Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 20. Mai 2026
BAföG im dualen Studium ist grundsätzlich möglich – aber es kommt entscheidend auf den Typ des dualen Studiengangs an. Praxisintegrierende duale Studiengänge, bei denen Praxisphasen im Unternehmen und Studium an der Hochschule abwechseln, sind BAföG-förderungsfähig. Allerdings wird die Vergütung vom Unternehmen als eigenes Einkommen angerechnet und reduziert den BAföG-Anspruch. Bei ausbildungsintegrierenden dualen Studiengängen, die gleichzeitig zu einem anerkannten Berufsausbildungsabschluss führen, besteht in der Regel kein BAföG-Anspruch – hier greift stattdessen die Ausbildungsvergütung des Betriebs.
Die zwei Typen des dualen Studiums – und was das für BAföG bedeutet
| Typ | BAföG möglich? | Besonderheit |
|---|---|---|
| Praxisintegrierend Studium + Praxisphasen im Betrieb |
✓ Ja | Unternehmensvergütung wird als Einkommen angerechnet und reduziert den BAföG-Betrag |
| Ausbildungsintegrierend Studium + parallele Berufsausbildung |
✗ In der Regel nein | Parallelführung von Berufsausbildung und Studium ist nach BAföG nicht als einheitliche Ausbildung förderungsfähig; Ausbildungsvergütung des Betriebs tritt an die Stelle |
Wie wird die Vergütung auf BAföG angerechnet?
Wer im praxisintegrierenden dualen Studium eine Vergütung vom Unternehmen erhält, muss diese als eigenes Einkommen angeben. Die Vergütung aus dem Ausbildungsverhältnis wird voll angerechnet.
Ein Rechenbeispiel: Wer 800 € monatliche Vergütung erhält, hat entsprechend 800 € anrechenbares Einkommen. Dieser Betrag wird vom Bedarfssatz abgezogen. Bei einem BAföG-Bedarfssatz von 992 € verbleiben noch 192 € tatsächlich Förderung.
Wann lohnt sich ein BAföG-Antrag im dualen Studium?
Ein Antrag lohnt sich immer, vor allem aber dann, wenn die Vergütung gering ist (unter 800 € monatlich) oder das Elterneinkommen niedrig genug ist, um einen nennenswerten Grundbedarf auszulösen. Da die Berechnung komplex ist, empfiehlt sich eine Vorabschätzung mit dem BAföG-Rechner – und ein Antrag ist grundsätzlich kostenlos und unverbindlich. Selbst eine kleine Förderung lohnt sich, da bis zu 50 % davon als Zuschuss gewährt werden.
Das hängt vom Typ des dualen Studiums ab. Praxisintegrierende duale Studiengänge (Studium mit Praxisphasen im Betrieb) sind grundsätzlich BAföG-förderungsfähig – die Vergütung wird aber als Einkommen angerechnet. Ausbildungsintegrierende duale Studiengänge (Studium parallel zu einer anerkannten Berufsausbildung) sind in der Regel nicht BAföG-berechtigt, da die Kombination beider Abschlüsse nicht als einheitliche förderungsfähige Ausbildung gilt.
Die monatliche Vergütung vom Unternehmen gilt als eigenes Einkommen und wird vollständig angerechnet. Es gibt keinen Freibetrag. Wer also 800 € Vergütung erhält, hat auch 800 € anrechenbares Einkommen.
Eine pauschale Grenze gibt es nicht, da der BAföG-Anspruch auch vom Elterneinkommen und der Wohnsituation abhängt. Als grobe Orientierung: Wer mehr als ca. 1.500 € monatlich vom Unternehmen erhält, hat in den meisten Fällen keinen BAföG-Anspruch mehr. Bei niedrigerem Elterneinkommen kann auch bei höherer Vergütung noch ein Restanspruch bestehen. Eine genaue Berechnung liefert der BAföG-Rechner.
Ja, ein Antrag lohnt sich immer – er ist kostenlos und unverbindlich. Selbst eine geringe Förderung ist vorteilhaft, da bis zu 50 % davon als Zuschuss gewährt werden (nicht rückzahlungspflichtig). Wer eine niedrige Vergütung (unter 800 € monatlich) oder Eltern mit niedrigem Einkommen hat, kann durchaus mehrere Hundert Euro monatlich erhalten. Eine Vorabschätzung mit dem BAföG-Rechner gibt schnell Aufschluss.
Berufsakademien sind in den meisten Bundesländern staatlich anerkannte Hochschulen und damit grundsätzlich BAföG-förderungsfähig. Ob der konkrete Studiengang an der jeweiligen Berufsakademie BAföG-berechtigt ist, entscheidet das zuständige Studierendenwerk. Auch hier gilt: Die Vergütung vom Ausbildungsbetrieb wird als Einkommen angerechnet.
Der Antrag wird beim Studierendenwerk gestellt, das für die Hochschule zuständig ist, an der der duale Studiengang stattfindet – nicht beim Betrieb oder der Berufsschule. Der Antrag kann online über die meinBafög gestellt werden. Da die Einkommensanrechnung beim dualen Studium komplex ist, lohnt sich eine Beratung beim Studierendenwerk vorab.
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