Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 20. Mai 2026
BAföG im Masterstudium ist möglich – aber nur unter einer entscheidenden Bedingung: Der Master muss konsekutiv sein, also inhaltlich auf dem vorherigen Bachelor aufbauen und ohne längere Unterbrechung direkt daran anschließen. Wer einen konsekutiven Master studiert, hat grundsätzlich denselben BAföG-Anspruch wie im Bachelor – inklusive der einkommensabhängigen Berechnung und der Förderung bis zur Förderungshöchstdauer des jeweiligen Masterprogramms. Nicht-konsekutive Masterstudiengänge wie ein berufsbegleitender MBA oder ein Weiterbildungsstudium nach mehrjähriger Berufstätigkeit sind hingegen nicht BAföG-förderungsfähig.
Konsekutiv vs. nicht-konsekutiv: Der entscheidende Unterschied
Ob BAföG im Master möglich ist, hängt fast ausschließlich von der Art des Masterstudiengangs ab:
| Mastertyp | BAföG-fähig? | Typische Beispiele |
|---|---|---|
| Konsekutiver Master | ✓ Ja | M.Sc. nach B.Sc. im gleichen Fach; M.A. nach B.A.; fachlich verwandter Masterstudiengang |
| Nicht-konsekutiver Master | ✗ Nein | MBA nach Berufserfahrung; Weiterbildungsmaster; berufsbegleitende Masterstudiengänge |
| Fernstudium / Teilzeit-Master | ✗ In der Regel nein | Berufsbegleitende Fernstudiengänge, Teilzeitmodelle |
Ob ein Master als konsekutiv gilt, legt die Hochschule fest – die Bezeichnung steht in der Prüfungsordnung. Im Zweifel direkt beim Studierendenwerk nachfragen.
Wie lange wird man im Master gefördert?
Die Förderung im Master läuft bis zur Förderungshöchstdauer, also der Regelstudienzeit des jeweiligen Masterstudiengangs laut Prüfungsordnung. Ein zweijähriger Master (4 Semester) wird entsprechend bis zu 4 Semester gefördert. BAföG aus dem Bachelor und Master sind getrennte Förderungsabschnitte – die Förderdauer wird nicht zusammengerechnet.
Ein besonderer Vorteil für Masterstudierende: Die gesetzliche Darlehensdeckelung von 10.010 € gilt für alle Ausbildungsabschnitte zusammen – und das wirkt sich im Master günstig aus. Wer im Bachelor bereits 8.000 € als Darlehen erhalten hat, bekommt im Master nur noch 2.010 € als Darlehen – alles darüber hinaus wird als reiner Zuschuss ausgezahlt, den man nie zurückzahlen muss. Wer die Deckelung schon im Bachelor ausgeschöpft hat, erhält das gesamte Master-BAföG als Zuschuss. Je länger man gefördert wird, desto größer der Anteil, den man geschenkt bekommt.
Nahtloser Übergang: Wann muss der Master beginnen?
Das Gesetz verlangt keinen bestimmten Zeitraum zwischen Bachelor und Master. Entscheidend ist, dass kein „schädlicher Zeitraum” entsteht – also keine mehrjährige Berufstätigkeit zwischen den Studiengängen, die den konsekutiven Charakter in Frage stellt. Ein Urlaubssemester oder eine kurze Pause (bis ca. 3 Monate) ist in der Regel unproblematisch. Wer länger gewartet hat, sollte beim Studierendenwerk klären, ob der Anspruch noch besteht.
BAföG im Master neu beantragen
Auch wer im Bachelor kein BAföG erhalten hat (z. B. wegen zu hohem Elterneinkommen), kann im Master einen neuen Antrag stellen – etwa wenn sich die Einkommenssituation der Eltern verändert hat oder man das 25. Lebensjahr überschritten hat (ab dann zählt nur das eigene Einkommen, nicht mehr das der Eltern).
Ja, BAföG im Master ist möglich – aber nur für konsekutive Masterstudiengänge, die inhaltlich auf dem vorherigen Bachelor aufbauen. Nicht-konsekutive Masterstudiengänge wie ein MBA oder berufsbegleitende Weiterbildungsmaster sind nicht BAföG-förderungsfähig. Die Förderung läuft bis zur Förderungshöchstdauer des Masterprogramms (meist 4 Semester bei einem zweijährigen Master).
Ein konsekutiver Master baut inhaltlich auf dem vorherigen Bachelorstudiengang auf und schließt direkt daran an – zum Beispiel ein M.Sc. Informatik nach einem B.Sc. Informatik oder einem verwandten Fach. Nur konsekutive Master sind nach § 7 BAföG förderungsfähig. Ob ein Studiengang als konsekutiv gilt, legt die Hochschule in der Prüfungsordnung fest.
Die BAföG-Höhe im Master wird genauso berechnet wie im Bachelor: abhängig von Wohnsituation, Elterneinkommen und eigenem Einkommen. Der Höchstsatz beträgt aktuell 992 € pro Monat (Stand 2024). Wer bei den Eltern wohnt, erhält weniger als wer allein in einer Wohnung lebt. Die Berechnung erfolgt individuell durch das zuständige Studierendenwerk.
Ja. Wer im Bachelor kein BAföG erhalten hat, kann im Master trotzdem einen neuen Antrag stellen. Das ist besonders relevant wenn sich das Elterneinkommen seit dem Bachelor verändert hat, man inzwischen das 25. Lebensjahr überschritten hat (ab dann wird das Elterneinkommen nicht mehr angerechnet) oder man damals schlicht keinen Antrag gestellt hat.
Das ist eine der großen Stärken von BAföG: Die gesetzliche Deckelung von 10.010 € gilt für alle Ausbildungsabschnitte zusammen. Wer im Bachelor bereits 10.010 € als Darlehen erhalten hat, bekommt das gesamte Master-BAföG als reinen Zuschuss – also geschenktes Geld, das nie zurückgezahlt werden muss. Wer die Deckelung noch nicht erreicht hat, nähert sich ihr im Master an und profitiert entsprechend. Die Rückzahlung des Gesamtdarlehens beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderung.
Ja. Ein konsekutiver Master im Ausland ist genauso BAföG-förderungsfähig wie im Inland, wenn er an einer staatlich anerkannten ausländischen Hochschule stattfindet. Für ein Auslandsstudium innerhalb Europas gelten dieselben Bedingungen wie im Inland. Außerhalb Europas kann Auslands-BAföG beantragt werden – die Bearbeitungszeit beträgt hier in der Regel 5–6 Monate.
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