Dann musst du es an die Verwaltung deiner Ausbildungsstätte weiterreichen, die den Rest des Formulars ausfüllen und dir zurückgeben muss.
Auf zum nächsten Schritt: Weitere Formblätter
Im Normalfall musst du nach Formblatt 2 noch weitere Formblätter ausfüllen – sehr häufig ist das noch Formblatt 3, mit dem wir uns im nächsten Beitrag beschäftigen.